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Off Topic Da wo das Geld auf der Straße liegt ..

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Zuerst gibt es eine "Anleitung" zur Geldabschöpfung und weiter unten kommt dann ganz verlegen die "Selbstläuterung".
Typische Aussagen stammen oft von Personen, die sich mit der Materie nicht wirklich auskennen. Natürlich gibt es neben dem von mir genannten § 45b SGB XI auch andere relevante Regelungen. Besonders bei § 45a und § 39 SGB XI ist wichtig zu verstehen: Hier ist keine besondere Eintragung oder behördliche Anerkennung nötig. Man muss sich dafür nirgendwo registrieren – diese Leistungen können ganz unkompliziert auch von Privatpersonen übernommen werden.
 
@baerticher
Sorry, aber dein Beitrag geht gar nicht! Du kannst gerne an unseren Diskussionen teilhaben und auch selbstverständlich deine Meinung sagen, allerdings müssen diese auch konform mit unseren Boardregeln sein! Dazu passt deine Ausdrucksweise leider gar nicht, ganz speziell dein letzter Satz. Von daher habe ich mir erlaubt, deinen Beitrag zu entfernen! Man kann sich auch anders ausdrücken!
 
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