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PC & Internet Sony mahnt "PS3 Break" - Besteller ab


Seit der Kopierschutz der PS 3 geknackt ist sammeln sich im Internet die Angebote von sogenannten USB-Dongles, die das Aufspielen von raubkopierter Software ermöglichen. Doch weil der Zoll eine Lieferung aus China nach Deutschland abfing, die mit den kleinen Geräten bestückt war, konnte Hersteller Sony an die Namen sämtlicher Besteller kommen. Zahlreiche Abmahnungen waren die Folge.

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Lange Zeit gab es für die Playstation 3 keinerlei Möglichkeit Raubkopien lauffähig zu machen. Doch Ende August 2010 wurde bekannt, dass es Crackern durch eine Sicherheitslücke in der Firmware erstmals gelang, der Konsole kopierte Spiele unterzuschieben. Seitdem kursieren zahlreiche „PS3-USB-Hacksticks“, mit welchen es jedermann möglich ist, das Gerät etwa über eine PC-Festplatte mit raubkopierter Software zu bespielen.

Erste Anlaufstelle für Jailbreakwillige sind ausländische Internetseiten, die die kleinen Sticks für 30-100 Dollar nach Deutschland importieren. Dort angekommen muss der Käufer den sogenannten Dongle in die Konsole stecken und kann nach kurzer Installation die Kopierschutzmaßnahme des Geräts umgehen. Doch diesem Schauspiel will Hersteller Sony nicht länger zusehen, wie heute deutlich wurde.

Der deutsche Zoll war auf mehrere Warensendungen von USB-Adaptern aus China aufmerksam geworden. Nach der Öffnung der Pakete bestätigte sich die Vermutung: Die eindeutige Bezeichnung „PS3 Break“ auf den vermeintlichen Adaptern veranlasste die Behörden die Lieferung zurückzuhalten, da in Deutschland die Einfuhr solcher Geräte verboten ist. Als Sony von der Sache Wind bekam, reagierte man schnell.

Die Anwälte der Firma versandten an alle deutschen Besteller eine Unterlassungserklärung, mit welcher sich die Käufer verpflichten sollen, künftig keine Gerätschaften einzuführen, die eine Umgehung des PS3-Kopierschutzes ermöglichen. Bei Zuwiderhandlung droht man mit einer Strafe von mindestens 5100 Euro. Des Weiteren sollen die Ertappten ausdrücklich der Vernichtung ihrer Bestellung zustimmen. Weigert man sich, die entsprechenden Dokumente zu unterschreiben, muss man mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen, so Sony.

Ein Verfahren, bei dem die Erfolgchancen des Angeklagten eher schlecht ausfallen dürften. Auch wenn die Sticks an sich „ungefährlich“ für die Playstation sind und erst mit einer Software bespielt werden müssen, bevor sie zum Einsatz kommen können, sollte durch die deutliche Aufschrift „PS3 Break“ klar sein, zu welchem Zweck das Gerät bestellt wurde.

Nichtsdestotrotz ist das Verhalten der Sony Computer Entertainment verhältnismäßig kulant. Denn wenn der Besteller all seine Unterschriften fristgerecht abgibt, kommen auf ihn keinerlei Kosten zu. Nun bleibt abzuwarten, wie die PS3-Jailbreak Szene auf Sonys aggressives Vorgehen reagiert.

Quelle: Gulli
 
AW: Sony mahnt "PS3 Break" - Besteller ab

Aus diesem Grund bestell ich lieber in DE. So habe ich meine ware 1 schneller und mit den Zoll muss ich mich auch nicht rum ärgern :).
 
AW: Sony mahnt "PS3 Break" - Besteller ab

Und ich bestell ihn mir gar nicht, weil dann kann ich meine PS3 nicht updaten um weitehin online zu zocken:whistle2:

Für "Sicherheitskopien" habe ich die Xbox360 die ich seinerzeit für 100€ bekommen habe. Meiner Meinung nach die beste Lösung. Aber jeden wie er will:emoticon-0122-itwas
 
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