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PC & Internet Wegen Beleidigung auf Facebook: Staatsschutz stürmt Kinderzimmer

Weil er einen Beschneidungsgegner via Facebook beleidigt hatte, bekam ein überraschter 14-Jähriger Besuch vom Staatsschutz, der sich eigentlich um Nazis kümmern sollte. Die Beamten durchsuchten Wohnung und Kinderzimmer und beschlagnahmten einen Laptop.

Die Aufgabe des Münchner Kommissariats 44 ist es, sich um Neonazis zu kümmern. Doch drei Beamte dieses Kommissariats standen eines Morgens vor der Tür einer jüdischen Familie und durchsuchten deren Wohnung. Der Vorwurf: Der 14-Jährige Sohn soll einen Beschneidungsgegner via Facebook als "kleines dreckiges Vorhaut Schwänzchen" beleidigt haben. Der betroffene Strafrechtsprofessor Holm Putzke sah sich nach zwei Auftritten in Talkshows mehreren beleidigenden Zuschriften ausgesetzt und erstattete Anzeige.

Die Anfrage der deutschen Behörden bei Facebook in den USA wurden mit nichts sagenden Antworten und Textbausteinen quittiert. Um dennoch an die Identität des Schreibers zu gelangen, suchten die Polizisten eine Münchner Schule auf, weil der Schreiber in seinem Profil Schülerfotos eingestellt hatte. Durch die Mithilfe des Direktors und eines 13-jährigen Schülers, der "eingehend befragt wurde", gelangten die Beamten schließlich an den Namen des 14-Jährigen.

Doch anstatt diesen zu den Vorwürfen zu befragen, standen am 16. Januar morgens um 6 Uhr die Beamten des Statsschutzes mit einem Durchsuchungsbefehl vor dem Haus der Familie. Sie durchsuchten die Wohnung und das Kinderzimmer, in dem sie schließlich einen Laptop fanden und beschlagnahmten. Laut der Aussage des Vaters fühlte er sich behandelt wie ein "Drogendealer oder Menschenhändler".

Muss überhaupt der Staatsschutz gegen einen Jugendlichen ermitteln, der in fehlerhaftem Deutsch einen Beschneidungsgegner beleidigt? Ja, meint Peter Preuß, Sprecher der Staatsanwaltschaft München. Weil die Debatte um religiöse Beschneidung politisch gewesen sei, sei die Aktion gerechtfertigt.

Nicht nur der Anwalt der betroffenen Familie, auch die Jugendkammer des Landgerichts sieht das anders. Anwalt Steffen Ufer ist der Meinung, diese "absolut überzogene" Aktion sei nicht gerechtfertigt. Eine Beleidigung - vor allem durch einen Minderjährigen - rechtfertige nicht den Grundrechtseingriff einer Hausdurchsuchung.

Das Landgericht stimmt dem zu. Ein Ermittler hatte Zweifel an der Täterschaft des Jugendlichen, die Staatsanwaltschaft jedoch ordnete trotzdem eine Hausdurchsuchung an. Der nötige Anfangsverdacht für eine Durchsuchung sei nicht gegeben, wenn auch die Polizei gewichtige Bedenken an der Schuld des Jugendlichen habe. Damit sei die Aktion rechtswidrig.

Das Verfahren wird wohl eingestellt, da es keine Beweise gegen den Schüler gibt.

Quelle: gulli
 
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