1.4 Smartcard
1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard überlassen. Die Smartcard berechtigt den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcard nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an der Smartcard und dem Leih-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.