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PC & Internet Zehnder: "Berufung gegen einstweilige Verfügung möglich"



[tm] Tennenbronn – Im Mai hatte Premiere vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Zehnder wegen des Vertriebs patchbarer Receiver erwirkt. Der baden-württembergische Hersteller schließt eine Berufung gegen diese Entscheidung nicht aus.
"Da das Gericht die Entscheidungsgründe seines Urteils in dem Verfügungsverfahren zwischen Premiere und Zehnder noch nicht dargelegt hat, ist noch nicht entschieden, ob die Zehnder GmbH gegen das Urteil in Berufung geht", so Geschäftsführer Markus Schmidt gegenüber DIGITAL FERNSEHEN. Schmidt wies auch darauf hin, dass bei dem Gerichtsverfahren wesentlich sei, dass es nur um Receiver gehe, die eine bestimmte Betriebssoftware hätten. Der Vertrieb von Receivern, auch mit gleicher Typ-Bezeichnung, die nicht die beanstandete Betriebssoftware enthielten, sei Zehnder auch weiterhin erlaubt. Den Restbestand der von dem Verfügungsverfahren erfassten Receiver sei bereits einem Gerichtsvollzieher übergeben worden.

Schmidts Angaben zufolge hat Zehnder auch ein entsprechendes Informationsschreiben an seine Kunden gerichtet. Außerdem habe man sich mit den Firmen in Verbindung gesetzt, die für Zehnder die Geräte produzieren und die die Software programmiert hätten. Dabei sei die sofortige Änderung der Software veranlasst worden. Den Kunden habe man danach angeboten, sämtliche bei diesen auf Lager befindlichen Geräte gegen Geräte mit der neuen Software ohne Emulatorfunktion auszutauschen.
 
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