Die Verbraucherzentrale Thüringen kritisiert Schreiben, die derzeit von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verschickt werden. Darin gehe es um die Überprüfung persönlicher Bankdaten sowie um eine schriftliche Bestätigung der Einzugsermächtigung. "Diese Schreiben sorgen für große Verunsicherung", sagte der Finanzexperte der Verbraucherzentrale, Andreas Behn, am Donnerstag in Erfurt.
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Verbraucher sind verunsichert
Viele Menschen seien in Sorge, ob die GEZ wirklich der Absender sei "oder es womöglich Trittbrettfahrer auf die persönlichen Daten abgesehen haben". Hintergrund der Schreiben ist der Verbraucherzentrale zufolge die Einführung eines europaweit einheitlichen Lastschriftverfahrens. Dafür sei eine schriftliche Bestätigung des Kunden notwendig.
Möglicherweise neue GEZ-Schreiben
Der von der GEZ verwendete Text für die Bestätigung der Einzugsermächtigung habe jedoch nichts mit dem neuen Recht zu tun, obwohl man sich im dazugehörigen Anschreiben ausdrücklich darauf berufe, kritisiert die Verbraucherzentrale. So fehle unter anderem der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht. Deshalb müsse die GEZ in nächster Zeit vermutlich erneut Schreiben verschicken. Eine Verpflichtung zur Rücksendung der aktuellen Schreiben besteht nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht. Es könne aber nicht schaden, möglicherweise falsche Daten korrigieren zu lassen.
quelle: inside-digital
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Verbraucher sind verunsichert
Viele Menschen seien in Sorge, ob die GEZ wirklich der Absender sei "oder es womöglich Trittbrettfahrer auf die persönlichen Daten abgesehen haben". Hintergrund der Schreiben ist der Verbraucherzentrale zufolge die Einführung eines europaweit einheitlichen Lastschriftverfahrens. Dafür sei eine schriftliche Bestätigung des Kunden notwendig.
Möglicherweise neue GEZ-Schreiben
Der von der GEZ verwendete Text für die Bestätigung der Einzugsermächtigung habe jedoch nichts mit dem neuen Recht zu tun, obwohl man sich im dazugehörigen Anschreiben ausdrücklich darauf berufe, kritisiert die Verbraucherzentrale. So fehle unter anderem der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht. Deshalb müsse die GEZ in nächster Zeit vermutlich erneut Schreiben verschicken. Eine Verpflichtung zur Rücksendung der aktuellen Schreiben besteht nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht. Es könne aber nicht schaden, möglicherweise falsche Daten korrigieren zu lassen.
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