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Kurz Arbeit und Minijob während Corona Zeit

Gast155155

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Hallo Jungs,ich brauche bissen Hilfe von denen die Deutsche Beamte Sprache mächtiger sind als ich.

Es geht um Folgendes:
Gute Freund von mir ist seit 1 November in Kurzarbeit
am 11.11.20 hat der MiniJob von bis zu 449,99€ Angefangen
Muss der das Jetzt Arbeitsagentur /Arbeitgeber melden!?
Wird das MiniJob Endgeld zu Kurzarbeit Geld dazu berechnet, und muss er dann bei nachte Steuererklärung Minijob in Steuerhinterziehung ,ich mein Steuererklärung mitberücksichtigen!?
Nur Kurze und knappe Antwort Ja, oder Nein bitte.

Wie ich es hier verstehe
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ist neue Sozialgesetz in Pandemie, wo dieses Aushäbelt.
Ist mein Deutsch Verständnis kacke oder nicht!?
 
... da steht doch alles was du suchst:




..... brauchst doch nur alles richtig zu lesen!
 
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Ja so weit war ich auch.
Aber was soll das heißen!?


Corona-Krise: Ausnahmen beim Hinzuverdienst aus einem Minijob

Ende Mai 2020 ist das Sozialschutz-Paket II in Kraft getreten. Beim möglichen Hinzuverdienst wurde die Beschränkung auf systemrelevante Berufe aufgehoben. Kurzarbeiter können jetzt einen neuen Minijob in allen Berufen aufnehmen. Der Verdienst aus einem 450-EUR-Minijob wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Diese Regelung galt zunächst bis zum 31. Dezember 2020 und wurde nun bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Edit:
Ich rufe morgen bei Steuerberater an,der muss auch was für Seine geld tun,fauler Sack.
Ich dachte nur,hier wären auch solche hobby Verbrecher ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verdienst aus einem 450-EUR-Minijob wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Diese Regelung galt zunächst bis zum 31. Dezember 2020 und wurde nun bis 31. Dezember 2021 verlängert.

... hast du deine Brille verlegt??? Da steht doch was es heissen soll!!

Oder soll ich es dir mit dem Google Übersetzer noch in irgendeine Sprache transferieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja mein ich ja "
Der kann was dazu verdienen in Corona situation und Kurzarbeit,ohne das der nach dem der Noch steur von 459€ bezahlen muss.
Dann würde der für 5€ arbeiten wenn er ,kein corona Bonus hätte.
 
Aber ja: wenn Mininijob plus Kurzarbeitergeld zusammen bezogen wird, bist du zur Stererklärung verplichtet, wenn ab 410 € Kurzarbeitergeld beogen wurde.
Grund: KuzarbeiterGeld unterliegt dem Progessionsvorbehalt
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Zuletzt bearbeitet:
Ok.Danke
Laut Steuer Verbrecher,hat der Jeniger Temporär Vorteile.
Bei Steur Rückzahlung, wird es gnadenlos Nachzahlungen fließen.
Ich sag dem jung,der soll lieber schwarz Weinachtsman spielen.
 
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