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Handy - Navigation Vodafone-Pass: Kunden hätten kündigen dürfen sollen

Nachdem der Vodafone-Pass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eingestellt wurde, liegen nun neue Details zu einem Sonderkündigungsrecht vor.

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Mit dem Vodafone-Pass konnte man Musik- und Videostreamingdienste nutzen, ohne dass sie auf das eigene Datenvolumen angerechnet werden, erinnert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Nachdem das Angebot im Zuge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes Ende März 2023 eingestellt wurde, bot Vodafone Betroffenen für die restliche Vertragslaufzeit unterschiedliche Extra-Volumen an, ohne auf ein gesondertes Kündigungsrecht hinzuweisen, so die Verbraucherzentrale weiter.

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll dies allerdings als nicht rechtmäßig verurteilt worden sein. Wie die Verbraucherzentrale in einer aktuellen Pressemitteilung ausführt, hätte Vodafone die betroffenen Kunden, denen nicht ersatzweise unbegrenztes Datenvolumen eingeräumt wurde, über ein Sonderkündigungsrecht informieren müssen. Das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts sei jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale hatte das Verfahren beantragt.

Vodafone hätte Sonderkündigungsrecht anbieten müssen

Zwar habe Vodafone zusätzliches Datenvolumen für die Nutzung des Internets zur Verfügung gestellt, dieses in den meisten Fällen jedoch nur begrenzt, kann man der Pressemitteilung entnehmen. „Es ist nur folgerichtig, dass Betroffene in diesem Fall ein Kündigungsrecht haben. Wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Leistung eines Anbieters gegen das Gesetz verstößt und der Anbieter diese einseitig streicht, dürfen Verbraucher:innen nicht ohne weiteres an den Vertrag gebunden sein“, zitiert die Verbraucherzentrale seinen Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Weitere Informationen zum Urteil findet man auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.

Hintergrund des Verbots der sogenannten „Zero-Rating-Option“ ist der Verstoß derartiger Verträge gegen die Netzneutralität, da sie den Datenverkehr eines bestimmten Anbieters bevorzugen, kann man der Pressemitteilung weiterhin entnehmen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Quelle; Digitalfernsehen
 
Das Angebot von VF verstieß gegen die Netzneutralität. VF hat Kunden mit Datenverbrauch unterschiedlich behandelt. Wer zum Beispiel über YT seine Videos zog, der musste blechen und wer den Streamingdienst über VF gebucht hatte, nicht. Und das hatten auch andere Richter so gesehen, ws aber dort vorgelegt, weil evtl. europarechtlich was dafür sprach. Das wurde verneint und nun wird das OLG Düsseldorf das Urteil sprechen und ggf. der BGH.
 
für mich ist das einfach Wettbewerb, und in den wird mal wieder eingegriffen. Bundels sind nun mal oft günstiger, können die anderen doch auch so anbieten. Aber lieber wird der Wettbewerber drangsaliert.
Aber wir schaffen das.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe das anders und versuche das mal an meinem Beispiel zu erklären.

Ich hatte einen Vertrag mit 20 GB Downloadvolumen plus dem Videopass den ich mir bei Vertragsabschluss ausgesucht hatte.

Mit diesem Paket war es mir möglich, unbegrenzt Streaming aus meinem Sky, Amazon oder Netflix Account (u.a.) zu betreiben, ohne dass mein Downloadvolumen davon beeinträchtigt wurde.

Mit der Änderung bzw Abschaffung des Passes (Verbot) bekam ich die Mitteilung dass ab Tag x der Pass nicht mehr existiere, ich aber 30 GB an zusätzlichem Download bekäme.
Von Sonderkündigungsrecht war dabei keine Rede und das, obwohl ich in meiner Leistung eingeschränkt wurde. Nun hatte ich zum Streamen nämlich nur noch 30 GB statt der gebuchten Flat.

Ich habe die 30 zusätzlichen GB zwar nie verbraucht, aber hätte ich dies, wäre jedes weitere Streamen von meinem regulären 20 GB Guthaben abgegangen.

Da mein Vertrag aber nur noch eine überschaubare Laufzeit hatte, habe ich regelkonform gekündigt und den Anbieter gewechselt.

Bei einer längeren Laufzeit wäre aber durch die Einschränkung eine Sonderkündigung meines Erachtens rechtens gewesen. Es sei denn, man gibt mir eine komplette Flatrate.
In dem Fall hätte mir ja, wie bei Vertragsabschluss, ein Streaming ohne Ende zur Verfügung gestanden.
 
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