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PC & Internet Watch List - EU-Kommission benennt die bösesten Raubkopierer

Mit Unterstützung von Europol wurde von der EU-Kommission eine eigene Watch List zusammengestellt, um die Vorreiter von Online-Piraterie und Markenfälschungen festzuhalten. Einige Vertreter wie Cloudflare, LibGen, OpenLoad, Private Layer, Rapidgator oder Uploaded dürfte den meisten Lesern sehr bekannt vorkommen. Allerdings wendet man sich auch gegen Vertreter wie Popcorn Time, die schon längst keine große Rolle mehr spielen.

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Die “Counterfeit and Piracy Watch List (download!)” ist eine Zusammenstellung der EU-Kommission, die in Zusammenarbeit mit diversen Organisationen erstellt wurde, um sie der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Aufstellung ist das EU-Pendant zur US-amerikanischen „Notorious Markets”-Liste des Office of the United States Trade Representative (USTR).

Die Trump-Administration gab Anfang Dezember 2018 indirekt bekannt, man müsse seine Feinde zunächst denunzieren, indem man sie öffentlich benennt, um dann besser gegen sie vorgehen zu können. Die vollständige Liste der US-Regierung für 2017 der übelsten Vertreter unter den RaubMordKopierern ist hier als PDF-Dokument verfügbar. Dieser verqueren Trump-Logik folgte nun auch Brüssel.

Die EU-Kommission untergliederte ihre Watch List in mehrere Bereiche. Man zählt dabei folgende Mitspieler auf:

Sharehoster (die EU bezeichnet sie als Cyberlocker)
Webseiten zum Stream-Ripping wie H2converter.com u.v.m.
Linklisten bzw. Seiten zur Weiterleitung, wie z.B. 123movies.com (ehemals 1channel.ch)
BitTorrent Indexer wie The Pirate Bay etc.
illegale Pay-per-Download Sites wie mp3caprice.com
Piraterie Web-Apps wie Popcorn Time
Web-Hosting-Provider
Werbenetzwerke, die für die dunkle Seite arbeiten
etc.
Watch List: what comes next?

Die am 07. Dezember veröffentlichte Watch List soll der weiteren Koordination der Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Handelspartnern dienen. Auch will die EU-Kommission in den nächsten Monaten im Detail überwachen, ob und in welchem Rahmen ihre Mitgliedsstaaten tatsächlich gegen gewerbsmäßig tätige Markenrechts- und Urheberrechts-Verletzer vorgehen. Ob die betroffenen Seiten die Liste als Ehre oder Problem ansehen, bleibt natürlich jedem Betreiber selbst überlassen.

Quelle: Tarnkappe
 
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