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Wii update 4.2

smileboy

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Nintendo hat mittels Wii Update 4.2 diverse Möglichkeiten zum starten, installieren und nutzen von Homebrewsoftware gesperrt.
Das Wii Update 4.2 enthält eine neue IOS Version (ISO70) und verfügt über die Boot Version 2v4.
Preloader, cISO, Homebrewchannel und BootMii sind momentan genausowenig ausführbar wie der BannerBomb Exploit.
Als Workaround funktioniert momentan noch der Indiana Pwns und Smash Stack Exploit.
Die aktuellen Drivemodchips funktionieren weiterhin ohne Einschränkungen.
Einige der oben genannten Homebrewprogramme werden nach dem Update direkt von der Wii Konsole gelöscht, für Diejenigen die Homebrew weiterhin nutzen wollen, sollten vorerst kein Update der Wii Konsole durchführen.
 
AW: Wii update 4.2

tag auch!
also ich habe es jetzt geschafft auf eine 4.2 e hbc und so weiter drauf zu machen und auch sk zu spielen läuft einwandfrei!ich weiß jetzt leider nur nicht wie ich euch dran teilhaben lassen kann!!!kann ich hier einfach ein link zu einem anderem board machen?

mfg grisu
 
AW: Wii update 4.2

japp geht los!ist auch voll easy damit





Bitte auch wenn es gut gemeint ist, keine Fremd Links in Fremde Boarde, kann man auch per PN machen, oder google mal nach: .........
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Wii update 4.2

Kann ich nun mit der 4.2E Firmware eigentlich wieder den HBC, USB Loader BootMii (vor allem um n backup zu machen bevor die wii brickt) usw installieren, oder geht das nicht so ohne weiteres?
(Die Anleitung von Phantom habe ich schon gesehen)

Hab eine 4.2E gesehen wo der HBC drauf war, aber der konnte mir nicht sagen ob´s einschränkungen gibt oder nicht, da das sein kumpel drauf gemacht hatte...
 
AW: Wii update 4.2

Kannst alles uneingeschränkt nutzen.Ausnahme bei neueren Wii's ist das lesen von SK's auf DVD nicht möglich.
 
AW: Wii update 4.2

Schnauke und sein Senf :wacko1:.SK's sind doch die selbstgebrannten DVD's.
 
AW: Wii update 4.2

:dfingers: Habe in der Schule gelernt Mehrzal mit " 's " zu schreiben.Alsoooo SK=Sicherheitskopie und SK's=Sicherheitskopieen (schreibt man das jetzt mit 2 e egal) :emoticon-0111-blush .Und die Frage bezog sich doch auf gebrannte DVD's (da isses wieder das 's).
 
AW: Wii update 4.2

@Dj Amon und @Pa42pilot: Sorry Ihr beiden, da habt Ihr beide nicht aufgepasst oder der Lehrer war der Deutschen Sprache nicht mächtig!
Der Apostroph hat nichts mit dem Plural zu tun. Er steht z. B. zur Kennzeichnung des Genitivs von Namen, die auf s, ss, ß, tz oder x enden und keinen Artikel o. Ä. bei sich haben.
Hier paar Beispiele:

  • Hans Sachs' Gedichte,
  • Le Mans' Umgebung,
  • Ringelnatz' Gedichte,
  • Grass' Blechtrommel,
  • Johannes' Lampe u.a.
und hier Beispiele für die Mehrzahl:

  • Hamburgs Reedereien,
  • Brechts Dramen,
  • die LKWs,
  • die GmbHs u.a.

PS 1: eine Kopie, zwei Kopien.

PS 2: Die Frage bezog sich nicht auf gebrannte DVDs sondern auf Sicherheitskopien.

Gerade mal bei Wikipedia nachgesehen:

Falsche Apostrophe sind in folgenden Fällen anzutreffen:

  • Beim
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    : Die häufigste Form der Apostrophitis ist das abgetrennte Genitiv-s, der sogenannte (angel)sächsische Genitiv, wie bei Opa’s Pfeife, Schuster’s Rappen oder Deutschland’s Hauptstadt. Nach den
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    war diese Schreibweise generell falsch. Nach der
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    gilt sie für solche Fälle als richtig, in denen der Apostroph die Grundform eines Personennamens verdeutlicht, z. B. bei Andrea’s Friseursalon, Willi’s Würstchenbude oder Mozart’s Sonaten. Selten ist die auch nach neuer Rechtschreibung normwidrige Abtrennung bei Genitiven mit der Endung -es, zum Beispiel Spezialität des Hause’s.
  • Als Abtrennung des
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    bei
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    wie Bahnhof’s-Restaurant.
  • Beim
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    : Häufig werden Apostrophe auch bei der Mehrzahlbildung von
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    und
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    gesetzt. Beispiele: Auto’s, Snack’s, CD’s, AGB’s. In Großbritannien bezeichnet man den normwidrigen Gebrauch des Apostrophs beim Plural-s als greengrocers’ apostrophe (übersetzt „Gemüsehändler-Apostroph“, abgeleitet von der dort häufig beobachteten Fehlschreibung auf den handgeschriebenen Schildern an der Ware). In der niederländischen Schreibnorm hingegen wird das Plural-s regelgerecht mit Apostroph vom Substantiv dann getrennt, wenn dieses auf einen langen
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    endet: twee piano’s, drie taxi’s, baby's.
  • Bei der Zusammensetzung
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    + bestimmter Artikel. Beispiele: in’s, an’s, um’s, zu’r. Einige dieser Verwendungen des Apostrophs waren bis zur Rechtschreibreform 1996 zulässig. Nach den seither gültigen Regeln darf ein Apostroph nur gesetzt werden, wenn die Zusammensetzung ohne Apostroph „undurchsichtig“ wäre (z. B. mit’m Fahrrad).
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  • Beim
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    : Ebenfalls normwidrig ist der Apostroph gemäß der neuen Rechtschreibung bei der Befehlsform der 2. Person (z. B. Geh’ mit mir.), da der
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    der früheren Imperativendung -e als regelmäßig akzeptiert ist.
  • Bei
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    , die von Personennamen abgeleitet sind: Diese sind nur dann richtig, wenn der Name besonders hervorgehoben werden soll und groß geschrieben wird. Nach alter deutscher Rechtschreibung wurde der Name der Person stets ohne Apostroph geschrieben. Ursprünglich stand an dieser Stelle -i-, das später durch einen Apostroph ersetzt wurde. Nach neuer deutscher Rechtschreibung hat man also die Wahl zwischen den Schreibweisen
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    und Zipf’sches Gesetz. Falsch sind dagegen zipf’sches Gesetz und Zipfsches Gesetz (außer natürlich am Satzanfang).
  • Vereinzelt treten auch willkürliche Apostrophe in anderen Fällen auf wie bei nicht’s, abend’s, recht’s, mittwoch’s oder samstag’s. Meist werden dabei Wortendungen aus
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    und s getrennt. Ein weiteres Beispiel ist staunst’e statt staunste oder Prenz’lberg statt Prenzl’berg (oder einfach Prenzlberg), oder Nudel’n statt Nudeln. Ein Geschäft in
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    -Mitte heißt Gute’s von Anna, in Wien gibt es Schmied ’ chens Oase (mit Leerzeichen).
 
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