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Ex-Verfassungsrichter: Staat muss vor NSA-Ausspähung schützen

claus13

Elite Lord
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[h=1]Ex-Verfassungsrichter: Staat muss vor NSA-Ausspähung schützen Update[/h]
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Verfassungsrechtler haben bei der ersten Expertenanhörung des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags deutlich gemacht, dass Sicherheitsbehörden etwa gegen illegale Abhöranlagen hierzulande vorgehen müssen.
Die früheren Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riem haben staatliche Stellen daran erinnert, dass sie angesichts der Massenausspähung der NSA und ihrer Partnerdienste deutlich mehr tun müssten zum Schutz von Bürgern und Unternehmen. Es gebe eine "klare Pflicht" für die Behörden der Länder, etwa gegen dafür genutzte ausländische Abhöranlagen in Deutschland vorzugehen, betonte Papier bei der ersten "Zeugenvernehmung" im parlamentarischen
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am Donnerstag. Es gelte, eine "Störung der öffentlichen Sicherheit" zu unterbinden. Dabei gebe es keinen Ermessensspielraum.

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Die Regierung muss mehr gegen die umfassende Überwachung unternehmen, findet Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier.
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Bild: Wikipedia / Tobias Klenze / CC-BY-SA 3.0 Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts unterstrich bei der über vierstündigen Anhörung mit Twitter- und Foto-Verbot, dass "der Staat seinen grundrechtlichen Schutzpflichten durch hinreichende Vorkehrungen genügen muss". Diese Aufgabe begründe unter anderem eine staatliche Verpflichtung, eine "grundrechtswahrende" Informationsinfrastruktur zu schaffen.
Auch sei denkbar, die strafrechtlichen Konsequenzen der "unbestimmten Datenausspähung" zu verschärfen. Zudem solle der Gesetzgeber dringend vom "Tatort- auf das Schutzprinzip" umstellen, sodass bestimmte Handlungen ausländischer Behörden leichter für rechtswidrig erklärt und hiesige Partner der Beihilfe bezichtigt werden könnten.
[h=5]"Ringtausch" ist grundrechtswidrig[/h] Papier machte deutlich, dass ein "
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" sensibler Informationen zwischen Sicherheitsbehörden in der Regel grundrechtswidrig sei: Ein Austausch sowie insbesondere strafrechtliche Verwertung von Daten mit ausländischen Geheimdiensten sei verfassungsrechtlich ausgeschlossen, wenn diese Informationen mit Methoden erlangt worden seien, die Mindeststandards der deutschen Grundrechte nicht genügten. Für Papier ist es auch "nicht tragbar" an daraus gezogenen Erkenntnissen zu partizipieren, zumindest hafte nachfolgenden Datenverarbeitungsprozessen der ursprüngliche "Makel" an.
Die Spähprogramme der NSA und ihrer Mitstreiter ähneln nach Auffassung des Staatsrechtlers im Kern der Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich. Er verwies darauf, dass das
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aus Karlsruhe jede Form der "flächendeckenden, vorsorglichen, anlasslosen Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten" für verfassungswidrig erklärt habe. Dieses "sehr rigide und einschränkungslose" Verbot gehöre zur "verfassungsrechtlichen Identität" der Bundesrepublik und binde deren Organe, sich auch etwa auf der EU-Ebene dagegen einzusetzen. Der Europäische Gerichtshof habe dies Sicht
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.

Damit seien auch die äußeren Umstände der Telekommunikation geschützt, führte Papier aus. Eine flächendeckende Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten auf gewisse Zeit könne von einer höheren Eingriffsintensität sein als das teilweise Abhören von Inhalten. Zudem entfalte das in
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festgeschriebene Telekommunikationsgeheimnis unmittelbaren Schutz gegenüber Eingriffen deutscher Behörden. Dieser umfasse auch Ausländer, selbst wenn beide Endpunkte der Telekommunikation im Ausland lägen. Ferner seien Grundrechtseinschränkungen verfassungswidrig, wenn sie von deutschem Boden aus "mit Billigung und Duldung" deutscher Behörden erfolgten.
[h=5]"Diplomatisch leise Pfoten reichen nicht aus."[/h] Die staatlichen Schutzaufträge fänden sich nicht nur in Grundrechten, sondern auch in demokratischen Zielbestimmungen und Sondernormen etwa zur Gewährleistung einer funktionsfähigen und sicheren Telekommunikationsinfrastruktur, ergänzte Hoffmann-Riem. Der Systemschutz habe eine herausragende Bedeutung gewonnen. Die Politik müsse daher möglicherweise über einen teilweise "Rückbau" des Netzes im Sinne eines
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nachdenken.

Wenn ausländische Staatsorgane in Deutschland hiesige Gesetze verletzten, müssten deutsche Behörden dies unterbinden, stellte der frühere Justizsenator Hamburgs klar. Der Grundrechtsschutz der Bürger sei insgesamt ein so hohes Gut ist, habe der Staat Flagge zu zeigen: "Diplomatisch leise Pfoten reichen nicht aus." Den konkreten Schutzbedarf müsse der Gesetzgeber ausgestalten und diese Frage möglicherweise auch mit anderen Staaten in gemeinsamen Abkommen angehen.
[Update 23.05.2014 7:39]
[h=5]Rechtwidrige "Auslandsaufklärung"[/h] Den Fokus auf die Überwachungstätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) legte der Mannheimer Staatsrechtler Matthias Bäcker. Schon dessen "harmloseste" Befugnis zum Erheben von Telekommunikationsverkehrsdaten im Einzelfall sei "recht weit gefasst", monierte der Jurist. So greife diese etwa schon beim Anknüpfen an die Planung einer Planung eines staatsgefährdenden Delikts.
Beim
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mit Suchbegriffen hält Bäcker die Begrenzungen für fragwürdig. So sei etwa die Vorgabe, 20 Prozent der Übertragungskapazität einer Leitung durchsuchen zu dürfen, an der Satellitenkommunikation entwickelt worden. Der heutige Datenverkehr sei dagegen mit Überkapazitäten abgesichert. So liege beim zentralen deutschen Netzknoten
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die durchschnittliche Auslastung bei unter 20 Prozent. Der BND dürfte diesen so theoretisch komplett überwachen. Zudem laufe die Beschränkung, nicht nach spezifischen "Anschlüssen" suchen zu dürfen, in der Netzkommunikation weitgehend ins Leere.
Die umfassende "Auslandsaufklärung" des BND mit Abhörkompetenzen bezeichnete Bäcker als rechtswidrig, da dem verbrieften Schutz auch von Ausländern nicht Rechnung getragen werde. Der Gesetzgeber müsse diese neu regeln und dem Geheimdienst hier klare Grenzen setzen. (Stefan Krempl) / (axk)



Quelle:
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Ob sich das Geheimdienstrad jemals zurück drehen lässt ist fraglich....


Gruß
claus13
 
AW: Ex-Verfassungsrichter: Staat muss vor NSA-Ausspähung schützen

[h=1]Eingeschränkte Souveränität war Preis für die Wiedervereinigung[/h] Link ist nicht mehr aktiv. | Veröffentlicht: 10.07.13, 02:36 | Aktualisiert: 10.07.13, 02:37 |
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Die Alliierten haben der deutschen Wiedervereinigung nur zugestimmt, weil sich Deutschland verpflichtete, bestimmte Rechte seiner Souveränität nicht wahrzunehmen. Daher konnten die Geheimdienste der USA und Großbritanniens in Deutschland ungehindert und legal weiterspionieren. Ohne dieses Zugeständnis hätte die damalige britische Premierministerin Thatcher die deutsche Einheit vermutlich verhindert.


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Bei den 2+4-Gesprächen musste die deutsche Seite den Westalliierten zusichern, dass diese auch weiterhin legal in Deutschland spionieren dürfen. (Screenshot)

Bei den Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 spielte die Spionage in Deutschland offiziell keine Rolle. Doch hinter den Kulissen bestanden die USA, Großbritannien und Frankreich darauf, auch weiterhin deutsche Bürger und Unternehmen überwachen zu dürfen.
Die Amerikaner haben sich die Wiedervereinigung mit der Weiterführung der alliierten Vorbehaltsrechte bezahlen lassen, sagte der Geheimdienst-Experte und Buchautor Erich Schmidt-Eenboom den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Schmidt-Eenboom war als Journalist selbst vom BND ausspioniert worden. Der Geheimdienst war ihm bis in die
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gefolgt.
Schmidt-Eenboom ist davon überzeugt, dass es zwischen den Alliierten und der BRD einen Deal gegeben habe. Denn auffallender Weise haben die Geheimdienste ihre Operationsgebiete nach der Wende faktisch unverändert gelassen.
Praktisch sei die Spionage durch die USA und Großbritannien im vereinigten Deutschland weitergegangen wie zuvor. Dem damaligen deutschen Außenminister Hans-Dietrich Genscher soll der Überwachung zugstimmt haben, weil er wusste, dass die Einheit an einem seidenen Faden hing. Die BRD brauchte eine schnelle Einigung, um nicht eine Front der Bedenkenträger aufkommen zu lassen.
Die damalige britische Premierministerin Margaret Thatcher war nämlich entschieden gegen die Wiedervereinigung. Großbritannien und Frankreich versuchten sogar in Gesprächen mit der DDR zu erreichen, dass die Wiedervereinigung verschoben wird. Die Fortführung der alliierten Vorbehaltsrechte habe in diesem Umfeld nicht verhindert werden können, so Schmidt-Eenboom. Die Zustimmung der Russen zu diesem Deal der Westalliierten mit Deutschland sei schlicht erkauft worden.
Hätten die Deutschen abgelehnt – die Briten hätten den ganzen Einigungsprozess verhindern können. Die Politik hatte damals großen Respekt vor Thatcher. Ihr traute man zu, dass sie in einer Sache wirklich hart blieb. Ihre Innen- und Wirtschaftspolitik beweist das (
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).
Mit dem Ende des zweiten Weltkriegs war es den Nachrichtendiensten der Westalliierten erlaubt worden, in Deutschland ganz legal und nach Belieben Informationen sammeln. Was zunächst als Besatzungsrecht und dann als Vorbehaltsrecht galt, wurde 1968 im deutschen G10-Gesetz institutionalisiert. Dies sei „der größte Sündenfall in der Geschichte des Rechtsstaates“ gewesen, sagte der Historiker Josef Foschepoth (mehr
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). Auf der Grundlage desselben Gesetzes, das 2001 nur leicht überarbeitet wurde, kooperiert heute die Telekom mit dem BND (
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).
Im Nachkriegs-Westdeutschland sei das Recht der Westalliierten zur Spionage noch mit dem Schutz der Streitkräfte begründet worden, so Schmidt-Eenboom. Heute hingegen diene das Engagement der ausländischen Geheimdienste in Deutschland vor allem der Wirtschafts-Spionage und der Überwachung der Entscheidungsträger in Berlin. Der deutschen Regierung sei es gar nicht möglich, dies zu unterbinden.
Die Bundesregierung suche auch gar keinen Konflikt mit den Nato-Partnern, da diese sowieso nicht mit sich reden lassen würden. Stattdessen setze sie auf die Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten der Nato-Partner. BND und NSA „ziehen an einem Strang“, so Schmidt-Eenboom. Der BND ist technisch in vieler Hinsicht auf das NSA angewiesen. Doch im Gegenzug habe der mit 1.500 Mitarbeitern relativ kleine deutsche Nachrichtendienst auch einiges zu bieten. So überwache er etwa den Nachrichtenstrom aus dem arabischen Raum.
Das Interesse der USA und Großbritanniens an der Überwachung Deutschlands sei nach der Wiedervereinigung deutlich gestiegen, sagte Schmidt-Eenboom. Denn zum einen machten die stärkeren wirtschaftlichen Beziehungen zu China und Russland und die Zunahme der Waffenexporte unter der Regierung von Angela Merkel die Wirtschafts-Spionage interessanter. Zum anderen spielt die Bundesregierung bei der Bewältigung der Finanzkrise eine entscheidende Rolle in der EU. Da wollten die USA und Großbritannien keine Überraschungen erleben, so Schmidt-Eenboom.
Die Spionage durch die Franzosen sei heute weniger aggressiv. Seit die deutsche und französische Luft- und Raumfahrt im EADS-Konzern zusammengewachsen sind, müsse weniger Industrie-Spionage betrieben werden. Doch bis in die 80-er Jahre hinein wurde Deutschland nachhaltig von Frankreich überwacht.
Im Gegensatz zu anderen westlichen Ländern hätten die Deutschen große Vorbehalte im Hinblick auf die Aktivitäten der Geheimdiente. Dies liege vor allem an ihren Erfahrungen mit den beiden Diktaturen des vergangenen Jahrhunderts. Doch in anderen EU-Staaten würden die Geheimdienste mitunter als nationale Gegengewichte zu Brüssel empfunden.
Erich Schmidt-Eenboom forscht seit Jahrzehnten über die Geheimdienste der Welt. Aufgrund seiner Erfahrungen mit ähnlichen Vorfällen erwartet er, dass auch diesmal der Skandal nach drei bis vier Wochen im Sande verlaufen wird.
Im November 2002 etwa habe das EU-Parlament die Kommission aufgefordert bei Verhandlungen mit den USA klare Forderungen zu stellen. So müsse zum einen der Datenschutz der EU-Bürger sichergestellt werden und zum anderen die Wirtschafts-Spionage eingestellt werden. Doch es änderte sich nichts. Und jetzt sei es wieder ganz ähnlich. Auch diesmal werde die EU bei den USA nichts erreichen.
 
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