In einer Umfrage des Anbieters waipu.tv ging es um das Thema »Nebenkostenprivileg« und welche der befragten Personen wirklich wüssten, worum es sich dabei handelt und was die persönlichen Rechte sind. Laut der Umfrage wussten gerade einmal 5 % alle Befragten, was das Nebenkostenprivileg eigentlich ist. Vor zwei Jahren sah das Ergebnis noch deutlich positiver (20 %) aus. Befragt wurden über 1.000 deutsche Haushalte online (Erhebungszeitraum: Februar 2023, Alter der Befragten: 18 Jahre – 80 Jahre, Geschlecht: 50 Prozent männlich, 50 Prozent weiblich).
Das Nebenkostenprivileg ist eine Regelung im deutschen Mietrecht, die besagt, dass der Vermieter die Nebenkosten für eine Wohnung oder ein Haus vom Mieter verlangen kann, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Nebenkosten sind die Kosten, die neben der eigentlichen Miete anfallen, zum Beispiel für Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister. Das Nebenkostenprivileg bedeutet, dass der Vermieter diese Kosten nicht aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss, sondern sie auf den Mieter umlegen kann. Der Mieter muss dann monatlich eine Vorauszahlung leisten und einmal im Jahr eine Abrechnung erhalten, in der die tatsächlichen Kosten mit den Vorauszahlungen verglichen werden. Wenn der Mieter zu viel gezahlt hat, bekommt er eine Rückzahlung. Wenn er zu wenig gezahlt hat, muss er eine Nachzahlung leisten. Mit dem Nebenkostenprivileg ist es dem Vermieter aktuell auch möglich, die ebenfalls zu den Nebenkosten gehörenden Kosten für den TV-Kabelanschluss in die Miet-Nebenkosten umzulegen – egal, ob der Mieter diesen nutzt oder nicht.
Was nun aber vor allem wichtig ist, zu wissen: Die Regelung für das Nebenkostenprivileg wird ab Mitte 2024 abgeschafft, der Gesetzgeber hat diese als verbraucherunfreundlich anerkannt. Für den Mieter räumt dies das Recht ein, den Empfangsweg für den eigenen Fernseher frei auszuwählen und nicht mehr zwingend für einen eventuell gar nicht genutzten TV-Kabelanschluss zahlen zu müssen. waipu möchte den mittlerweile recht große Gemeinde betroffener Haushalte darum rechtzeitig in Kenntnis darüber setzen und winkt natürlich fleißig selbst mit den Streaming-Ärmchen nach neuen Kunden. Dabei gibt es natürlich auch weiterhin Alternativen wie den Satelliten-Empfang und DVB-T2.
Die Umfrage-Ergebnisse lauteten:
Quelle; Caschys
Das Nebenkostenprivileg ist eine Regelung im deutschen Mietrecht, die besagt, dass der Vermieter die Nebenkosten für eine Wohnung oder ein Haus vom Mieter verlangen kann, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Nebenkosten sind die Kosten, die neben der eigentlichen Miete anfallen, zum Beispiel für Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister. Das Nebenkostenprivileg bedeutet, dass der Vermieter diese Kosten nicht aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss, sondern sie auf den Mieter umlegen kann. Der Mieter muss dann monatlich eine Vorauszahlung leisten und einmal im Jahr eine Abrechnung erhalten, in der die tatsächlichen Kosten mit den Vorauszahlungen verglichen werden. Wenn der Mieter zu viel gezahlt hat, bekommt er eine Rückzahlung. Wenn er zu wenig gezahlt hat, muss er eine Nachzahlung leisten. Mit dem Nebenkostenprivileg ist es dem Vermieter aktuell auch möglich, die ebenfalls zu den Nebenkosten gehörenden Kosten für den TV-Kabelanschluss in die Miet-Nebenkosten umzulegen – egal, ob der Mieter diesen nutzt oder nicht.
Was nun aber vor allem wichtig ist, zu wissen: Die Regelung für das Nebenkostenprivileg wird ab Mitte 2024 abgeschafft, der Gesetzgeber hat diese als verbraucherunfreundlich anerkannt. Für den Mieter räumt dies das Recht ein, den Empfangsweg für den eigenen Fernseher frei auszuwählen und nicht mehr zwingend für einen eventuell gar nicht genutzten TV-Kabelanschluss zahlen zu müssen. waipu möchte den mittlerweile recht große Gemeinde betroffener Haushalte darum rechtzeitig in Kenntnis darüber setzen und winkt natürlich fleißig selbst mit den Streaming-Ärmchen nach neuen Kunden. Dabei gibt es natürlich auch weiterhin Alternativen wie den Satelliten-Empfang und DVB-T2.
Die Umfrage-Ergebnisse lauteten:
- 5 % kannten das Nebenkostenprivileg
- 8 % der Haushalte mit Kabelempfang kannten das Nebenkostenprivileg
- Die TV-Empfangswege verteilten sich wie folgt:
- 28 % Satellitenanschluss
- 28 % Kabelanschluss
- 21 % Streamingdienste/Mediatheken
- 16 % IPTV
- 4 % kein TV-Anschluss
- 2 % sonstige Wege
- 1 % keine Angabe
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Quelle; Caschys