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Was Fans jetzt wissen müssen

Das Bundeskartellamt hat das TV-Vermarktungsmodell der Deutschen Fußball-Liga (DFL) für die Spiele der Fußball-Bundesliga abgelehnt - eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für Zuschauer und Vereine. Die wichtigsten Antworten geben wir hier.

Wie ist die aktuelle Situation?

Derzeit nimmt die Bundesliga etwa 420 Millionen Euro pro Saison aus den TV-Rechten ein. Die Rechte werden nicht von den einzelnen Vereinen im Wettbewerb, sondern gebündelt und exklusiv von der DFL vergeben. Diese Zentralvermarktung ist laut Bundeskartellamt grundsätzlich verboten, ausnahmsweise jedoch zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Verbraucher an den Vorteilen angemessen beteiligt werden.

Wie stehen die Vereine zur Zentralvermarktung?

Die meisten Vereine befürworten die Zentralvermarktung, weil sie davon profitieren. Einige Vereine würden sich im Fernsehen jedoch lieber selbst vermarkten - vor allem der Rekordmeister und Ligakrösus FC Bayern München. Der Vorstandsvorsitzende Karl-Heinz Rummenigge rechnet damit, dass die Bayern München AG mit der Einzelvermarktung der 17 Bundesliga-Heimspiele 100 Millionen Euro einnehmen könnte - statt bislang gut 25 Millionen pro Saison.

Was wollte die DFL?

Für den Zeitraum von 2009 bis 2015 gab es von der DFL und ihrem Vermarktungspartner Sirius aus dem Umfeld des Medienunternehmers Leo Kirch offenbar zwei Modelle für das Free TV. Modell A sah ein Freitagsspiel vor, das am Spieltag nicht im Free TV zu sehen ist, fünf Samstagsspiele, die etwa um 19.00 Uhr als Zusammenfassung im Free TV laufen sowie drei Sonntagsspiele, die es erst um 22.00 Uhr im Free TV gibt. Bei Modell B wären die fünf Samstagsspiele erst um 22.00 Uhr im Free TV zu sehen gewesen, dafür aber die drei Sonntagsspiele am frühen Abend. Das Pay TV (derzeit Premiere) hätte alle Spiele live zeigen können.

Warum hat das Kartellamt die Pläne abgelehnt?

Das Kartellamt monierte, dass sich die Situation mit dem Vorschlag der DFL "deutlich zulasten der Verbraucher verschlechtert" hätte. Der Wegfall der zeitnahen Free-TV-Konkurrenz hätte über die Pay-TV-Einnahmen finanziert werden sollen - mit höheren Preisen für die Verbraucher als Folge.

Was bedeutet die Entscheidung des Kartellamts für die Fernsehzuschauer?

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Kartellamt droht mit Sanktionen Fußballfans können die Höhepunkte der Bundesliga auch ab der Saison 2009/2010 voraussichtlich weiter im frei empfangbaren Fernsehen (Free-TV) sehen. Das Kartellamt bekräftigte, dass es die Zentralvermarktung nur akzeptieren werde, wenn etwa "die Highlight-Berichterstattung einen wesentlichen Teil des Spieltags umfasst, zeitnah und an einem weiten Bevölkerungskreis zugänglichen Sendeplatz erfolgt".

Gibt es die Bundesliga-Höhepunkte also weiter in der ARD-"Sportschau"?

Die ARD muss mit der "Sportschau" nicht zwangsläufig zum Zuge kommen. Auch private Fernsehsender hätten in der Vergangenheit erfolgreich eine Highlight-Berichterstattung angeboten, erklärte das Kartellamt. Die Teilnahme am Bieterwettbewerb stehe allen Fernsehsendern offen.

Wie geht es weiter?

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Kartellamt lehnt DFL-Modell ab Das ist schwer abzusehen. Unklar ist, ob beziehungsweise wie DFL und Sirius ihr Angebot nachbessern werden. Da sich das Kartellamt nicht explizit über die Inhalte der Free-TV-Berichterstattung geäußert hat, ist etwa eine verkürzte Highlight-Berichterstattung über rund 30 Minuten ab 19.30 Uhr denkbar. Nicht auszuschließen ist auch, dass die gesamte Zentralvermarktung kippt und sich die Vereine künftig selbst vermarkten dürfen beziehungsweise müssen.

Benachteiligt das Kartellamt mit seinem Kurs deutsche Clubs?

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Bundesliga vor 20 Uhr Grundsätzlich ermöglichen höhere Einnahmen den Vereinen mehr Spielraum besonders bei der Verpflichtung teurer Stars. Nicht zuletzt deswegen dominierten in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene vor allem Teams aus England, Italien und Spanien, wo wesentlich mehr Geld aus der TV-Vermarktung fließt. Deutsche Vereine sehen sich deswegen benachteiligt. Allerdings könnten Millionengehälter für Stars keine Rechtfertigung für Monopolgewinne auf Kosten der Verbraucher sein, erklärte das Kartellamt. Zudem begründet sich die Finanzkraft von Clubs wie Chelsea London oder Manchester United zu einem beträchtlichen Teil auch aus dem Reichtum ihrer Besitzer.

Hat die Entscheidung Folgen für die Nationalmannschaft?

Irreführend ist die Behauptung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nationalmannschaft gefährdet sei, wenn nicht höhere Einnahmen aus den Fernsehrechten flössen. Nicht zuletzt das Abschneiden der englischen Nationalmannschaft bei den letzten Welt- und Europameisterschaften war eher bescheiden - trotz "Segnungen der hohen Pay-TV-Renditen", wie das Kartellamt anmerkte
Quelle: RP ONLINE
 
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