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PC & Internet Vermieter für Reparatur des Telefonanschlusses verantwortlich

Der Vermieter einer Wohnung muss einen defekten Telefonanschluss reparieren lassen, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein funktionierender Telefonanschluss gehöre zum Mindeststandard einer Wohnung.

Beim Abschluss des Mietvertrages müssen Telefonanschluss und Telefonleitung in Ordnung sein. Wenn der Telefonanschluss nicht funktioniert, ist der Vermieter dazu verpflichtet ihn auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az.: VIII ZR 17/18), über das der Deutschen Mieterbund berichtet.

Landgericht gab zunächst dem Vermieter Recht
In dem Fall war die Mietwohnung mit einem Telefonanschluss ausgestattet. Die Telefonleitung verlief vom Hausanschluss durch einen Kriechkeller zur Mietwohnung. Als die Telefonleitung nicht mehr funktionierte, weil es einen Defekt zwischen Hausanschluss und Telefondose in der Wohnung gab, weigerte sich der Vermieter, die Leitung erneuern oder reparieren zu lassen. Zunächst bekam der Vermieter vor dem Landgericht Oldenburg Recht. Die Richter verneinten eine Reparaturpflicht. Der Vermieter müsse lediglich entsprechende Arbeiten dulden.

BGH: Leitung in der Wohnung ist Vermieter-Sache
Doch der Bundesgerichtshof stellte klar: Der Telefonanschluss oder die Leitung zwischen dem Hausanschluss und der Anschlussdose in der Wohnung seien Sache des Vermieters. Ein funktionierender Telefonanschluss gehöre zum Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen. Befindet sich ein Anschluss in der Wohnung, schulde der Vermieter dem Mieter einen funktionierenden Anschluss im vertragsgemäßen Zustand.

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Quelle: onlinekosten
 
Ist doch logisch! Ist eine Steckdose defekt, muss sich auch der Vermieter drum kümmern. Evtl. fällt da noch der § mit den Kleinreparaturen rein, aber grundsätzlich Sache des Vermieters.
Damit werden Gerichte beschäftigt...:angry-face-emoji:
Statt als Mieter einfach selbst das Kabel zu erneuern, oder in Auftrag zu geben, wenn der Vermieter sich quer stellt.... nicht zu verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Punkt 1. bin ich zufällig, weil das aber nicht jeder ist, schrieb ich "in Auftrag" zu geben.
Punkt 2, was kostet das? 100 oder 200€? Und was kostet so ein sinnloser Streit? 2000,- oder 3000 oder noch mehr €?
§ mit den Kleinreparaturen steht eigentlich in jedem Mietvertrag, und regelt das bis zur Höhe von 8% der Jahreskaltmiete die sogenannten "Klein"Reparaturen vom Mieter zu tragen sind.
Bevor ich da wegen der paar € auf Gericht latschen würde, und es mir in der heutigen Zeit mit meinem Vermieter "versaue", würde ich das selbst machen lassen, schon weil da eben Telefon und Internet auch schneller wieder geht. Der Vermieter sitzt langfristig am längeren Hebel, das sollte man nie vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum soll der Mieter für Defekte Mittel bezahlen ?
Meine Mutter muss seid Einzug mit einer Defekten DSL Dose und Defekten Sat Antenne leben.

Telekom niehmt allein fpr die Anfahrt schon 89 Euro + dann das Ersatzteil + 1 stunde Arbeit
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie gesagt, kann doch jeder machen, wie er will. Bevor ich mich rum streiten würde, mache ich es selber. Ist wie mit Versicherungen, meldest du jeden kleinen Schaden, biste irgendwann raus. Bei der Wohnung ist es doch nicht anders, oder man wird mit Mieterhöhungen raus gedrängt. Muss man genau abwägen, wie weit man geht. Und einen Rechtsstreit mit dem Vermieter wegen solchen Kleinigkeiten würde ich nicht anstreben.
 
Selbst bei mir als Eigentümer rückt bei Schäden bis zur Dose die Telekom an, eine Rechnung habe ich noch nie erhalten.
 
Eigentlich ist da die Telekom zuständig, aber oft wird das auch dem Vermieter berechnet. Kommt drauf an, wer es macht. Bei mir zu Hause hatte ich auch eine DSL Störung, bin bei 1u1. Es kam ein netter Telekom Techniker, und wir haben dann zusammen 40 Meter neues Kabel vom HÜP bis zur ersten TAE Dose verlegt. Rechnung kam da auch keine.
 
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