Macht bei den Steuern keinen Unterschied. Selbst im Verkauf nicht. Das Produkt wird lediglich nicht für den Gebrauch als Dampfstoff vorgesehen verkauft, der Käufer ist eigenverantwortlich für das Versteuern. Er müsste also beim Zoll vorstellig werden und mitteilen dass er die Flüssigkeiten, anders als beim Kauf vorgesehen, zum Dampfen verwendet und nachbezahlen.
Macht das wer? Ich denke nicht. Dem Verkäufer ist es egal, das wurde explizit nicht für Dampfer verkauft.