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Off Topic wer weiß es - Das Recht auf Hausordnung im Eigentum ..

".. Das Recht auf Hausordnung können Eigentümer notfalls vor Gericht durchsetzen. - Erfolgreiche Klage vor dem Landgericht Itzehoe.

Neben gegenwärtiger Rücksichtnahme sind einige Regeln in einer Wohnung (WEG) unerlässlich. Diese können in einer verbindlich vereinbarten Hausordnung festgelegt werden. Kann sich eine Eigentümergemeinschaft bei Ihren Versammlungen nicht auf ein entsprechendes Dokument einigen, können die erforderlichen Regeln auch vor Gericht eingeklagt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Itzehoe hervor (11 S45/18).

Einem Eigentümer riss der Geduldsfaden.

In dem vorhandenen Fall konnte sich eine Eigentümergemeinschaft lange Zeit nicht auf eine gemeinsame Hausordnung einigen. Es lagen zwei immer wieder verschiedene Entwürfe zur Abstimmung vor. Eine Mehrheit konnte bei der Eigentümerversammlungen allerdings für keinen der Entwürfe gefunden werden. Einem Miteigentümer riss schließlich der Geduldsfaden. Er klagte die Hausordnung vor Gericht ein - Erfolg. Jeder Eigentümer kannn Verlangen, dass erforderliche Verwaltungsmaßnahmen vom Gericht anstelle der Eigentümer getroffen werden, wenn diese trotz mehrfacher Beschlussanträge nicht dazu in der Lage sind.

Dazu gehöre auch die Aufstellung einer Hausordnung. Die Eigentümer können sich nach der Verhandlung dann tatsächlich auf eine Hausordnung einigen.

Verwalter darf keine Hausordnung bestimmen...

Unzulässig ist es, wenn der Verwalter damit beschäftigt wird, eine Hausordnung zu erstellen und diese als verbindlich bekanntzugeben. Denn der Verwalter hat dafür keine Beschlusskompetenz, da diese nur den Wohnungseigentümern zusteht. Die Eigentümer müssen daher selber über die Hausordnung beschließen. Der Verwalter darf allenfalls die Hausordnung vorbereiten und muss dann der WEG darüber beschließen lassen. .."

Quelle: Haus und Grund 09.2020
 
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