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Beitragsservice legt Geschäftsbericht 2014 vor

"Zahlungseingang bleibt hinter den Erwartungen zurück"
8,324 Milliarden Euro an Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag bilanziert der öffentlich-rechtliche Beitragsservice für 2014 - eine Steigerung zum Vorjahr um 643 Millionen. Doch Beitragsservice-Chef Stefan Wolf räumt ein Problem beim Eintreiben der Forderungen ein.

Während die Ministerpräsidenten am Donnerstag über die Verwendung der erwarteten Mehreinnahmen beratschlagen, hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - früher als GEZ bekannt - seinen Kassensturz für 2014 schon abgeschlossen. Insgesamt 8,324 Milliarden Euro sind im vergangenen Jahr demnach in den Kassen des öffentlich-rechtlichen Systems gelandet. Das sind 643 Millionen Euro mehr als 2013 - und 268 Millionen Euro mehr als in der eigenen 2014er Prognose des Beitragsservice.

"Die Beitragserträge entwickelten sich wesentlich positiver als geplant", frohlockt Beitragsservice-Geschäftsführer Stefan Wolf. "Das neue Finanzierungsmodell erreicht damit die Ziele des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern und ein höheres Maß an Beitragsgerechtigkeit herzustellen." Rund 5 Millionen Wohnungen wurden 2014 laut Geschäftsbericht neu angemeldet, dem standen 2 Millionen Abmeldungen gegenüber. Unterm Strich waren damit 39,4 Millionen Wohnungen im Bestand des Beitragsservice.

Diese hohe Zahl an Wohnungen ist deshalb bemerkenswert, weil es in Deutschland mutmaßlich gar nicht so viele Wohnungen gibt. Zieht man die Zahlen aus Zensus und Mikrozensus von 2010 und 2011 heran, so liegt die Schwankungsbreite zwischen 36,8 und 39,0 Millionen Wohnungen. Die Erklärung: Weil nach der 2013 erfolgten Umstellung des Systems von der alten Rundfunkgebühr auf den neuen Rundfunkbeitrag viel weniger Nichtzahler auf die Post der Inkasso-Behörde aus Köln-Bocklemünd reagierten als erhofft, griff man zum Mittel der Direktanmeldung, das der Gesetzgeber neu zur Verfügung gestellt hatte. Wer trotz mehrmaliger Anschreiben nicht antwortete, wurde vom Beitragsservice automatisch direkt angemeldet - und damit zahlungspflichtig.

4,14 Millionen solcher Direktanmeldungen nahm der Beitragsservice 2014 vor - dadurch kamen Erträge von 498 Millionen Euro zustande. Allerdings wissen Wolf und seine Leute, dass ein guter Teil dieser Direktanmeldungen - wohl etwas über 40 Prozent - aus verschiedensten Gründen gar nicht beitragspflichtig ist. Etwa weil hunderte ausländische Erntehelfer auf einen Großbauernhof gemeldet sind oder Flüchtlingsunterkünfte mitgemeldet wurden. In solchen und vielen weiteren Fällen wird es mit einer zügigen Rückantwort auf die Briefe vom Beitragsservice schwierig.

Die Folge: Von den 4,14 Millionen Direktanmeldungen waren im Jahr 2014 nur 1,46 Millionen beitragswirksam. Und es ist davon auszugehen, dass weitere Abmeldungen von zuvor direkt angemeldeten Teilnehmern erfolgen werden. Alle Prognosen für den Rest der Beitragsperiode bis Ende 2016 seien nicht nur deshalb immer mit Unsicherheiten verbunden, betont Beitragsservice-Boss Wolf. Die bekannte Zahl von ca. 1,51 Milliarden Euro Mehreinnahmen - bezogen auf die gesamte Periode von 2013 bis 2016 - steht auch in seinen Berechnungen. Sie basiert auf einer einfachen Fortschreibung der Entwicklung auf Basis des Jahresabschlusses 2014. Tatsächlich in der Rücklagenkasse angekommen sind bislang erst 831 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus 2013 und 2014.

"In der weiteren politischen Diskussion wird zu berücksichtigen sein, dass die erhöhten Erträge nicht auch bereits mit Mehreinnahmen in gleichem Umfang gleichzusetzen sind", gibt Wolf zu bedenken. "Denn die Forderungen müssen zunächst realisiert werden, um als Einnahmen verbucht werden zu können. Der Zahlungseingang bleibt bislang jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Gründe dafür werden derzeit analysiert."

Rund 2 Prozent der Erträge - oder 170,6 Millionen Euro - bleiben in Köln-Bocklemünd, um den aufwendigen Betrieb des Beitragsservice zu finanzieren. Der ist zwar dabei, seine Mitarbeiterzahl von 1.200 im Jahr 2014 auf unter 1.000 bis Ende 2016 zu reduzieren. Doch es gibt nach wie vor gewaltige Massen zu bearbeiten: 70.000 Briefe, 10.000 Faxe, 5.000 E-Mails und 18.000 Anrufe erreichen den Beitragsservice jeden Tag. Die Sachbearbeiter verschicken täglich 50.000 Briefe. Wenn man so will: auch ein Stück deutscher Befindlichkeit.

Quelle: dwdl
 
Barzahlung trifft Nerv der "GEZ" - Rechtslage aber offenbar klar

Mit seiner Idee, auf Bargeldzahlung bei der "GEZ" zu bestehen, hat Journalist Norbert Häring wohl einen Nerv getroffen. Die Idee ist in aller Munde und der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", im Volksmund GEZ genannt, veröffentlichte ein Schreiben, das aber eigentlich nur zeigt, dass man offenbar Panik bekommt. Dabei ist die Rechtslage laut Anwälten aber eigentlich klar.

Der Journalist Norbert Häring schlug vor kurzem vor, dass man die
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an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", im Volksmund GEZ genannt,
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. Schließlich würde das Bundesbankgesetz vorsehen, dass man immer und überall bar mit dem Euro bezahlen kann. Häring geht davon aus, dass man damit das System zum Einsturz bringen könnte, sofern genug Leute mitmachen.

GEZ will keine Barzahlung der Rundfunkgebühren akzeptieren
Die "GEZ" hatte sich bisher noch nicht dazu geäußert. Doch jetzt wurde auf der Website
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, in dem steht, dass die Rundfunkgebühren grundsätzlich nicht bar
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werden können - ohne jedoch einen entsprechenden gesetzlichen Paragraphen zu nennen. Es würde allerdings bei einigen Banken die Möglichkeit bestehen, dies zu tun, was jedoch mit Gebühren zwischen fünf und 15 Euro verbunden wäre. § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG würde nicht für den Rundfunkbeitrag gelten, allerdings, ohne eine wirkliche Begründung dafür zu liefern.

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und erklärte, dass man keine Barzahlung akzeptieren würde. Die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen wäre mit der Rechtslage nicht vereinbar. Denn die Rundfunkgebühren würden eine spezielle Abgabe darstellen, welche nicht unter das Bundesbankgesetz fallen würde. Die ganze Aktion sei albern.

Doch niemand will eine wirkliche hieb- und stichfeste Erklärung abgeben oder entsprechende Paragraphen nennen. Handelt es sich also wirklich um ein Schlupfloch, dass offenbar bisher niemand bedacht hat? Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht die Rechtslage als eindeutig an.
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, dass § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG nur beschreibt, dass der Euro als Zahlungsmittel bei Barzahlungen akzeptiert werden muss und nicht, dass man bei der Währung Euro immer auf eine Barzahlung bestehen kann. Schließlich kann man bei einer Bestellung etwa im Internet auch nicht auf Barzahlung bestehen, wenn man eine Rechnung erhält. Es ist klar, dass die
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keine Barzahlung akzeptieren möchte, weil der Verwaltungsaufwand und die Kosten, die dies mit sich bringen würden, enorm hoch wären. Das könnte wohl überhaupt nicht gestemmt werden.

Quelle: gulli
 
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