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Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag kommt

Der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer will den neuen Rundfunkbeitrag gleich vor einem Verfassungsgericht anfechten. Die Klage soll in Bayern eingereicht werden, wo auch seine Mandantin lebt.

Wie Koblenzer gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus (heutige Ausgabe) erklärte, halte er die Zustimmung des bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV) im September 2011, in dem die Neuregelung der Erhebung von Rundfunkgebühren dahingegend geregelt wird, dass pauschal jeder Haushalt zahlungspflichtig ist, für verfassungswidrig.

Koblenzer will feststellen lassen, dass "Passagen des Staatsvertrages gegen Vorschriften der Bayerischen Verfassung verstoßen und daher nichtig sind", erläuterte er. In der Klage rügt er eine Verletzung des in der Landesverfassung garantierten Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit einer Verletzung des dort verankerten Rechtsstaatsprinzips.

Koblenzer, der als Honorarprofessor an der Universität Siegen lehrt, hatte in einem im Frühjahr vorgestellten Gutachten bereits dargelegt, dass er den neuen Zwangsbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio "abgabenrechtlich als Steuer zu klassifizieren und daher formell als verfassungswidrig einzustufen" hält.

Koblenzer erläuterte weiterhin den Tenor der Popularklage in Bayern: Die pauschale gesetzliche Zahlungsverpflichtung von Wohnungs- und Betriebsstätteninhabern greife demnach in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit ein, indem sie "die persönliche Entfaltung im vermögensrechtlichen und gegebenenfalls beruflichen Bereich beschneide". Gesetze könnten der allgemeinen Handlungsfreiheit zwar Grenzen setzen, allerdings nur dann, wenn sie ihrerseits verfassungsgemäß seien, führte der Jurist aus.

Nicht verfassungsgemäß ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag seiner Ansicht nach schon deshalb, weil die Landesparlamente, die das Regelwerk 2011 im Eilverfahren durchgewunken hatten, "nicht die Kompetenz haben, eine solche Steuer zu erlassen".
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Quelle: winfuture
 
Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

Mit voller Härte will der Autovermieter Sixt gegen den neuen Rundfunkbeitrag vorgehen. Die ersten Monate mit der neuen Abgabe hätten gezeigt, dass dem Unternehmen durch die Reform der Rundfunkfinanzierung Mehrkosten in Millionenhöhe entstanden sind.

Deutschlands größter Autovermieter Sixt will sich angesichts hoher Mehrkosten mit allen juristischen Mitteln gegen den neuen Rundfunkbeitrag wehren. "Wir sind entschlossen, gegen die missratene Gebührenreform bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen", teilte Konzernchef Erich Sixt am Montag in München mit.

Allein für das erste Quartal muss Sixt nach eigenen Angaben 717 911 Euro zahlen. Das gehe aus dem ersten Bescheid nach der zum 1. Januar in Kraft getretenen Reform der früheren Rundfunkgebühr hervor. Für 2013 müsse der Konzern voraussichtlich mehr als 3 Millionen Euro Rundfunkbeitrag zahlen.

Insgesamt rechnet der Konzern mit jährlichen Mehrkosten im sechsstelligen Bereich. Die Abgabe pro Auto steigt von 5,76 Euro auf 5,99 Euro im Monat. Neben den Zahlungen für die Mietwagen müsse Sixt für Hunderte Vermietstationen zudem die neu eingeführte sogenannte Betriebsstättenabgabe zahlen, obwohl die Stationen gar nicht über Radios oder
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verfügten.

"Die meines Erachtens missratene Gebührenreform schafft für viele Unternehmen Mehrbelastungen, führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten", sagte Sixt. So zahlten die Nutzer der Mietwagen bereits privat Rundfunkbeiträge. "Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen", sagte Sixt.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern teilweise unzulässig

Der Rundfunkbeitrag hat zum wiederholten Mal die Gerichte beschäftigt. Im aktuellen Fall ging es um den Meldedatenabgleich, den der Beitragsservice durchgeführt hatte. Das Gericht erklärte das Vorgehen in Teilen für unzulässig.

Wo Bürger früher gewohnt haben, geht den GEZ-Nachfolger "Beitragsservice" nichts an. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen: 2 B 785). Der umfassende Meldedatenabgleich, durch den die Rundfunkgebühren-Einzugsstelle von den Behörden
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über die Bürger erhalt, sei zumindest in Teilen unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Hintergrund ist der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Staatsvertrag, der die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend ändert. Bislang musste nur Gebühr zahlen, wer ein Empfangsgerät bereit hielt. Inzwischen ist jeder Wohnungsinhaber zur Zahlung verpflichtet.

Damit der Beitragsservice weiß, bei wem er kassieren kann, sollen die Meldebehörden den Landesrundfunkanstalten nach und nach rund 70 Millionen Meldedatendatensätze liefern. Dabei geht es um Namen, Geburtsdatum, akademische Titel und Familienstand sowie um Anschriften aktueller und früherer Haupt- und Nebenwohnungen.

Weil er die bevorstehende Übermittlung seiner
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durch die Stadt Bad Gandersheim an den NDR verhindern will, hat ein Bürger das Verwaltungsgericht Göttingen angerufen. Er sieht sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem hält er den Staatsvertrag und den Meldedatenabgleich für verfassungswidrig, weil ein bundesweites Melderegister drohe.

Zumindest teilweise gaben die Richter dem Bürger recht. Es sei nicht ersichtlich, wozu der Beitragsservice Informationen über frühere Wohnsitze erfahren müsse. Denn die Daten dürften ohnehin nur genutzt werden, um ab dem 1. Januar 2013 fällig gewordene Beiträge einzuziehen, nicht aber um möglicherweise früher entstandene Gebührenrückstände einzutreiben, sagte ein Gerichtssprecher. Auch Daten zum Familienstand oder möglichen akademischen Titeln dürfe eine Kommune nicht weiterleiten. Es sei nicht erkennbar, dass sie für die Festsetzung der Rundfunkgebühr von Bedeutung seien.

Der NDR sei sehr kurzfristig zu diesem Verfahren beigeladen worden und prüfe derzeit, ob er Rechtsmittel einlege, sagte ein Sendersprecher. "Die Datenübermittlung im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs erfolgt auf Grundlage des von allen Bundesländern verabschiedeten Rundfunkbeitragsstaatsvertrags." Der sehe vor, dass auch der Doktorgrad, der Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung angegeben werden müssten. Die bisherigen Gerichtsentscheide hätten die Regelungen des einmaligen Meldedatenabgleichs bestätigt.

Die Gefahr eines bundesweiten Melderegisters sieht das Gericht allerdings nicht. Denn jede Rundfunkanstalt könne nur auf Daten aus ihrem jeweiligen Sendegebiet zurückgreifen. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern doch nicht illegal

Das Tauziehen über die rechtmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags vor den Gerichten geht weiter. Nachdem der Meldedatenabgleich mit den Ämtern zunächst teilweise für unzulässig erklärt wurde, entschied das OVG Lüneburg nun, dass dem nicht so ist.

Auch nach mittlerweile über acht Monaten nimmt die Diskussion um die Rechtmäßigkeit des seit Januar gültigen Rundfunkbeitrags nicht ab. Geklagt wurde bereits an mehreren Stellen, zuletzt schaffte es der einmalige Meldedatenabgleich vor die deutschen Gerichte - und das zumindest teilweise erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Göttingen kam zu dem Urteil, dass dieser
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. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat den Spieß nun aber wieder herumgedreht und erklärt, dass dieser Datenabgleich mit den Ämtern auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zulässig ist, wie der NDR am Dienstag mitteilte.

Dieser hatte zuvor Beschwerde gegen die Entscheidung der Göttinger vom 3. September eingereicht und darauf hingewiesen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Angaben zu akademischen Graden, den Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung ausdrücklich vorsieht. Vor allem hinsichtlich der Auskunft über die frühere Adresse sag das Verwaltungsgericht Göttingen problematisch. Diese gehe den Beitragsservice nichts an, hieß es.

Der NDR hielt in seinem Antrag dagegen, dass die zuständigen Datenschutzbeauftragten in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden seien und somit letztlich einverstanden. Das OLG Lüneburg folgte nun dieser Argumentation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Rundfunkbeitrag: Schon hunderte Klagen eingereicht

Der neue Rundfunkbeitrag beschäftigt zunehmend auch die deutschen Gerichte. Mittlerweile liegen rund 600 Klagen von Einzelpersonen und Unternehmen vor, die sich so gegen die Haushaltsabgabe zur Wehr setzen wollen.

Das der neue Rundfunkbeitrag bei vielen Deutschen aus Ablehnung stößt, ist dank zahlreicher Diskussionen bereits seit Anfang des Jahres klar. Doch immer mehr Menschen scheinen mittlerweile auch bereit, vor Gericht gegen die Gebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu klagen. Wie die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" berichtet, liegen inzwischen rund 600 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag bei den deutschen Gerichten vor.

Eingereicht wurden diese sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen. Mit rund 100 Anträgen wurden die meisten Klagen gegen den GEZ-Nachfolger in der Landeshauptstadt Berlin vorgelegt. Als Begründung wird dabei überwiegend ins Feld geführt, dass es sich bei der neuen Haushaltsabgabe um eine versteckte Steuer handele und diese damit verfassungswidrig sei. Angeheizt wird die Debatte zudem immer wieder durch neue Gutachten, die die Rechtmäßigkeit des Beitrags in Frage stellen.

Mit der
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und der Drogeriekette Rossmann haben derzeit auch zwei große Unternehmen dem Rundfunkbeitrag den Kampf angesagt. Sixt sieht wegen den Autoradios seiner Flotte Mehrkosten im sechsstelligen Bereich auf sich zukommen. Dabei zahlt der Konzern bereits gut 3 Millionen Euro im Jahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Rossmann wird für seine Filialen ebenfalls zur Kasse gebeten. Das Unternehmen sieht dafür aber keinen Grund, immerhin gebe es in den Läden weder Radio noch Fernsehen oder Internet.

Bis es zu einer richterlichen Entscheidung kommt, dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen. Viele Gerichte warten laut der "WAZ" erst einmal ab, was der Verfassungsgerichtshof zu dem Thema sagt. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte später noch involviert werden. Mit einer schnellen Entscheidung ist also nicht zu rechnen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Zahl der Klagen in dieser Zeit weiter zunimmt.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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