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Pfusch vom Dachdecker

djfabi

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23. November 2008
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Hei zusammen. Wir sind Opfer von "Pfusch am Bau" geworden.
Wir mussten das Dach am Familienhaus erneuern lassen, da es nach 47 Jahren undicht geworden war. Bei der Gelegenheit haben wir uns für die Variante der Aufsparrendämmung entschieden. Mit neuen Dachfenster ( 3-fach Verglasung) ist es auch förderfähig.
Da es ei Reihenhaus ist, hat sich die direkte Nachbarin entschieden mitzumachen. Wie sich später gezeigt hat, eine gute Wahl... der Schimmel hatte sich bei Ihr schon durch das komplette Dachgeschoss gefressen.

Aber jetzt zum Problem:
Als die Dachdeckerfirma uns zur Zahlung der letzten Rate aufforderte, wunderte ich mich schon sehr, da es laut Vertrag erst zu der Bauabnahme kommen sollte.
Bin also zum Elternhaus gefahren um mir das ganze anzuschauen. Ich stellte eine menge Ungereimtheiten fest. An den ( komplett geschlossen) Dachfenster hat es gezogen. Wie sich herausstellte, wurden diese völlig unzureichend montiert. Inzwischen hat man bei uns ein Dämmrahmen um die 3 Fenster gebastelt. Eine Wasserablaufrinne über die Fenster fehlt ganz. Im innenbereich der Fensterrahmen entsteht Kondensat. Ein wenig hat es aber schon gebracht. Denn:
Unsere Nachbarin hat sich da überhaupt nicht drum gekümmert. Als es geschneit hat, ist bei Ihr der Schnee sofort weggeschmolzen, während dieser bei uns liegen geblieben ist.
Der Schornstein wurde garnicht gedämmt. Dachpfannenstreifen um die Fenster, wurden mit Silikon angeklebt.
Zwischen Dämmung und Dackpfannen bildet sich Kondensat, das noch vor der Dachrinne runter tropft.
2 von 3 Dunstrohre wurden nicht gedämmt. Ein Dunstrohr ragt 30 Cm hoch aus der Pfanne.
Die anderen beiden sind nur Kappen auf der Pfanne, die bei Schneefall komplett zu sitzen und die Lüftung der fensterlosen Badezimmer nicht funktioniert usw usw.... Im September 2025 fing der Umbau an und sollte am 21. Oktober 2025 beendet werden.
Wir haben 2 Mängelrügen geschrieben die man nicht beantwortet hat. Jetzt hat das Amtsgericht dem Dachdecker eine 14 Tägigen Frist zur selbstständigen Beweisverfahren aufgefordert.
Wer hat ähnliche rechtliche Erfahrungen gemacht? Wie wird das hier wohl enden?
 
Von sich aus wird eine Baufirma meist gar keine Ausführungsmängel zugeben. Bleibt wirklich nur ein unabhängiges Baugutachten und Klage um sein Recht durchzusetzen. Außer die Baufirma beseitigt selber auf eigene Kosten die Mängel, um dann einer Klage zu entgehen.

Bei unserem ersten Doppelhaus Neubau war der Fußbodenaufbau im Erdgeschoss nicht entsprechend dem Projekt fachgerecht ausgeführt worden. Da es ein Investorenobjekt mit 40 baugleichen Doppelhäusern war und die Baufirmen nicht mehr existent waren, war dann der Investor zur Beseitigung des Baumangels auf seine Kosten gezwungen worden und danach dann praktisch selber insolvent.
 
Klär erstmal, ob du einen Rechtsschutz hast, und der auch übernimmt.
Du musst für alles in Vorkasse gehen.
Und nur einen Anwalt der auf solche Sachen spezialisiert ist.(Ohne einen Anwalt kommst du wahrscheinlich nicht weiter).
Mit dem Gutachten vorab ist das so eine Sache.(Wenn der Rechtsschutz übernimmt, egal)
Die Gegenseite kann dann das Gutachten anfechten.
Am besten mit dem Anwalt klären und dann evtl. erst einen vom Gericht gestellten Gutachter beantragen
Habe gerade selber mit meinem Nachbar Ärger wegen schlecht angebrachten Riemchen in einer Gasse.(Ist also nur ein Tipp aus Erfahrung)
 
Keine Rechtschtzversicherung. Müssen wir alles selbst übernehmen

Edit:
Lassen wir mal die Erfolgsaussichten beiseite. Ich habe diese Firma über My Hammer eingestellt. Dort kommen täglich neue Bewertungen. Auch bei Google... bei Google ist mir aufgefallen, das schlechte Bewertungen verschwinden. Gute kommen wahrscheinlich von ahnungslosen die keinen Sinn für Technik haben. So wie unsere Nachbarin. Jetzt ist ja klar, dass diese Firma weiter ihr Unwesen treibt.
Das muss doch zum wohle der Menscheit unterbunden werden!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielleicht ist die Firma ja in der Handwerkskammer eingetragen (darüber geht manchmal auch was)
Wie DVB-T2 HD schon schrieb (am Ende ist es vielleicht so, das bei der Firma nichts mehr zu holen ist und du auch noch die Reparatur selbst zahlen musst)
Mein Tipp
Schau dich nach einem wirklich seriösen Dachdecker um (am besten auch von der IHK empfohlen und bespreche das mit dem, was machbar und sinnvoll ist und was es kosten würde)
So hast du das Dach evtl. schnell wieder fertig, kostengünstiger, weniger Stress und keine Folgeschäden. Bei einem Prozess wird ja erst am Ende der Schaden behoben, wenn alles gut läuft.
Vielleicht hast du ja auch Glück, das der Dachdecker die Reparatur Arbeiten vernünftig macht.(Dieses Recht zur Reparatur hat der Dachdecker).
Wenn das dann immer noch nicht OK. Ist, geht es erst mit einer Klage und evtl. Gutachter weiter.
Und vielleicht hohlste deine Nachbarin mit ins Boot.
Aber wie gesagt, nehme dir als Erstes einen Anwalt und spreche das mit ihm durch.

@Derek Buegel
Ohne wirds aber wohl nicht gehen
 

djfabi: Wie wird das hier wohl enden?​

Das wissen wir doch nicht, oder - da müsst ihr jetzt leider durch. Offensichtlich bist du schon am AG aktiv. Wie hoch ist der Streitwert?
Bist du damit noch in einem anderem Forum unterwegs, in welchem?
 
Streitwert ist auf 3000€ angesetzt.
Andere Forum? Nein!
Ich werde jetzt die 14 tägige Frist vom AG abwarten. Dann kontaktiere ich My Hammer. Die Handwerkskammer hat da auch nichts gebracht. Wenn ich eine schlechte Bewertung abgeben, kann mir da was böses widerfahren?
 
Ich würde aktuell keine weiteres Fass aufmachen, die Bewertung in myhammer ist sekundär und hat zeit. Wieviel hast du bereits an das Unternehmen gezahlt?
Ich kannn dir nur sagen wir ich das angehen würde wenn meine "Schwmerzgrenze" überschritten wurde - du bist ja bereits tätig gewoden:

1. Alle Mängel ordentlich Dokumentieren und nicht verändern (Masstab im Bild, Datum, Zeugen)
2. Zweck Kostenteilung vom Nachbarn eine Unterschrift holen. Andernfalls handelst du nur in deinem Namen. Der Streitwert ist dan 50%.
3. Ordentliche Frist für Mängelbeseitigung setzen (Einschreiben/ Fax/Fristsenrechner verwenden). Es ist völlig egal ob er antwortet oder nicht.
4. Keinen Gutachter selbst bestellen, da nicht rechtswirksam. Auf den Kosten bleibst du immer sitzen, Verhandlungen enden zumeist in einem Vergleich (sofern die Gegenseite keine Straftat begonnen hat). Ein unabhängiger Gutachter muss vom Richter bestellt werden.
5. Nach Fristablauf einen Anwalt aufsuchen, der sich den Fall annehmen will (Vorsicht: Bezahlung nur nach Tarif, keine Sondervergütung). Nur so hast du Anspruch auf eine Rückvergütung, sollte der Gegner unterliegen. Dazu alle Verträge und Unterschriften zusammenstellen. Bei Beauftrgung von Schwarzarbeit hättest du jetzt ein Problem.
6. Rasch vorarngehen und hoffen das die Gegenseite nicht unzwischen Insolvenz angemeldet hat. Das Prozessrisiko trägst du.

Mit genügend Wut im Bauch ist man gerne bereit, 2000 EUR Anwalts- und Prozesskosten auf die Seite zu legen. Mach Dir keinen Kopf und übe dich in Geduld, nerv den anwalt nicht mit vielen Fragen denn es dauert alles seine Zeit. Der Anwalt wird sich in der Sache kümmern.

Und: Eine anwaltliche Beratung wirst du hier nicht bekommen.
 
Danke hkdrer und allen anderen für die sehr konstruktiven Antworten. Also werde ich warten und weitere schlaflose Nächte haben. Hatte ja schon viele von... gewöhn ich mich langsam dran
 
1. Unterbewertung des Streitwerts (3.000-Euro-Grenze)


Die Festsetzung der Mängelbeseitigungskosten auf 3.000 Euro erscheint willkürlich und fachlich nicht unterlegt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Summe strategisch gewählt wurde, um unter der Zuständigkeitsgrenze des Landgerichts (5.000 Euro) zu bleiben und den Anwaltszwang gemäß § 78 ZPO zu umgehen. Dies ist hochriskant: Baubedingte Folgeschäden übersteigen die primären Mängelkosten oft um ein Vielfaches. Eine zu niedrige Streitwertangabe kann im späteren Hauptsacheverfahren zu massiven prozessualen Nachteilen führen.


2. Präklusionsgefahr durch unpräzise Beweisfragen


Das selbständige Beweisverfahren (§ 485 ZPO) ist streng formalisiert. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ist strikt an den Beweisbeschluss gebunden. Er agiert nicht explorativ; er sucht nicht nach Mängeln, sondern prüft ausschließlich die ihm gestellten Beweisfragen.


  • Werden diese Fragen von Baulaien ohne technische Expertise formuliert, besteht die Gefahr, dass sie technisch ungenau oder unvollständig sind.
  • Mängel, die der Sachverständige beim Ortstermin zwar erkennt, die aber nicht explizit im Beweisbeschluss aufgeführt sind, muss er ignorieren. Damit ist das Verfahren für diese Punkte wertlos.

3. Notwendigkeit der privatgutachterlichen Begleitung


Ein Erfolg im Beweisverfahren ohne Hinzuziehung eines eigenen Sachverständigen ist unwahrscheinlich. Ein Privatgutachter ist zwingend erforderlich, um:


  • Die Mängel fachgerecht zu lokalisieren und zu kategorisieren.
  • Die Beweisfragen rechtssicher und technisch fundiert zu formulieren.
  • Den Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen kritisch zu begleiten.

4. Verfahrensdauer und Kostenrisiko


Ein selbständiges Beweisverfahren ist zeitintensiv und mit erheblichen Gerichtskostenvorschüssen verbunden. Es führt zudem nicht unmittelbar zu einem vollstreckbaren Titel. Erst ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Klageerhebung) führt zur rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche. Ohne professionelle Vorbereitung ist dieses Verfahren „zum Scheitern verurteilt“.


Fazit:


Die Komplexität der Materie erfordert eine fundierte bautechnische und juristische Begleitung. Die aktuelle Strategie unterschätzt die Beweislastverteilung und die strengen Anforderungen an die Mängelrüge im gerichtlichen Verfahren.

Die KI hat die Gefahr gut wiedergegeben.
Wenn ihr nicht vom Fach seit, wird das nichts.
 
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