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Wer von Pairing ohne Leihgerät betroffen ist, bitte melden per PN

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Für weitere Antworten geschlossen.

MarcBush

Power Elite User
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wer von Pairing ohne Leihgerät betroffen ist, bitte melden per PN.
Es gibt diverse Lösungen: unter Vorbehalt ein Sky-Modul kostenfrei anfordern, dazu parallel Klage einreichen.
Oder ACL nutzen und von Sky später die Erstattung der dunklen Zeit fordern, oder Vertrag auflösen.

Landgericht Lübeck und Amtsgericht Eutin/Achern urteilten schon, dass der Kunde sein Gerät weiter nutzen darf, wenn er es vereinbart hat. Bei solo V14 ist das ja leicht zu beweisen, da man online eine Seriennummer eingeben musste (musste), die von Sky geprüft wurde. Also ist der Beweis erbracht. Sky hat das nicht gespeichert online, aber der Kunde hat die Nummer eingegeben und kann sie jetzt benennen. HD1000 mit 21111......
Die Rechtslage ist klar.
Ob man vorübergehend Sky-Modul anfordert (und sky per Mail zugeben muss, es ist nicht lieferbar!) oder ACL 2.2, das muss man sich überlegen, aber Sky ist immer der Verlierer dabei...
Musterschreiben und Infos per PN. Nicht veräppeln lassen von Sky, der HD1000 ist weiterhin zertifiziert sogar laut Hersteller Humax.
Laut 1.4.4 der AGB muss Sky vor dem Pairing erst die Seriennummer des Kunden erfragen. Und nach 1.5.2 darf man nicht Kundengerät gegen Leihreceiver tauschen.
 
Im Eutiner Prozess hat der Kläger selbst den Berufungsprozess vor dem Langericht verloren und im Prozess von Achern hat der Kläger die vorfristige Beendigung des Sky-Vertrages verlangt und diese vom Amtsgericht zugesprochen bekommen. Ist es das, was die Erwartungen von Klagen gegen das Pairing erfüllt???
 
was willst du denn noch ? wenigstens sitzt man im fall der fälle nicht auf einem abo, was man so wie man es nutzen kann garnicht will....
 
Das ist ja dann gut, wenn das das Ziel ist und das ist auch durchaus richtig, dies durchzusetzen.
 
DVB-T2
So schwer zu verstehen? Die Gerichte haben festgestellt, dass Sky ein Leihgerät nicht aufzwingen darf, wenn man einen eigenen Receiver vereinbarte. Überfordert Dich das? In Achern hätte der Kläger auch Vertragserfüllung erreicht, wollte er nicht. Nicht jeder hat Lust auf Sky, man trennt sich auch mal von unliebsamen Vertargspartnern.
Und in Eutin /Lübeck sagte der Richter: "Ja, Vertrag ist mit eigenem Vertrag zu erfüllen durch Sky, wenn der Kunde eigenen receiver vereinbarte. Dies ist hier verspätet als Beweis vorgetragen worden, muss schon in der Klageschrift stehen." Ist ja bei künftiegn Klagen kein Problem, bei Vertrag solo V14 online sowieso leicht zu beweisen.
Und nun lass mal das Spammen der immer selben albernen Sätze.
Kein Richter war der Meinung, sky dürfe nach AGB ein Leihgerät aufzwingen, wenn ein Vertrag mit HD1000 vereinbart war. Das ist einfach zu verstehen.

In Achern war es 100 % Erfolg, was der Kläger wollte. In Lübeck versuchte es Kläger allein zuletzt, daher nicht optimales Ergebnis, aber der Weg ist geebnet und das Urteil hilft alle anderen Usern enorm.
 
Mit seinen Bemühungen hat er meine Hochachtung, nur die Darstellung, dass mehr möglich sein könnte, halte ich für fragwürdig.

Ich will niemanden den Genuss von Sky mit einer ungepairten Abokarte streitig machen. Wer es hat, hat es eben noch und wer es nicht mehr hat, kann aus meiner Sicht nicht darauf bestehen.
 
Sky-Rechtsabteilung: Zustimmung zu HD1000 04/2016 (aktuell so verlängert bis 01/2018)
"ist selbstverständlich noch zertifiziert"

einer von mehreren Usern, die das dauerhafte Entpairen der V14 schon durchgesetzt haben. DVB-T2 weiß dies alles, aber wiederholt seit Monaten jede Woche seine Fehlinformationen.
 
Mit seinen Bemühungen hat er meine Hochachtung, nur die Darstellung, dass mehr möglich sein könnte, halte ich für fragwürdig.

Ich will niemanden den Genuss von Sky mit einer ungepairten Abokarte streitig machen. Wer es hat, hat es eben noch und wer es nicht mehr hat, kann aus meiner Sicht nicht darauf bestehen.
Die Rechtssprechung ist das eine die nutzung das andere, ich bin auf der seite wenn das abo wirklich nur für die zwecke eingesetzt wird wie vorgeschrieben, prinzipiell auch in einer E2 box ... darum geht es ja in den urteilen. niemand würde klagen um seinen veralteten Humax PR HD 1000 weiter nutzen zu können ;) aber ich finde diese streitigkeiten nur fair wenn es wirklich jemand ist der mit seiner E2 box 2-3 sender gleichzeitig crypten will... anderenfalls gibt es auch reichere leute die hochmoderne Technik von Crestron e.t.c in ihren häusern anwenden, hierbei ist Sky alt geblieben das fernsehen auf ein gerät zu reduzieren ist bei dem preis keine lösung. Selbst eine 2. Karte nicht. Es gibt leute die Fernsehen im ganzen haus wollen und mit teurer technik ermöglichenwollen den film vom wohnzimmer mit in den Flur zu bringen oder ins Schlafzimmer? weiss ich doch nicht je nach dem wie der gedanke gerade ist, weil sie es geil finden. Das ist einfach mit keinerlei geschäftsmodellen vom Himmel möglich. Es sei denn wenn der Original Receiver das HDMI Signal in die Crestron einspeisst.... hierbei gibts zwar wieder 10 TV Geräte in einem haus diese aber wieder nur 1 sender parallel können... " Sky selbst empfehlt für diese anwendungen Technisat Receiver mit CI+ Modul " Da der Humax PR HD 3000 nicht für den dauerbetrieb ausgelegt ist!

Ach ja die Signale für die bedienung macht die Crestron e.t.c. über IR befehle... Es ist dennoch eigendlich nicht der komfort den einem Oscam Bietet. Es sollte doch von denen selbst sowas kommen was lokal läuft, wenn kunden bereit sind DVI kabel durchs gesamte haus zu verlegen ist die Struktuierte Verkabelung nach DIN EN 50173-4 im bereich Cat 7 leitungen eigendlich doch die kostengünstigere und bessere wahl. " Sky schau zu" das wollen die menschen !
 
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