Die Bundesnetzagentur bringt den vierten deutschen Mobilfunknetzbetreiber in Erinnerung und setzt ihn ein wenig unter Druck: Der Konzern 1&1 muss laut einer am Freitag veröffentlichten Meldung der Agentur seine Geschäfte als Diensteanbieter demnächst aufgeben. Damit ist der Mobilfunkzweig von 1&1 gemeint, der als Wiederverkäufer Zugänge zu den Netzen von O₂ und Vodafone unter der eigenen Marke anbietet (Mobile Virtual Network Operator, MVNO).
Laut der Bundesnetzagentur müsse "der Vertrieb als Diensteanbieter spätestens bis Ende des Jahres 2023" eingestellt werden und die Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter dürfe nur noch bis Ende 2025 laufen. Daraus kann man ableiten: neue Verträge als Wiederverkäufer darf 1&1 nur noch bis Ende 2023 abschließen und bisherige Verträge für die Nutzung der Infrastrukturen anderer Netzbetreiber dürfen maximal bis 2025 laufen.
"Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Allerdings setzt der Schritt 1&1 auch unter Druck, die eigene 5G-Infrastruktur möglichst bald in Betrieb zu nehmen.
Dann will 1&1 auch erste Kunden über sein eigenes 5G-Mobilfunknetz versorgen. Wo die eigene Abdeckung Lücken aufweist, soll Telefónica per nationalem Roaming aushelfen. Als Fernziel gilt die Versorgung von 50 Prozent der Haushalte deutlich vor Ende 2030.
Quelle: heise
Laut der Bundesnetzagentur müsse "der Vertrieb als Diensteanbieter spätestens bis Ende des Jahres 2023" eingestellt werden und die Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter dürfe nur noch bis Ende 2025 laufen. Daraus kann man ableiten: neue Verträge als Wiederverkäufer darf 1&1 nur noch bis Ende 2023 abschließen und bisherige Verträge für die Nutzung der Infrastrukturen anderer Netzbetreiber dürfen maximal bis 2025 laufen.
Übergangsfrist endet
Davon unberührt sind Verträge, die 1&1 bald als Netzbetreiber anbieten will. Die Firma hat im Jahr 2019 im Rahmen einer Frequenzauktion als viertes Unternehmen in Deutschland Frequenznutzungsrechte für den Mobilfunk ersteigert. Grundsätzlich kann ein Mobilfunknetzbetreiber zwar nicht gleichzeitig auch ein Diensteanbieter sein, der Netzkapazitäten anderer Betreiber an seine eigenen Kunden weiterverkauft. Doch dem 1&1-Konzern hat dieDu musst dich
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übergangsweise eine Doppelstellung zugestanden, die Laufzeit zunächst jedoch offengelassen. Diese muss der Konzern nun aufgeben, nachdem die Agentur zur Beendigung der Doppelrolle 1&1 und die Wettbewerber mehrfach angehört hat."Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Allerdings setzt der Schritt 1&1 auch unter Druck, die eigene 5G-Infrastruktur möglichst bald in Betrieb zu nehmen.
Kundenumzug in Sicht
1&1 gab in seinemDu musst dich
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"mehr als 11,2 Millionen Mobilfunkkunden" an. Es ist leicht vorstellbar, dass die Firma diesen Kundenbestand gerne auf das im Bau befindliche eigene 5G-Netz hinüberretten möchte. Wie das im Einzelnen ablaufen könnte, ist offen.Du musst dich
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klingen immerhin vielversprechend. Doch für einen erhofften nahtlosen Kundenumzug muss sich der Konzern vermutlich noch strecken, nachdem er
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hatte. Ursprünglich wollte 1&1 das Zwischenziel von 1000 5G-Antennenstandorten bis Ende 2022 erreichen. Das soll nun voraussichtlich bis Sommer 2023 klappen.Dann will 1&1 auch erste Kunden über sein eigenes 5G-Mobilfunknetz versorgen. Wo die eigene Abdeckung Lücken aufweist, soll Telefónica per nationalem Roaming aushelfen. Als Fernziel gilt die Versorgung von 50 Prozent der Haushalte deutlich vor Ende 2030.
Quelle: heise