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Handy - Navigation Ermittlungen drohen: Telekom und Vodafone rückten Handydaten nicht raus

Trotz vorliegender Beschlüsse des Amtsgerichts hatten Vodafone und Deutsche Telekom in zwei Fällen die Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben. Dies könnte für die beiden Konzerne juristische Folgen haben.

Auf die Konzerne Vodafone und Deutsche Telekom kommt möglicherweise ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung zu. Die Firmen hätten in zwei Fällen notwendige Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben, obwohl Beschlüsse des Amtsgerichts vorgelegen hätten, sagte Oberstaatsanwalt Christopher Imig in Detmold. Daher überlege man, Ermittlungen einzuleiten. Es geht um zwei Tötungsdelikte vom September 2017 und Januar 2018. Die Verdächtigen wurden ohne Standort-Daten gefasst, einer von ihnen stellte sich. Zuvor hatte das "Westfalen-Blatt" darüber berichtet.

Unklare Rechtslage: Herausgabe von Standort-Daten nicht zulässig?

Eine Vodafone-Sprecherin bestätigte, dass man Standort-Daten nicht bereitgestellt habe - dies wäre nicht zulässig gewesen. Laut dem zum Juli 2017 geänderten Telekommunikationsgesetz sind Firmen zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, so sollen etwa Standortdaten bei Telefonaten vier Wochen gespeichert werden.

Dagegen hatte allerdings eine kleine Firma geklagt, weil sie hohe Speicherkosten befürchtet. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte ihr Recht gegeben. Zwar gilt das Gesetz weiter, die Telekommunikationsbranche bewertet die Rechtslage wegen der OVG-Entscheidung aber als unklar. Deshalb hatten die Unternehmen die Daten nicht herausgegeben.


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Quelle; onlinekosten
 
Auf einer Linie richtig so von der Telekom und Vodafone,
auf ander Richtigung sollten sie bei Beschlüssen es schon machen weil da finde ich es eher ok als wie wenn Behörden ohne Richter Beschluss zugang haben wollen
 
In einem Mordfall in Hamburg wurden die kompletten Daten von einem mehreren Funkmästen eines ganzen Tages abgegeben. Da hat dann jeder Post von der Polizei bekommen, sich zu äußern warum man sich zu dem jeweiligen Zeitpunkt dort aufgehalten hat.

Das geht eindeutig zu weit. Es handelt sich bei solchen Mordfällen keineswegs um eine Gefährdung der Öffentlichkeit, wie beispielsweise bei Terrorismus, weswegen sowas nicht gerechtfertigt sein kann.

Die Telekom und Vodafone handeln hier absolut richtig. Wahrscheinlich ging es bei den Beschlüssen ebenfalls nicht um einzelne Daten, sondern um ganze Datensätze von Tausenden Kunden.

Quelle:
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