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Off Topic Dürfen Bürger Falschparker für Anzeige fotografieren?

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Da freuen sich die Rentner, die gerne Hobbypolizisten sind, ja ungemein. Jetzt ist für das Denunziantentum ein Damm gebrochen.
Darf ich nun auch Rotlichsünder und alles was sonst so auf der Straße falsch läuft, der Polizei übermitteln? Da könnte ja auch irgend was schlimmes mit Kinder passieren!
 
Foto hin, Foto her völlig latte. Ordnungswidrigkeiten unterliegen allem Anschein nach dem Verwaltungsgerichten. Diese dürften nur dann handeln, wenn diese eine gesetzliche Grundlage haben. Sie berufen sich auf das Ordnungswidrigkeiten Gesetz.
Dort muss stehen ab wann dieses Gesetz gültig ist und in welchen Bereich (Räumliche Geltung) dieses Gesetz gültig ist.
Schauen wir mal was dort steht:

§ 5 Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.


Das Gesetz bestimmt nichts anderes, es bestimmt nur einen Geltungsbereich "...auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen."

Warum ist das so? Weil 2007 das dazu gehörende Einführungsgesetz (EGOWiG) aufgehoben wurde.

Und jetzt fragt euch bitte, was hier eigentlich los ist und dieses ungültige "Gesetz" noch zur Anwendung kommt und ein Verwaltungsgericht hier über die Zulässigkeit bei Falschparker Bildern verhandelt.
 
Nur Fotos als Beweislast ist doch viel zu wenig. Ein Foto ist in ein paar Minuten so verändert, dass ein Fahrzeug samt Verkehrsschild auf offener See als Falschparker erwischt werden könnte.
 
Typisch da werden die Leute gegen einander ausgespielt und die Arbeit der Polizei/Ordnungsamt von möchte gern
Polizisten übernommenen.
Für mich nur noch ein Witz ,wer von den Falschparkern nicht direkt betroffen ist sollte sich um sein eigenen Kram kümmern.
ist was anderes wenn man unmittelbar betroffen ist und z.b nicht in die Einfahrt kommt.
LG
 
Weiche ich nun mit meinen Rad auf die Straße aus, darf ich zahlen ... ich kann aber auch gerne solange hinter dem Kfz warten bis der "mal eben zur Post" erledigt hat.
Oder absteigen, auf dem Fußweg am Hindernis vorbei schieben und dann auf dem Radweg wieder weiterfahren. Dann behindert man weder den Straßenverkehr noch gefährdet man Fußgänger. Nur kratzt das am Ego von sportlicheren Radfahrern, weil die nicht mit > 25 km/h durchfahren können und sogar Rücksicht auf Andere nehmen müssen.
 
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Also muss nach Deiner Definition,der Radfahrer seinen Weg räumen, nur damit der Dödel wiederrechtlich auf dem Radweg parken kann ...

Oder man dreht den Spieß einfach mal um ... finden die Parkdödel bestimmt nicht so witzig
 
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Dorf Sheriff ist halt ein Berufung, gibt's leider überall. Das System bringt uns das bei,sehe Pandemie.
 
Also muss nach Deiner Definition,der Radfahrer seinen Weg räumen, nur damit der Dödel wiederrechtlich auf dem Radweg parken kann ...
Willst Du so lange warten, bis der "Dödel" vom Radweg runterfährt, so wie Du es in dem von mir zitiertem Post geschrieben hast? Anscheined ja.

Ich habe nur eine sinnvolle und für den Verkehr (was auch Fußgänger mit einschließt) ungefährliche Alternative genannt.
 
Und der Fußgänger, Mutter mit Kinderwagen, Oma mit Rollator, hat dann gefälligtst auch die Straßenseite zu wechseln, wenn mal wieder der Gehweg zugeparkt wird. Sorry, aber die einzige Alternative ist, dort nicht zu parken!
Ansonsten, alles Recht dem Autofahrer, alles andere hat sich gefälligst diesem unterzuordenen. Wozu gibt es dann überhaupt eine StVO?

Aber solange nicht von diesem eingesehen wird, das es ein Verstoß ist, muss man halt mit Geld daran, anders lernt dieser es nicht. Und da sind auch die 55 € nooch zu wenig, wenn man bewußt die Gefährdung anderer in Kauf nimmt.
 
Leider wurde wohl der Paragraph 1 der StVo ausser Kraft gesetzt.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und das gilt für Alle.

und der Fußgänger, Mutter mit Kinderwagen, Oma mit Rollator, hat dann gefälligtst auch die Straßenseite zu wechseln, wenn mal wieder der Gehweg zugeparkt wird.
Genau so, damit die Rad Rambos ungestört auf den Gehwegen fahren dürfen. Davon gibt es wesentlich mehr wie Falschparker auf dem Gehweg.
Es bringt wohl nichts sich zu bekämpfen. Es sollten sich vielleicht alle mal an den o.G. § errinnern.
Es ist Unrecht auf derm Gehweg zu parken genauso wie auf diesem mit dem Rad zu fahren.
Etwas mehr gegenseitige Rücksichtnahme würde helfen.
 
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