Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Das Amtsgericht Würzburg verurteilte jüngst einen 32-Jährigen aus Aschaffenburg,
der 74 PC-Spiele und 27 Software-Programme in der Tauschbörse eMule heruntergeladen und verbreitet hatte.

Als Strafe muss er über die Hälfte des Netto-Jahreseinkommens zahlen oder ersatzweise 200 Tage in Haft sitzen
.
Die Auswertung der Datenträger erfolgte durch die Polizei mithilfe der GVU.





Quelle:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Verstehe nicht das immer noch so viele Leute so leichtsinnig sind, wo sie doch wissen das der Up und Download in Tauschbörsen verboten und hoch bestraft wird. Die Spiele und Proggis hätte er leicht von dem Halbjahreslohn kaufen können, und dabei noch wechselgeld bekommen.:DDD
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

ja klar aber verleiten tut es doch einige!!!allerdings muss ich sagen heutzutage wo jeder schritt im i net überwacht wird würde ich dieses risiko nicht mehr eingehen.
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Wenn es um Überwachung geht dürfte man den Rechner nur hochfahren und Oma einen lieben Brief schreiben alles andere wird schon als Illegal eingestuft.

Bezüglich Überwachung es gibt ja schon an diversen Flughäfen Nacktscanner also es gibt nirgendwo ein entkommen,man wird nicht nur im I-net Überwacht.
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

man darf nicht vergessen, das sind nur die wirklich nachgewiesenen fälle. bevor eine behörde solch ein tam-tam macht, muß schon richtig was gewesen sein.
keine sta macht sich die mühe wegen einem oder zwei programmen ein strafverfahren bis zum ende durchzuziehen. wird, wenn dann meist wegen geringfügigkeit eingestellt.

aber, dafür gibs ja noch die netten anwälte mit ihren unterlassungsklagen, damit wird geld gemacht und der i-net nutzer aufs kreuz gelegt.
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Ganzer Artikel:

Erneut Freudentaumel in der Hamburger Bramfelder Straße. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) vermeldete stolz, dass das Amtsgericht Würzburg jüngst zu dem Urteil kam, dass ein 32-jähriger Aschaffenburger mehr als die Hälfte seines Jahresnettoeinkommens als Geldstrafe zahlen muss. Dem Mann wurde nachgewiesen, dass er sich unerlaubt 74 Computerspiele sowie 27 Computerprogramme heruntergeladen bzw. diese verteilt hat.

Sollte der nun vorbestrafte Filesharer die Geldstrafe nicht zahlen, drohen ihm als Folge 200 Tage Haft. Zusätzlich ordneten die Richter die Einziehung seines PCs, Notebooks und zahlreicher Datenträger an. Drei weitere Notebooks sowie eine dazugehörige Festplatte erhält der Mann nach Löschung der Festplatten wieder zurück. Die Kripo hatte die Hardware im Verlauf einer Hausdurchsuchung sichergestellt.

lg.php

Und weil die Beamten offensichtlich mit der Auswertung überfordert waren, bat man die Hamburger Experten um Hilfe, die diesem Gesuch mit Sicherheit gerne nachgekommen sind. Man identifizierte eine Vielzahl von illegalen Dateien auf den Datenträgern des Aschaffenburgers, was in einem Strafantrag mündete. Die Staatsanwaltschaft erkannte ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Raubmordkopierers und stellte Strafbefehl, der aber erst im September gültig wurde.

Einer der Rechtfertigungen der Aktion ist eine Statistik vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). Die Interessenvertretung der Entwickler und Publisher von Computerspielen in Deutschland hat für das erste Halbjahr 2008 ermittelt, dass die Umsätze im PC-Spiele-Markt um mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind. Und dies ganz im Gegensatz zur Umsatzentwicklung bei Handhelds (plus 27 Prozent) und sonstigen Konsolen, bei denen eine Umsatzsteigerung von über 50 Prozent festgestellt wurde. Und trotzdem: Insgesamt wurden laut BIU bis zum dritten Quartal 929 Mio. Euro mit Computer- und Videospielen umgesetzt. Dies entspricht einem Plus von 14% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Olaf Wolters (BIU) in der heutigen Pressemitteilung dazu:

"Wir erwarten für das Weihnachtsgeschäft eine Fortsetzung der insgesamt sehr positiven Marktentwicklung. Vor allen Dingen im Segment der PC-Spiele wird das Weihnachtsgeschäft positive Spuren hinterlassen, weil die Anbieter sich die umsatzstärksten Titel für das Weihnachtsquartal aufgespart haben. So rechnen wir trotz des eingetrübten Konsumklimas für das Gesamtjahr mit einem Wachstum von mindestens 20 Prozentpunkten."

Jubel, Trubel, Heiterkeit also auf ganzer Linie, außer in Aschaffenburg!
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Code:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Codes zu sehen!

die haben ja auch schön einen an der waffel. einfach mal die preise für ein spielchen anschauen was effektiv in manchmal nicht 6-8 stunden durch ist. die pressung kostet paar cents. das die entwicklungskosten hoch sind ist schon klar, das dürfte sich aber durch niedrigere verkaufspreise reinholen lassen. aber das geht bei den schwachköppen einfach nicht in die birne, das gleiche bei film und musikindustrie...
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Kann mir bitte jemand mal den Begriff " Raubmordkopierers " erklären
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!


Aber ja doch .
Ein Raubmordkopierer ist ein Kopierer der einen Raubmord kopiert hat.

Da der Raubmord unter Urheberecht steht, ist es strafbar ihn zu kopieren.
:21::21::21::21::21::21::21::21::21:
Aber jetzt mal Spass beiseite.
Die sollen lieber die Spam und Malware verteiler an die Kandarre kriegen, die verursachen ja mehr Schaden, als so ein kleiner Filesharer.
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

definition eines typischen "raubmordkopierers" ;

"indem er geraubtes kopiert, mordet er indirekt durch spezialisten seine heißgeliebte festplatte.............hm :42:
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Na ich weis nicht was die ganze Aufregung soll. Jeder weis, wenn er am Filesharing teilnimmt, worauf er sich einlässt.
Wenn ich mir ne teure Spielkonsole kaufe, muss ich doch auch die Unterhaltungskosten mit einkalkulieren, sprich die Kosten für weitere Spiele und Zubehör. Ich kann mir doch auch kein Auto anschaffen und dann mit nem Kanister in der Nacht um die Häuser ziehen um mir Benzin zu besorgen.
Bin mit Sicherheit kein Mönch und nehme selber am Filesharing teil, jedoch wenn es mich erwischt habe ich ebend Pech gehabt und bin dann selbst schuld und nicht die jenigen welche ihr geistiges Eigentum schützen bzw. vermarkten wollen.
Die Käufer von Spielekonsolen und Co. geben den Urhebern ja auch noch recht mit ihren hohen Preisen. Wenn irgendwann mal ne PS 10 oder ne neue XBOX auf den Markt geworfen wird und diese dann 1000,- Euronen kosten, dann laufen immer noch genug "Idioten" hin um mit unter den Ersten zu sein die so ein Ding haben. Die Preise regeln sich auch ein Stückweit nach Angebot und Nachfrage.
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Die Preise regeln sich auch ein Stückweit nach Angebot und Nachfrage.[/quote]


Das beim Filesharing mehrere Mio. Dateien zum Download zur verfügung stehen, hat auch was mit Angebot und Nachfrage zu tun. Ich hatte mich im 1. Halbjahr damit mal beschäftigt und die Zahl der User ist im vergleich zum 2. Halbjahr 2007 um mehr als 35% gestiegen.

Man muss aber auch sagen, das dort div. Filme, Serien und Dokos aus dem FERNSEHEN Angeboten werden, Was eigentlich nicht Strafbar ist das dies für die Öffentlich zugänglich ist.....
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Also leute bei mir wurden über 16.000 mp3 gefunden auf Rechner 1.Dazu kam noch das sie bei der Hausdurchsuchung über 200 kopierte Playsation Spiele fanden und noch über 150 dvd Fime aus dem i-net.Den rechner 2 konnten sie nicht dursuchen da alles mit Steganos Save verschlüsselt war(bombensicheres programm wie sich herausstellte) und ich auch auf anfrage nach dem passwort dies nicht herausgab.Und nun stellt euch mal vor nach 10 Monaten bekamm ich beide Rechner zurück die Lieder noch darauf,blos die filme und spiele wurden eingezogen.Und es passierte nichts die Anklage wurde ohne gründe eingestellt.

so so so
 
AW: Verurteilung eines eMule-Users wegen Urheberrechtsverletzung

Mal erlich es giebt soviele seiten wo man mit one klick zu den sachen kommt da muß man nicht zu emule oder torrent greifen und das das sehr unsicher ist weiß doch eigentlich jeder aus der szene wenn ich bei seiten sauge wie jetz auch hier im board da ist das risiko sehr gering um erwischt zu werden.
 
Zurück
Oben