Damit unsere Dienste auf den von ihnen gewählten Fremdgeräten reibungslos funktionieren, muss das gewählte Gerät der ab dem 1. August geltenden Schnittstellenbeschreibung entsprechen. Wir werden diese Schnittstellenbeschreibung wie vorgeschrieben bis zum 1. August unter anderem auf unserer Website veröffentlichen.
Zum 1. August 2016 tritt das Gesetz zur sogenannten Routerfreiheit nach einer knappen Übergangsfrist in Kraft. Neu- und Bestandskunden von Unitymedia können ab diesem Stichtag unsere Leistungen auch über Fremdgeräte ihrer Wahl abrufen. Zurzeit arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Regelung – auch, weil wir unseren langjährigen Kunden ein Plus an Routerfreiheit und Service bieten wollen.