Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Allgemeine Ausführungen zu der Frage, wann man eigentlich als Gewerbetreibender im Rechtssinne im Netz unterwegs ist, finden Sie in unserem Beitrag: "
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". Auf Grund der außerordentlichen Beliebtheit von Auktionen bei eBay hat sich zwischenzeitlich jedoch eine eigene eBay-Rechtsprechung entwickelt, die sich mit der Frage befasst, ob der Verkäufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Diese Fragen sind insbesondere wichtig, um daraus sich ergebene Rechtsfolgen, die wir oben dargestellt haben, zu beurteilen. Kaum ein Rechtsstreit, der sich um einen eBay-Kauf dreht, kann heutzutage noch vernünftig ausgeurteilt werden, ohne dass die Frage Verbraucher oder Unternehmer geklärt wird. So muss sich der private Käufer nicht lange mit Mängelargumentationen Gewährleistungsansprüchen auf der Rechtsebene herumschlagen, wenn er nachweisen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbetreibender war. In diesem Fall kann er den Kaufvertrag einfach widerrufen.
Rechtsprechungsübersicht:
- Unterehmer beim Angebot vom 250 neuen Akkus und 60 Verkäuferbewertungen in einem Jahr; unerheblich war, dass der Verkäufer die Akkus geschenkt bekommen hatte (OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, Az. 4 U 147/12) - Unternehmer bei 129 Bewertungen in 6 Monaten (OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2012, Az.: I-4 U 114/12) - auch Kleingewerbetreibender ist Unternehmer, ob Gewinn erzielt wird ist nicht entscheident (
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- 80 Angebote von ausschließlich defekten Geräten in 4 Monaten ist gewerblich, selbst wenn dadurch nur ein Umsatz von € 800,00 erziel wurde (OLG Hamm Beschluss vom 05.01.2012, Az.: 1-4 U 161/11 OKH) - Über 500 Angebote in ca. 6 Wochen sind gewerblich, auch wenn nur 175 verkauft wurden und nur ein Umsatz von ca. 700 € erzielt wurde, 26 Käuferbewertungen im Monat sind Indiz für Gewerblichkeit nach BGH-Rechtsprechung (
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) -
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- gewerblicher Verkauf auch dann wenn ein Gewerbetreibender bei eBay einen Artikel "für einen Freund" anbietet (LG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2009, Az.: 2-3 O 35/09) - Unternehmer auch bei nur wenigen Verkäufen, wenn es sich um seltene und hochpreisige Gegenstände handelt (LG München, Urteil vom 07.04.2009, AZ 33 O 1936/08) - Aus dem eBaynamen eines Mitgliedes lassen sich keine Schlüsse auf die Verbrauchereigenschaft herleiten (OLG Koblenz, Az: 5 U 397/08, Beschluss vom 30.07.2008) - Handeln im geschäftlichen Verkehr bereits bei 25 Käuferbewertungen, nicht jedoch allein auf Grund der Tatsache, dass bei eBay das Angebot einer Vielzahl von eBaybesuchern angeboten wird (
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) - Unternehmer bei 242 Bewertungen innerhalb von zwei Jahren und Werbung "Tonnenweise Hardware" (
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) - Unternehmer bei 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) (
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)
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- Powerseller ist Unternehmer, selbst wenn eine eigene Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt vom 21.03.2007, AZ 6 W 27/07) - Unternehmer bei 40 Verkäufen vom z. T. gleichartigen Produkten, insbesondere, wenn ein Versand ins Ausland angeboten wird (OLG Zweibrücken vom 28.06.2007, AZ 4 U 210/06) - auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06) - Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06) - keine Unternehmereigenschaft bei 1700 Bewertungen, da kein Powerseller
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, m. E. krasses Fehlurteil - Unternehmereigenschaft bei über 250 Verkäufer in 31 Monaten und Powersellereigenschaft (
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), bestätigt durch das OLG Koblenz (Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05) - Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet (LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05)
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Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (
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).
- Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und "immer wieder" Dinge über eBay verkauft (Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C 553/03) - ein gewerbliches Handeln liegt nicht vor, wenn zwei Armbanduhren verkauft werden (Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2004, Az.: 57 C 361/04) - das regelmäßige Angebot von Waren bei eBay, die Verwendung von eigenen AGB führt noch nicht automatisch zur Unternehmereigenschaft (Amtsgericht Dettmold, Urteil vom 27.04.2004, Az.: 7 C 117/04) Anmerkung: nach unserer Auffassung ein Fehlurteil - 150 Bewertungen für die Annahme eines unternehmerischen Handels nicht ausreichend, wenn einzelnes Geschäft eindeutig privat (Amtsgericht Gmünden a.M., Urteil vom 13.01.2004, Az.: 10 C 1212/03) - Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert werden ( Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03) - 41 Tansaktionen bei eBay lassen keinen Schluss auf eine unternehmerische Tätigkeit zu (Landgericht Hof, Urteil vom 29.08.2003, Az.: 22 S 28/03) - Unternehmereigenschaft liegt vor, wenn ein Verkäufer wiederholt gleichartige Waren anbietet und sich dabei als Powerseller bezeichnet - ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01) - eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen, eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor (
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) - 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist (
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) - es kommt auf den Einzelfall an, Zahl und Häufigkeit der Auktionen, professioneller Eindruck, Powersellereigenschaft, nicht jedoch derjenige, der seine 100-teilige Comicsammlung auflöst (
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) Entgegen einer häufigen Annahme sind eine Gewerbeanmeldung oder Umsatzangaben gegenüber dem Finanzamt für die Frage der Unternehmereigenschaft nicht von Belang, es kommt - vereinfacht gesagt - darauf an, wie man tatsächlich nach außen auftritt
Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt: - gleichartige Waren - Neuwaren - mehr als 25 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten - Powersellerstatus - eigene AGB Nach unserer Erfahrung ist die Grenze zwischen privatem und unternehmerischen Handeln meistens fließend. Viele eBay-Mitglieder merken, dass ihr Geschäft erfolgreicher ist, als gedacht oder finden Geschmack an dem Verkauf in der Freizeit oder haben einfach nur einen größeren Hausstand aufzulösen. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie sich ernsthaft Gedanken machen, dass Sie nun ein richtiger Unternehmer sind. Beachten Sie die sich hieraus ergebenen Rechtsfolgen und lassen Sie sich beraten.