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PC & Internet Datenschutz: Augen zu und weggeklickt

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Fast niemand liest AGB und die Datenschutzerklärung.
Schade eigentlich, denn manchmal verstecken sich dort Überraschungen, etwa eine Flasche Wein für aufmerksame Leser.

Im Internet werden selbst die ehrlichsten Menschen zu notorischen Lügnern.
Die Gründe heißen Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Nach Dutzenden Absätzen voller Fachbegriffe soll man bestätigen, dass man alles gelesen und akzeptiert hat.
Milliarden Menschen klicken, kaum jemand liest.

Schade eigentlich, denn manchmal verbirgt sich im Kleingedruckten nicht nur Kauderwelsch.
Wer sich die Mühe gemacht hätte, die Datenschutzbestimmungen der britischen Non-Profit-Organisation Tax Policy Associates zu lesen, hätte dort zwischen Cookie-Hinweisen einen ungewöhnlichen Satz entdeckt:
"Wir schicken der ersten Person, die das liest, eine Flasche guten Wein."

Mittlerweile ist das Experiment beendet.
"Wurde gerade eingefordert", schreibt Steuerexperte Dan Neidle, Gründer von Tax Policy Associates,
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.
Die paar Sekunden Aufmerksamkeit haben sich gelohnt.
Unter gutem Wein versteht Neidle eine Flasche zehn Jahre alten Château de Sales, Verkaufspreis zwischen 30 und 40 Euro. Cheers!

Für Neidle war die Aktion mehr als ein spaßiges Versteckspiel.
"Jedes kleine Café muss eine Datenschutzerklärung auf seiner Website haben, das ist verrückt",
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Er habe dafür sensibilisieren wollen, dass alle Unternehmen solche Bestimmungen bräuchten, aber niemand sie lese.
Auch in Deutschland müssen Seitenbetreiber "in klarer und einfacher Sprache" informieren, ob und welche Daten sie speichern.
Anders als AGB müssen Datenschutzinformationen jedoch nicht bestätigt werden.

Vorbild: "Van Halen"​

Erstaunlich an dieser Anekdote ist weniger, dass niemand diesen Satz bemerkte, sondern dass es gerade mal drei Monate dauerte, bis jemand den Wein beanspruchte.
Wobei die Gewinnerin oder der Gewinner "gewissermaßen geschummelt" habe, sagte Neidle.
Die Person habe die Datenschutzbestimmungen nur gelesen, weil sie nach einer Vorlage für die eigene Webseite suchte.

Sonst hätte der Wein wohl noch ein paar Jahre reifen können.
Das Kleingedruckte ist der beste Ort, um allen möglichen Unsinn zu verstecken.
2014 öffneten Sicherheitsforscher ein frei zugängliches Wlan in London.
In kurzer Zeit meldeten sich sechs Menschen an und nickten unwissentlich eine Klausel in den AGB ab:
"Der Begünstigte hat zugestimmt, sein erstgeborenes Kind für alle Ewigkeit an uns abzutreten."

Drei Jahre später erlaubte sich ein Wlan-Betreiber auf einem Musikfestival in Manchester einen ähnlichen Spaß.
22 000 Menschen willigten ein, die Toiletten vor Ort zu putzen.
Sie hatten Glück:
Das Unternehmen, dessen Bedingungen sie ungelesen akzeptiert hatten, wollte sie nur darauf aufmerksam machen, digitale Verträge zu beachten.

Neidles Experiment hat aber ein anderes Vorbild.
Wenn die Rockband Van Halen in den 80er-Jahren auf Tour ging, schrieb sie den Veranstaltern in den Vertrag:
"Keine braunen M&Ms im Backstage-Bereich, sonst fällt die Show aus."
Dahinter steckten keine Starallüren, sondern Vorsicht.
Wenn die Musiker doch braune Schokolinsen entdeckten, wussten sie, dass sie die gesamte Ausrüstung für die Bühnen-Show prüfen mussten, weil der Veranstalter offenbar gern mal etwas übersah.

Quelle: SZ
 
Das Problem ist ja oft, dass es sehr kleingeschrieben ist und man Seitenweise Text vor sich hat.
Ich hab es oft nur bis zum ersten Absatz geschafft und hab dann wie alle anderen auch zugestimmt.
 
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