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PC & Internet Urteil: Facebook-Nutzerin hat keinen Anspruch auf schnelle Kontofreischaltung

Eine Facebook-Nutzerin, deren Konto aus Sicherheitsgründen gesperrt wurde, muss bis zum Hauptverfahren warten, bis sie ihre Kontakte wieder pflegen kann.

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Kontaktpflege ist auch ohne Facebook möglich, meint das OLG Frankfurt am Main.
(Bild: Meta)

Eine Facebook-Nutzerin ist mit ihrer Forderung vor Gericht gescheitert, dass ihr aus Sicherheitsgründen gesperrtes Konto in dem sozialen Netzwerk schnell wieder freigeschaltet wird. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem Eilverfahren entschieden, die Nutzerin müsse es hinnehmen, dass sie ihre privaten Kontakte nicht pflegen kann, bis in dem noch anstehenden Hauptverfahren über die Sache entschieden wird. Facebook sei auf dem Weg durch die Instanzen bereits untersagt worden, das Konto zu löschen, geht aus einer Mitteilung des OLG hervor.

Facebook hatte das Konto der Nutzerin aus Sicherheitsgründen gesperrt und deaktiviert. Sie hatte behauptet, ihr Konto sei "gehackt" worden. Das Landgericht Hanau war ihrem Antrag auf einstweiliger Verfügung gefolgt, laut dem Facebook das Konto nicht löschen darf. Ihrer Forderung an Facebook, das Konto wiederherzustellen und ihr zu ermöglichen, es zu benutzen, kam das Landgericht aber nicht nach. Diese Entscheidung bestätigte nun das OLG nach einer Beschwerde der Facebook-Nutzerin.

Kontaktpflege auch anderweitig möglich

Die Beschwerdeführerin habe "keine hinreichenden Gründe für die besondere Dringlichkeit ihres Anliegens dargetan",
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. Durch das bereits ergangene Verbot der Kontolöschung sei die Antragstellerin hinreichend gegen den Verlust der von ihr benötigten Daten gesichert. Anders als in einer von der Facebook-Nutzerin zitierten Entscheidung eines anderen OLG gehe es hier nicht um den Verlust einer fünfstelligen Zahl von Followern. Vielmehr habe sich die Facebook-Nutzerin lediglich auf ihre private Kontaktpflege berufen. Ihre Kontakte könne sie auch über andere soziale Medien pflegen.

Für das OLG stand zudem weiterhin im Raum, dass das Facebook-Konto von Dritten unberechtigt genutzt worden sei. "Es sei nicht dargelegt, dass eine weitergehende derartige Nutzung im Fall der Aktivierung des Kontos im Eilverfahren verhindert werde", schrieb das Gericht. Die Facebook-Nutzerin muss nun bis zur Hauptverhandlung warten, denn die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Quelle; heise
 
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