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PC & Internet Video-Streaming: Darf man den Account teilen?

Amazon Prime Instant Video, iTunes, Netflix, Sky, Sony Entertainment Network, Videoload & Watchever: Es gibt viele Anbieter für Video-Streaming im Internet. Wie schaut es aus: Ist es erlaubt, den Account mit jemandem zu teilen, um Kosten zu sparen? Muss die Person im gleichen Haushalt leben? Muss ich vielleicht sogar mit ihr verwandt sein?

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Razzien wegen Cardsharing des Pay-TV-Senders Sky (ehemals Premiere). Das Teilen des Accounts verstößt eindeutig gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters. Darüber hinaus werden hier (wegen der reduzierten Kosten) Leistungen erschlichen, was für die Erwischten in Geldbußen münden kann. Die Betreiber eines Cardsharing-Servers handeln hingegen mit einem höheren kriminellen Potential.

Da es noch immer Probleme gibt, die Verschlüsselung von Sky zu knacken, sind die Macher der Server dazu übergegangen, die Zugänge per Cardsharing aufzuteilen. Die Bezahlung wird zumeist per Ukash oder andere anonyme Bezahldienste abgewickelt. Früher gab es für rund 50 Euro modifizierte Sat-Receiver, die die Verschlüsselung mehrerer Bezahlsender eigenständig umgehen konnten. Das war natürlich nicht legal.

Video-Streaming: Account teilen erlaubt?
Was die Kunden mit ihrem Account bei einem Bezahlsender oder Video-Streaming-Anbieter tun dürfen, ist alleine vom abgeschlossenen Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters abhängig. Der Verkauf des Accounts ist selbstredend verboten, eine kommerzielle Nutzung wird ebenfalls von vornherein ausgeschlossen. Im privaten Bereich dürfen beispielsweise die Nutzer von Netflix ihren Account ganz legal teilen. Das betrifft sogar Freunde und nicht nur Familienmitglieder oder Mitbewohner. Die Anzahl der Nutzer bzw. Geräte, die Netflix gleichzeitig anwenden dürfen, ist vom gewählten Tarif abhängig.

Andere Unternehmen schreiben vor, dass ihr Dienst nur von einem Gerät oder einer einzigen Person benutzt werden darf. Vor Abschluss des Vertrages sollte man folglich in Ruhe prüfen, welcher Anbieter bzw. Tarif am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Vorsicht bei der Weitergabe von Login-Daten
Selbst wenn ein Teilen des Streaming-Accounts technisch möglich ist und der eigene Anbieter dies grundsätzlich zulässt, sollte man sich trotzdem gut überlegen, wem man sein Passwort anvertraut. Bei manchen Streaming-Diensten wie z.B. Amazon Prime Instant Video können zusätzliche Kosten für Premium-Inhalte anfallen, die nicht von der vergleichsweise geringen monatlichen Gebühr abgedeckt werden. Selbst wenn man nicht am Konsum beteiligt war, wird einem Amazon diese in Rechnung stellen. Dort lassen sich mit den gesharten Accountdaten ggf. sogar Waren bestellen. In dem Fall wird der Vertragsnehmer das Account-Sharing noch lange bereuen.

Quelle: tarnkappe
 
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