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PC & Internet Verlage - Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare (Update)


Kurz nachdem unsere gestrige News online war, wurden wir von verschiedenen Personen kontaktiert. In den vergangenen Wochen seien von Rapidshare mehrere Premium Accounts deaktiviert worden. Die Inhaber der fraglichen Accounts hatten nach Abgabe der einstweiligen Verfügung durch Rapidshare illegale Filmmitschnitte der Constantin Film AG hochgeladen. Auf dem Blog der Webwarezsite Moviez.to berichtet ein Admin, dass die Dateien bisher nur gelöscht und gegen einen erneuten Upload per MD5-Checksumme abgesichert wurden. Jetzt soll man dazu übergegangen sein, die Zugänge einzelner Uploader komplett zu sperren.

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Sicher ist, dass ein Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung den Betroffenen teuer zu stehen kommt. Sollte sich der digitale Untergrund eines Tages von ihrem Lieblingsanbieter abwenden, so wären die Konsequenzen auch nicht sonderlich erfreulich. Wenn aber genügend Unternehmen dem Vorbild von Constantin, De Gruyter und Campus folgen sollten, könnte der Internetdienstleister aus Cham auf Dauer in der Zwickmühle stecken. Sperren sie großflächig die Accounts der Webwarezbetreiber, laden diese ihre Warez bei der Konkurrenz hoch. Dann kaufen entsprechend weniger Personen die kostenpflichtigen Zugänge für den Download der Warez. Sollte Rapidshare die Uploads nicht verhindern, müssen sie mit empfindlichen Strafen deutscher Gerichte rechnen. Moviez.to sieht in der Vorgehensweise eine mögliche Kooperation mit den Rechteinhabern, wovon aber nicht auszugehen ist. Bisher hat Rapidshare immer nur dann kooperiert, wenn man juristisch dazu gezwungen war. Auch bleibt kritisch abzuwarten, ob die bisherigen Sperren Einzelfälle bleiben.

Quelle: Gulli
 
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