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News & Gerüchte Knacken des iPhone in den USA legal

chris

DEB König
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Besitzer des Apple iPhone in den USA dürfen ihre Handys ohne schlechtes Gewissen knacken, um fremde Software zu installieren. Der zuständige Leiter der Bibliothek des US-Kongresses hat das sogenannte "Jailbreaking" erlaubt. Für Apple ist das eine Schlappe, verliert der Konzern dadurch doch die volle Kontrolle über die kleinen Zusatzprogramme, die einen guten Teil des iPhone-Erfolgs ausmachen.

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Der Kongressbibliothekar überwacht, ob die scharfen Urheberrechtsgesetze in den USA nicht einen Schritt zu weit gehen. Sollte das im Einzelfall passieren, kann er eine Ausnahme machen - wie jetzt namentlich beim iPhone und anderen Smartphones. Damit können Nutzer, die ihr Handy geknackt haben, nicht mehr vom Unternehmen belangt werden. Wohl aber laufen sie weiterhin Gefahr, ihre Garantie zu verlieren.
Apple hat die Hand auf den Zusatzprogrammen, den sogenannten Apps. Die Nutzer dürfen nur solche Apps auf ihr Handy laden, die der Konzern vorher genehmigt hat und in seinem App-Store anbietet. Apple begründet seine Haltung damit, die Nutzer vor schadhafter Software oder Betrug schützen zu wollen. Verbraucherschützer sehen in der Praxis eine Wettbewerbsbehinderung und Gängelung der Kunden.
Dass Apples Vorgehen keinen absoluten Schutz bietet, hatten mehrere Vorkommnisse in der jüngeren Vergangenheit gezeigt: Erst am Montag wurde öffentlich, dass die Citigroup ihre iPhone-App wegen eines Sicherheitslecks aus dem Verkehr ziehen muss. Das Programm speichert persönliche Daten wie die Kontonummer oder Passwörter auf dem Handy. Zu einem Missbrauch ist es nach Angaben der Bank aber nicht gekommen.


Quelle: Salzburger Nachrichten
 
AW: Knacken des iPhone in den USA legal

Ich frage mich nur, weshalb gegen Microsoft so oft ermittelt wurde und wird, weil z.B. der Browser Internet Explorer zum festen Bestandteil gehört und "ehrliche" Kunden auf den Store von Apple angewiesen sein sollen.

Entweder soll jeder seine Technik den Mitbewerbern zur Verfügung stellen müssen, so daß Fremdsoftware verwendet werden kann, oder niemand.
 
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