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Off Topic Was sich 2017 für Autofahrer und Radler ändert

Neue Schilder, neue Verkehrsgesetze: Mit dem beginnenden Jahr ändert sich einiges auf unseren Straßen. Hartnäckigen Handynutzern geht es an den Kragen, Eltern hingegen dürfen sich gleich zwei Mal freuen. Ein Überblick.

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Die Deutschen haben eine sehr spezielle Beziehung zu ihren Gesetzen. Das sagen vor allem die Touristen und Einwanderer. Wir hingegen haben uns an die Flut neuer Regeln gewöhnt, vor allem wenn sie des Deutschen liebstes Gut betreffen: das Auto. Wir haben die wichtigsten neuen Verkehrsgesetze für 2017, die übrigens nicht nur Autofahrer betreffen, für Sie zusammengefasst.

Wenn es keine Radfahrerampel gibt
Radfahrer müssen im neuen Jahr die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten - bisher mussten sie sich an den Fußgängerampeln orientieren. Sollte es hingegen eine besondere Radfahrerampel geben, gilt diese weiterhin als verbindlich.

Ein neues Schild könnte für Verwirrung sorgen
Ab 2017 bekommmt Deutschlands Schilderwald ein neues Exemplar hinzu: "E-Bikes erlaubt" wird es darauf heißen. Wenn Sie sich jetzt wundern, weil die sogenannten Pedelecs, also Elektrofahrräder mit einer Tretuntersützung bis 25 km/h, doch schon immer auf Fahrradwegen erlaubt waren - diese Räder sind nicht gemeint. Ebenso wenig die schnelleren S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h. Auch diese bleiben weiterhin auf allen Radwegen verboten.

Die Auflösung: Das Schild erlaubt die Benutzung des Radweges durch Elektro-Scooter und Elektro-Mofas mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Es ist im Prinzip die moderne Form des Schildes "Mofa frei". Sowohl Mofas als auch ihre neueren Formen sind allerdings recht selten im deutschen Straßenverkehr.

Radelnde Eltern dürfen mit auf den Gehweg
Wer sein Kind auf dem Weg zur Schule mit dem Rad begleiten wollte, musste bisher umständlich auf der Straße fahren, während das Kind laut Gesetz den Gehweg nutzen durfte. Nachdem viele Eltern das Verbot in der Realität ohnehin missachteten, können sie ab Januar nun auch ganz legal neben ihrem Nachwuchs radeln.

Kindern bis acht Jahren ist es künftig zudem freigestellt, ob sie den Gehweg oder einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen.

Mehr 30er-Zonen vor Schulen und Kitas
Viele Schulen und Kindergärten liegen an Hauptstraßen, auf denen Autos mit 50 km/h, häufig noch schneller, vorbeifahren. Um diese in 30er-Zonen umzuwandeln, mussten die Behörden bisher hohe bürokratische Hürden nehmen: Erst wenn eine Stelle als Unfallschwerpunkt nachgewiesen wurde, durfte das Fahrtempo gesetzlich gedrosselt werden. In Zukunft wird dieser Vorgang deutlich leichter, da entsprechende Nachweise nicht mehr erforderlich sind.

Neue Regelung zur Rettungsgasse
Sie führt zu hochroten Köpfen bei Sanitätern und Polizisten: die Rettungsgasse. Da von Autofahrern häufig ignoriert, soll eine neue Regelung künftig für mehr Klarheit und Akzeptanz sorgen. Demnach ist die Gasse ab sofort schon bei stockendem Verkehr und mindestens zwei Streifen pro Richtung zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden – also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den beiden daneben. Bisher verlagerte sich die Rettungsgasse je nach dem, wie viele Fahrstreifen es gab. Diese Unterscheidung wurde nun aufgehoben.

Handyverbot wird ausgeweitet
Auch in Sachen Handynutzung am Steuer sind einige Gesetzesänderungen geplant: So sind nicht nur erneute Bußgelderhöhungen im Gespräch, auch könnte das Nutzungsverbot während der Fahrt bald ebenso Tablets umfassen. Letztere werden zwar weniger zum Telefonieren benutzt, lenken Autofahrer jedoch durch ihre Benutzung ab.

Neues Carsharing-Gesetz
In vielen Großstädten wird Carsharing immer populärer, meistens muss man nur wenige Minuten gehen, um ein Auto der verschiedenen Carsharing-Anbieter zu finden. Nachdem man sein Fahrtziel erreicht hat, kann man den Wagen auf einem beliebigen Parkplatz im Einzugsgebiet abstellen - wenn man denn einen findet. Damit das bald einfacher wird, soll ein neues Verkehrsschild Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das entsprechende Carsharing-Gesetz gibt den kommunalen Straßenverkehrsbehörden so die Möglichkeit, Parkflächen für diesen Zweck auszuzeichnen. Außerdem soll es genau definieren, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese zu kennzeichnen sind.

Neue Verkehrsgesetze auch im Ausland
Wer in Italien und den Niederlanden gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss ab dem neuen Jahr mit höheren Geldstrafen rechnen. In Italien wurden außerdem die Regelungen zur Handynutzung am Steuer verschärft. Wer dort ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. Dies gilt allerdings nur für Besitzer einer italienischen Fahrerlaubnis, während Besitzer eines ausländischen Führerscheins "nur" mit einem entsprechenden Fahrverbot belegt werden.

Bereits seit Ende diesen Jahres müssen Motorradfahrer in Frankreich immer Handschuhe tragen, möchten sie ein Bußgeld vermeiden.

Quelle: stern
 
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