Kläger nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten bezeichnet man die Parteien (bzw. Beteiligten) als Kläger und Beklagter. In Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet man nach § 113 FamFG den Kläger bei Anwendung der Zivilprozessordnung als Antragsteller. Kläger können sich anwaltlich vertreten lassen, in bestimmten Fällen ist dies zwingend vorgeschrieben (Anwaltsprozess).
Im Strafverfahren wird stattdessen die Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben und in der Sitzung vom Staatsanwalt vertreten. Bei Privatklagedelikten ist jedoch auch die Klageerhebung durch den Verletzten möglich, wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint hat. Man spricht dann vom Privatkläger. Bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter können der Verletzte bzw. seine Angehörigen als Nebenkläger auftreten.
Erneut kassierte die, auch als Abmahnkanzlei bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, eine Schlappe vor Gericht. Das Amtsgericht Charlottenburg urteilte am 10.09.2019 in einer P2P-Klage mit dem Az. 224 c 312/18. Verhandelt wurde vor allem, ob eine Berliner Anschlussinhaberin ihre sekundäre...
Das Amtsgericht Charlottenburg urteilte am 20.08.2019 in einem P2P-Verfahren (AZ. 224 c 192/19). Hierbei wurden urheberrechtlich geschützte Filmaufnahmen, die in einer illegalen Tauschbörse angeboten wurden, mittels P2P-Tauschbörsensoftware sowohl heruntergeladen, als auch anderen Personen zum...
Das Amtsgericht Charlottenburg urteilte am 02.09.2019 unter dem Az 217 C 30/19, n. rkr. in einem weiteren P2P-Fall. Jedoch auch in diesem Rechtsfall unterlag die ansonsten so erfolgsgewohnte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer einer besseren Argumentation der Verteidigung von Medienanwalt Ehssan...