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Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

kfx

Hacker
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Hallo zusammen. Mein Abo läuft noch bis 31.8.2015 und ist gekündigt. Derzeit habe ich noch die S02 und diese läuft in einer Easymouse problemlos mit Oscam und wird auch geblockt. Sie hat sich auch verlängert bis 30.8.2015. Derzeit habe ich keine Post von Sky bekommen zwecks Zwangsreceiver oder neuer V14 oder so!

Nun hat mir Sky per Mail ein Angebot geschickt, in dem ich mir Sky "zum absoluten Traumpreis" sichern kann. Sieht so aus:

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Interessant ist der letzte Satz unter dem Bestell-Button: "Ihren vorhandenen Receiver sowie Smartcard können Sie in Verbindung mit dem neuen Angebot einfach weiter nutzen."

Ja wie jetzt? Keine neue Karte? Kein neuer Receiver?

Ich habe derzeit mein Abo ohne Receiver. Hatte damals angegeben, dass ich meinen eigenen Receiver nutzen möchte. Sollte es denn wirklich so sein, wie es dort schwarz auf weiss steht, wie soll das dann mit dem Pairing funktionieren?

Und es wird immer von Pairing zwischen Receiver und Karte gesprochen. Wie ist es denn mit der easymouse? Kann die Karte damit auch gepairt werden? Oder funktioniert es mit der dann gar nicht mehr?

Danke für eure Informationen und Tipps

Gruß
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Mach dir keine Hoffnung, die S02 wird auf jeden Fall getauscht, bis spätestens Ende 2015 wird die Nagra Verschlüsselung beerdigt!

Die Mitteilung das deine S02 gegen eine neue Karte Karte (V14) getauscht wird, kommt nicht vor Ablauf der Widerspruchfrist.

Ein pairing der Karte mit der sky Hardware kann auch in der easymouse erfolgen, in einem andern Board, wurden schon von pairing mit einer Dummy Serial berichtet, da wollte man sky bezüglich pairing verhindern, in dem die Hardware nicht angenommen wurde, bzw. sie wurde wieder zurück geschickt.
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Ausnahmen bestätigen die Regel :D
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Wenn Sky einen Vertrag verlängert mit der Zusage, der Kunde könne für den neuen Vertrag seinen bisherigen Receiver weiterverwenden (Sky weiß ja, ob der Kunde ein Leihgerät oder kundeneigenes Empfangsgerät nutzt), dann ist dies eine vertragliche Zusage und als individuelle Absprache sowieso vor den AGB wirksam (305 b BGB).
Nach AGB kann Sky jedoch jederzeit die im Sky-Eigentum stehende Smartcard des Kunden austauschen.
Bei einem Verschlüsselungswechsel, der nach § 1.5.1 AGB unter strengen Voraussetzungen nur zulässig ist, kann Sky die "entliehenen Empfangsgeräte" austauschen (§ 1.5.2 der AGB). Also nicht etwa die kundeneigenen Receiver.

Wenn Sky in Kenntnis der geplanten/laufenden Einführung von Zwangsleihgeräten (und Sky betont selbst, dass die Sky-Receiver nicht alle Kundenwünsche erfüllen) immer noch den Kunden vorgaukelt, sie könnten ihre eigenen Geräte nutzen, so ist dies arglistige Täuschung und berechtigt zur Anfechtung des Vertrags bis 1 Jahr nach Kenntnis der Umstände.

Sky schert sich aber nicht um Gesetze und AGB. Daher hilft nur VZ oder Anwalt. Dazu bestehen laufende Verfahren, die muss man noch abwarten. Der Verbraucherschutz in Österreich ist mittlerweile auch vor Gericht mit Sky in dieser Sache.

Zur easymaus: Pairing erfolgt nur mit den Sky-Empfangsgeräten: Sky-Leihreceiver, Sky+Modul, Vodafone TV Center, Humax iCord 250 HD. Ende.
Alle anderen Geräten fällen bei Pairing aus. Das Sky+Modul kann in diversen Linuxreceiver mit CI und in fast allen Geräten mit CI+ wechselweise eingesetzt werden.
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Aaaaber, das kleine Kreuzchen bei den AGB muss man auch machen. Und dann....
Punkt 1.1.1
[FONT=&quot]Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschließlich [/FONT]
[FONT=&quot]auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im Folgenden „Empfangsgerät“ genannt [/FONT]– gestattet.

Und damit sind wir wieder bei dem Punkt Leihreceiver.[FONT=&quot][/FONT]
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Sobald nach der Verlängerung des Vertrages die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, schalten die Deine S02 ab. Auf die Sky Homepage kannst Du Dich nicht mehr einloggen. Du musst also kostenpflichtig anrufen. Das Callcenter leitet Dich dann an die "Fachabteilung" weiter, sobald sie geschnallt haben was Dein Anliegen ist.

Dort triffst Du dann auf einen "geschulten Mitarbeiter" der dir erklärt, dass es technisch unmöglich ist, die veraltete S02 wieder zum Leben zu erwecken. Du hast nun die Wahl. Entweder Du nimmst die "innovative Technik" + V14 Karte, oder Du bezahlst Dein neues Abo weiter, ohne schauen zu können. So läuft der Hase.

Auffällig wird es für Sky, wenn Du Dich erst 6 Wochen nach Abschaltung der S02 meldest. Dann wissen die, dass Du ein EMM Blocker bist. Deine neue V14 wird übrigens schon am Tag Deiner Vertragsverlängerung für Dich aktiviert und bereit gestellt. Wenn Du die erst nach 6 Wochen bekommst, ist der Aktivierer schon lange durch und vorbei.
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Moin moin aus Hamburg,

da kann ich nur zustimmen.
Habe gerade alles durch.

War nun bei zwei Anwälten (einer über Rechtschutz einer bezahlt) und mir wurde ganz deutlich gemacht,
dass SKY nur die Lieferung des Empfangs spricht es muss ein Signal bei Dir ankommen vollbringen muss.
Damit Du mit der NEUEN Technik (lach) weiter schauen kannst, bieten Sie Dir ja Hardware an.
CI-Modul, Receiver und wenn Du vorher einen HD Receiver hattest auch diesen ohne Kosten.
Und genau da liegt de Haken. Keine EXTRA KOSTEN KEIN SONDERKÜNDIGUNGS RECHT.
Du hast auch keine RECHT nicht zu bezahlen denn die Gebühr wird nur für die Bereitstellung des Signals
erhoben. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen (was ja bis zu 1ne Jahr dauern kann), kann es sein das Du Kündigen kannst aber
Du musst die Gebühren zahlen. Evtl. lässt SKY dich schon vorher raus aber verlangt dann einen Schadensersatz von Dir.
Es gibt auch immer wieder Leute in Foren, die von sogenannten Sammelklagen sprechen.
So etwas gibt es in Deutschland nicht. Das ist verboten.

Wenn Du also SKY weiterschauen möchtest, dann musst Du die AGB sprich die Vorgaben von SKY akzeptieren.
Dazu gehört auch die NEUE Technik und Karte.
Oder Du Kündigst und lebst ohne SKY auch vernünftig weiter.
Das geht auch sehr GUT mit z.B. Amaz.... und solchen anbietern.
Leider ohne BULI.

Bitte zerreist mich nicht gleich. Muss erst einmal die Enttäuschung verkraften.
Hatte mit von der Deutschen Rechtsprechung mehr erhofft.
Sorry
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Hast Du auch mal gefragt, wie das ist wenn du eine Multifeedantenne mit 4 LNB´s hast und die Skykiste das nicht kann, oder was du mit den CI-Modulen machen sollst wo deine ausländischen Smartcard drin stecken?
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Ich bin immer erstaunt, wieviele Leute dem Quatsch von Sky glauben. Selbst Rechtsanwälte?!
Also, in den AGB wird gefordert, ein von Sky zugelassenes Gerät und kompatibles Gerät zu nutzen.
"Kompatibel" wird erklärt als passend zum Empfangsweg, also mit SAT- oder Kabel-Tuner, logisch. Wichtig auch bei DVB-S2 ab 10/2015.
Bleibt also "von Sky zugelassen". In den alten AGB 2014 zu SkyGO stand auch drin, dass man ein von Sky zugelassenes Gerät verwenden soll für SkyGo. Es hieß in den SkyGo-AGB: "Das sind: iPhone, iPad, Computer." Also daran erkennt man, dass der Begriff "von Sky zugelassen" nicht besonders eng gefasst werden darf, man also irgendeinen PC und irgendein iPhone nutzen darf. Da steht nichts drauf von "Für Sky geeignet" oder so.

Okay, das nur zu den Begriffen.
"Zugelassen" durch eine Privatfirma (Sky) ist keine behördliche Zulassung, sondern eine Zustimmung zur Nutzung, ein Einverständnis bei Vertragsschluss. Sky könnte dazu Vorgaben in den AGB oder im Bestellvorgang machen oder in der Auftragsbestätigung, steht aber nirgendwo etwas. Auf Sky.de stand aber gleichzeitig bis 10/2014, dass man auch eigene Receiver mit Alphacrypt nutzen kann, aber als "Tipp": "Nutzen Sie den Sky-Leihreceiver für besseren Support und kostenlosem Austausch." Nur ein Tipp!
Also bitte nicht immer etwas zudichten, was in den AGB nicht steht, nicht um drei Ecken zu Gunsten von Sky denken. AGB sind immer im Sinne des Verbrauchers auszulegen, das fordert das BGB. Zweifel und Widersprüche in AGB gehen zu Lasten des Verwenders (Sky). Dann sind diese AGB-Klauseln unwirksam oder nicht anwendbar.
Verbraucherzentrale M-V sagt offiziell: "Sky darf im laufenden Vertrag ohne Leihgerät nicht zum Leihreceiver zwingen!" und empfiehlt sogar Strafanzeige. Ich habe mich mehrfach und zuletzt 3 1/2 Stunden mit dem Juristen der VZ unterhalten, unter Vorlage aller Mails von Sky zum Hardwaretausch, mit Blick auf Homepages von Sky. Der Jurist kennt Sky sehr gut, hatte schon Gefechte (wegen BuLi-Feeds).
Mehrfach haben Rechtsanwälte und VZ Sky zum Freischalten aufgefordert, wenn Sky auf Leihgerät beharrte, so gut wie immer mit Erfolg, tw. innerhalb 48 Stunden war die V14 hell.

Sky stellt sich zunehmend mehr quer, aber es hat sich rechtlich nichts geändert. Bei vielen Kunden, die telefonisch Vertrag schlossen (Rückholer/Verlängerer) gelten meist gar keine AGB, denn in der Auftragsbestätigung stand nichts von AGB, am Telefon wurden sie nicht verlesen, so sind sie nicht wirksam eingebunden, auch nicht durch eine spätere Rundmail!

In den AGB ist nach 2.1.1 es Pflicht des Kunden, den Receiver zu stellen. Er kann auch, bei Vertragsschluss, ein leihgerät von Sky leihen (KANN, nicht MUSS!).
Eigene Geräte funktionieren ja auch mit der solo V14, z.B. der Humax HD 1000, das Vodafone TV Center usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Nochmals:
In den neuen AGB steht nichts zum Leihgerät anders als in den alten AGB.
Bei Vertragsschluss wähle ich online mit Kreuz in den Kästchen: Abo mit Leihgerät, Abo mit Leihgerät und Festplatte, Abo mit eigenem Digitalreceiver. Das muss ich entscheiden, und so steht es auch in den AGB.
Es gibt passende Receiver auf dem Markt für Nagra und für NDS: Ferguson, Humax HD 1000, Vodafone TV Center, Technisat mit CI und Supercam-Modul, lauft Hersteller und Mediamarkt für V14 geeignet (ohne Pairing natürlich).
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

...
War nun bei zwei Anwälten (einer über Rechtschutz einer bezahlt) und mir wurde ganz deutlich gemacht,
dass SKY nur die Lieferung des Empfangs spricht es muss ein Signal bei Dir ankommen vollbringen muss.
Damit Du mit der NEUEN Technik (lach) weiter schauen kannst, bieten Sie Dir ja Hardware an.
CI-Modul, Receiver und wenn Du vorher einen HD Receiver hattest auch diesen ohne Kosten.
Und genau da liegt de Haken. Keine EXTRA KOSTEN KEIN SONDERKÜNDIGUNGS RECHT.
Du hast auch keine RECHT nicht zu bezahlen denn die Gebühr wird nur für die Bereitstellung des Signals
erhoben.
...

Ich melde mich, sobald hier Gerichte entschieden haben, per PN.
Mehrkosten entstehen natürlich: Vorher eigener Festplattenreceiver mit 3 TB und Nutzung (AGB-konform!!) in drei Zimmern mit zwei weiteren eigenen Receivern.
Jetzt Pairing.
Nun ein kostenloser Leihreceiver und eine Leihfestplatte mit 149 oder 248 EUR Zuzahlung für effektiv 1 TB eigene Aufnahmen und monatlich 23,90 EUR für die Zweitkarte für das Schlafzimmer und kein Sky im Kinderzimmer. Außerdem haftet man bei Verlust der Leihgeräte in unbekannter Höhe, schönen Dank!
Mehrkosten sind enorm, um statt eigenen PVR nun den Sky+Receiver zu nutzen.
Dies ist eine wesentliche Vertragsänderung und somit nach § 311 BGB nur mit Zustimmung des Kunden im laufenden Vertrag zulässig.

§ 1.4.4 der AGB erlaubt übrigens das Pairing, ist aber jahrelang nicht angewendet worden, somit dieses Recht für Sky verwirkt. Sky hat auch den HD 1000 zertifiziert, der ist gar nicht für Pairing geeignet, also hatte Sky diese Option schon aufgegeben. Wenn aber doch Pairing jetzt kommen soll, dann bitte laut sky.de mit dem Receiver, der den Kundendaten zugeordnet ist. Das ist ja wohl der Receiver, auf den man sich bei Vertragsschluss einigte. Sky hat sich mit mir so geeignet: "Nimm deinen eigenen Digitalreceiver, egal welchen, Modell und Hersteller und Seriennummer wollen wir nicht wissen!"

Übrigens: Heute kann man Sky unter sky.de neu abonnieren ohne Leihgerät und wählen: "Nutze eigenen Digital-receiver". Wußte das alles dein Anwalt?

Sky muss nur das Signal zur Verfügung stellen und natürlich die Smartcard. Geräte sind nicht vereinbart. Leihgerät ist eine Option. Pairing erfolgt mit dem gerät, das der Kunde hat. Wenn es damit nicht geht, selbst schuld, dann muss Sky Leihgeräte zur Pflicht machen bei jedem Neuvertrag und jeder Verlängerung. Fängt man 2013 so damit an, ist man Ende 2015 mit durch. Aber wenn man den Kunden weiter Verträge mit eigenem Receiver zusagt, so verlängert (arglistige Täuschung) , dann hat Sky das Problem.
Bei mir musste man 2014 das pairing deaktivieren, V14 weiterhin hell in AC O4A ohne Blocken.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

wann und wo hattest du noch dein Jura-Diplom abgelegt?:emoticon-0127-lipss
achja, du hast sicherlich nur vergessen, das deine "Rechtsberatung" nur deine eigene Meinung widerspiegelt und völlig unverbindlich ist.

dazu meine Meinung:
wer einen solchen "aussichtslosen Kampf gegen Windmühlen" aufnimmt, ist ein Tagträumer, Revoluzzer oder notorischer Besserwisser.
Sky wird (wenn ihr es schafft, sie vor ein Gericht zerren zu können) locker mit notwendigen, technischen Restriktionen gegen "Schwarzseher" argumentieren.
Einen kostenlosen Receiver oder Modul stellen sie ja zur Verfügung. Rein technisch gesehen ist kein anderes Gerät dazu in der Lage (ja genau, wegen Pairing), Sky zu empfangen.
Ein von Sky beauftragter unabhängiger Gutachter wird ausreichend darlegen und das Gericht wird unter Abwägung wirtschaftlicher und existenzieller Interessen eindeutig zugunsten von Sky entscheiden.
Sky wird dann nämlich darlegen, das sie alles notwendige durchführen, ihren Content, ihre Rechteinhaber und ihre Technik zu schützen. Das sich das in laufenden Verträgen leider nicht anders realisieren lässt, ergibt sich aus der Notwendigkeit des "Schutz". Eine "schleichende" Umsetzung (nur Neuverträge und Verlängerer) ist daher Existenzbedrohend und nicht akzeptabel für die Rechteinhaber... das ganze wird vorab als Klageerwiderung bei der Feststellung eingereicht und zackbumm wird die Klage abgelehnt...
zur Klarstellung: ich bin auch kein Freund von Sky und deren Vorgehen, aber aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar, wenn auch die Durchführung nicht "kundenfreundlich" ist. Das interessiert aber bei einer gerichtlichen Klärung" niemanden.

so, und jetzt troll dich wieder ins DF, hast ja sicherlich noch ein paar weitere Accounts, die noch nicht gesperrt sind... :thank_you:
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Wir werden ja sehen, wer hier richtig liegt.
Ich bin überzeugt davon, dass es MarcBush ist (zumindest in den meisten Punkten).
Den vorauseilenden Gehorsam und das Duckmäusertum, das so oft an den Tag gelegt wird, finde ich zum Kotzen!
Ich kann lediglich verstehen, dass man in einer persönlichen Aufwand-Nutzen-Abwägung zu der Entscheidung gelangt, dass einem der ganze Ärger nicht wert ist.
Wer das aber als "aussichtslosen Kampf gegen Windmühlen" abtut, hat leider aber auch nicht viel Ahnung von Jura.

Wie viele Beispiele können denn vorgelegt werden, bei denen der Kunde in Sachen Zwangshardware juristisch gegen Sky unterlag? Keine? Aha!
Es gibt aber schon etliche Fälle, bei denen sich der Kunde hierbei juristisch durchgesetzt hat. Meist durch fristlose Kündigung und Vertragsauflösung (z.T. mit Schadensersatz), oder sei es auch nur die unmittelbare Freischaltung der neuen V14 ohne Zwangshardware, die zuvor verweigert wurde.
Und nun kommen die ersten hartnäckigen Pairing-Verweigerer, die keinen Kompromiss akzeptieren wollen, sondern stattdessen schlichtweg Vertragserfüllung fordern. Richtig so! Das ist ihr gutes Recht.
Es bleibt jedenfalls spannend.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

@ pidi
Du widersprichst Dich selbst. Wenn es für Sky nur nach und nach geht, alle umzustellen, und man plant dies im Jahr 2013, bestellt hunderttausende Leihgeräte in Asien, wieso werden 2015 immer noch neue Verträge ohne Leihgerät angeboten und wieso werden die User nicht gepairt, die schon Leihgerät und V14 im Vertrag haben?
Die Frage ist aber richtig von Dir gestellt: Ist es Sky zuzumuten, bei Kläger X bis dessen Laufzeitende zu warten oder darf Sky sofort im laufenden Vertrag zum Leihgerät zwingen, weil wegen CS so viel Gefahr besteht.
Antwort: Es ist Sky nicht eilig, weil man Neuverträge auch ohne Leihgerät zulässt. Wieso soll ich plötzlich AGB-widrig ein Sky-Gerät nutzen müssen, wenn ich dann den Vertrag beende mit Anwalt und eine Woche danach ein neues Abo abschließen kann ohne Leihgerät? Welcher Richter soll diesen Schwachsinn akzeptieren, wo ist da eine ehrliche Angst vor CS, wenn Neukunden und Bestandskunden mit eigenem Receiver zugelassen werden?
 
AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?

Oooch Marc, du weisst doch genau wie ich, das SKY seine Kunden nach Strich und Faden verarscht (Sorry für die Wortwahl). Neuverträge oder auch Verlängerungen werden telefonisch mit Zusagen abgeschlossen, die in der Vertragsbestätigung nicht enthalten sind und von denen niemand mehr etwas wissen will. Kannst du einen Zeugen benennen der das Gespräch mitghört hat, nützt das auch nix. Bedauerlicher Einzelfall eines unfähigen Mitarbeiters.

Ich bin mal gespannt. Mir hat eine CCA jetzt am Telefon gesagt, nachdem ich gefordert hatte, das der erneut von mir nicht angenommene Receiver wieder aus dem KC ausgetragen wird, das ich ab dem 31.07. kein SKY mehr schauen kann.
 
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