Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Verfassungsgemäß oder nicht? Rundfunkbeitrag vor Gericht

Ist der neue Rundfunkbeitrag nun verfassungskonform oder nicht? Schon seit seiner Einführung wird über diese Frage heftig diskutiert, mehrere Bürger reichten Klage ein. In dieser Woche soll nun das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entscheiden.

Drei Jahre nach der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun über eine Reihe von Klagen dagegen. An den Verhandlungstagen an diesem Mittwoch und Donnerstag (16./17. März) geht es um die Frage, ob der Beitrag rechtens ist. Eine Reihe von privaten Klägern zweifelt das an.

Was sind die Argumente der Kläger?
Die Kläger argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei kein Beitrag, sondern eine Steuer. Den Bundesländern, die den Beitrag eingeführt haben, fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz. Außerdem kritisieren sie, dass der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, obwohl es auch außerhalb von Wohnungen möglich sei, Rundfunk zu empfangen. Ein weiterer Kritikpunkt lautet: Wer kein Rundfunkempfangsgerät hat, muss genau so viel zahlen wie jemand, der eines oder mehrere Geräte besitzt.

Wie haben die Vorinstanzen entschieden?
Die Vorinstanzen haben einheitlich entschieden: Die Klagen sind ausnahmslos in erster Instanz abgewiesen und die Berufungen der Kläger in zweiter Instanz zurückgewiesen worden.

Was passiert, wenn die Richter den Rundfunkbeitrag für nicht verfassungsgemäß halten sollten?
Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag nicht für verfassungsgemäß hält, muss es die Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorlegen.

Was passiert im gegenteiligen Fall?
Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß hält und seine Erhebung auch sonst für rechtmäßig, weist es die Revisionen der Kläger zurück. Gegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts können sie Verfassungsbeschwerde einlegen.

Müssen Beitragszahler in jedem Fall weiterzahlen?
Ja, solange nicht das Bundesverfassungsgericht die einschlägigen Bestimmungen über die Erhebung der Rundfunkbeiträge für verfassungswidrig erklärt, ist der Beitrag weiter zu zahlen.

Ist sicher, dass ein Urteil fällt?
In den jetzt anstehenden Verfahren wird am Ende der Verhandlung ein Termin festgelegt, an dem die Entscheidungen verkündet werden. Es könnte bereits der Freitag (18. März) sein.

Zum eigentlichen Verfahren: Wie viele Klagen zum Rundfunkbeitrag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht?
Es geht um insgesamt 26 Klagen zum Rundfunkbeitrag für private Haushalte. Am 16./17. März sollen 14 Klagen mündlich verhandelt werden, im Juni weitere 8. Hinzu kommen 4 Klagen, über die das Gericht an den Märzterminen ohne mündliche Verhandlung entscheidet, weil die Beteiligten darauf verzichtet haben. Außerdem sind beim Bundesverwaltungsgericht weitere 4 Klagen anhängig, bei denen es um den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe geht. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht in diesen Fällen noch nicht fest, dürfte aber ins vierte Quartal 2016 fallen.

Warum ist der Prozess geteilt in Termine im März und spätere?
Die meisten Kläger werden durch eigene Anwälte vertreten. Alle Anwälte sollen Gelegenheit bekommen, sich zu äußern. Dadurch sind mehrere Verhandlungstermine notwendig.

Quelle; Digitalfernsehen
 
Rundfunkbeitrag: Streit vor Gericht

Muss man für etwas zahlen, das man nicht nutzt? Der Streit um den Rundfunkbeitrag wird ab heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Für etwas zahlen müssen, das man gar nicht nutzt? Das kommt dem ein oder anderen unfair vor. So geht es auch den Klägern mit dem Rundfunkbeitrag. In früheren Zeiten, genau gesagt bis Ende 2012, war alles anders: Wer Radio hörte, zahlte nur dafür, wer zusätzlich Fernsehen guckte, entsprechend mehr. Doch aus der früheren Rundfunkgebühr ist der Rundfunkbeitrag geworden, der pauschal pro Wohnung erhoben wird - selbst wenn es dort gar kein Rundfunkgerät gibt.

Viele Kläger sind darüber verärgert und halten das aktuelle Beitragsmodell für ungerecht oder sogar für verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft das nun. Heute hat vor dem 6. Senat der Marathon der mündlichen Verhandlungen begonnen.

Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.

Der Streit um den Rundfunkbeitrag wird jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Die Richter wollen bis Donnerstagnachmittag insgesamt 14 Klagen mündlich verhandeln und den Klägern ausgiebig Gelegenheit geben, ihre Position darzulegen. Die Kläger machen geltend, sie müssten den Beitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.

Beklagte in Leipzig sind der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR).

Urteile zum Rundfunkbeitrag hat es schon zahlreiche gegeben. In den Vorinstanzen sind die Kläger stets gescheitert. Aber das muss nichts heißen. Die Leipziger Richter könnten das durchaus anders sehen. Ihre Entscheidung wollen sie am Freitagvormittag verkünden.

Steuer oder nicht?
Heute geht es vor allem um die Frage, ob es gerechtfertigt ist, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben und ob er als Steuer zu betrachten sei, für die die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen haben, nicht die Gesetzgebungskompetenz hätten. Das sei eindeutig nicht so, argumentierte WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel vor Gericht. Denn Steuern werden ohne Bezug zu individuellen Gegenleistungen erhoben. Den gebe es in diesem Fall aber: Die Gegenleistung seien die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Dabei komme es nicht darauf an, ob der einzelne diese Leistung in Anspruch nehme. Entscheidend sei schon die Möglichkeit dafür. Das bewertete die Klägerseite ausdrücklich anders: Er sehe keine Gegenleistung für Wohnungsinhaber, betonte einer der Anwälte.

"Dann könnte man auch dem Garageninhaber die Kfz-Steuer abverlangen." Hinzu komme, dass ein Ein-Personen-Haushalt den gleichen Beitrag zahle wie ein Sechs-Personen-Haushalt. Und umstritten ist auch, ob in allen Haushalten auch nur die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen.

"Früher war klar, wenn jemand ein Gerät hat, ist davon auszugehen, dass er es auch nutzt", erläuterte ein Klägeranwalt. Aber nicht bei jeder Wohnung sei davon auszugehen, dass dort Rundfunk empfangen werde.

Irgendein Empfangsgerät ist vorhanden

Allerdings gebe es in praktisch 100 Prozent der Haushalte heute TV-fähige Empfangsgeräte, argumentierte Michel. Dazu gehörten auch PCs, Laptops, Tablets und Smartphones. Die Anwälte der Gegenseite bezweifelten die Zahl und wiesen außerdem darauf hin, dass mobile Geräte ja nicht zuletzt außerhalb der Wohnung zum Einsatz kämen. Außerdem sei nicht zu erkennen, inwieweit vor allem öffentlich-rechtliche Angebote genutzt würden. Ein Kläger betonte, er verzichte komplett darauf und sei deshalb nicht bereit, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

Am Donnerstag wird weiterverhandelt - über sechs weitere Klagen. Und egal wie die Leipziger Richter entscheiden, vermutlich geht es dann nach Karlsruhe. "Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher, innerhalb der ARD federführend beim Thema Beitragsrecht. Denn sowohl für die Kläger als auch für die Beklagten ist das Thema so wichtig, dass der Rechtsausweg komplett ausgeschöpft werden dürfte.

Quelle;teltarif
 
AW: Verfassungsgemäß oder nicht? Rundfunkbeitrag vor Gericht

ich sagte schon das es ne abzoke ist , und sie legal zu machen solten sie;


alle sender verschlüseln , und der jeniger der es schauen will , wird auch dafür zahlen , dann bekommt er ne abo karte wie zb. HD+ , die man monatlich verlängern kann , will ich schauen , zahle ich , will ich nicht schauen , kommt auch kein Geld von mir

einfacher geht es nicht
 
Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Das Bundesverwaltungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß und weist die Klagen dagegen ab. Nun könnten die Kläger aber noch nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Das verkündeten die Richter am Freitag in Leipzig. Am Mittwoch und Donnerstag hatte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell verhandelt, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.

Gerichte bislang einig
Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun der bisherigen Rechtsprechung an.

Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Beklagte in den Verhandlungen in Leipzig waren der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR). Sie hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben, weil Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe.

Die Kläger hatten außerdem kritisiert, der Rundfunkbeitrag sei eine versteckte Steuer. Die Sender hielten dem vor Gericht entgegen, der Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten.

Bis nach Karlsruhe?

Den Klägern bleibt nun noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Juni sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen noch nicht fest.

Quelle; Heise
 
Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Der Rundfunkbeitrag ist rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den WDR in Bezug auf den Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Zudem sei die Gebühr auch keine Steuer, da es eine entsprechende Gegenleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gäbe.

Berlin - Rechtliche Fragen zum Rundfunkbeitrag - das klingt nicht nach einem hochemotionalen Thema. Aber die Diskussion darüber war in den vergangenen Jahren oft genug mit Gefühlen wie Wut und Ärger verbunden. Das gilt vor allem für solche Beitragszahler, die das neue, seit Anfang 2013 geltende Modell für eine willkürliche Zwangsabgabe halten und sich ungerecht behandelt fühlen. Weil sie jeden Monat 17,50 Euro zahlen müssen, auch wenn sie kein Fernsehen gucken oder nicht einmal ein Radio besitzen. Etliche von ihnen haben gegen den Rundfunkbeitrag geklagt. Nun hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, der Beitrag verstoße nicht gegen die Verfassung.

Klagen gegen den WDR zurückgewiesen
Das Gericht weist damit die Klagen gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Bayerischen Rundfunk (BR) zurück und schließt sich der bisherigen Rechtsprechung an. Schon in den Vorinstanzen waren die Kläger in allen Fällen gescheitert, darunter vor mehr als 30 Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und den Landesverfassungsgerichten von Bayern und Rheinland-Pfalz. Vor dem Gericht in Leipzig hatten die Kläger ihre Kritik noch einmal formuliert. Einer der zentralen Punkte: Nach dem neuen Modell wird der Beitrag pro Wohnung erhoben, egal ob es darin Rundfunkgeräte gibt oder nicht.

Eine Klägerin betonte, sie habe kein Tablet, keinen Computer, kein Radio und seit 20 Jahren keinen Fernseher mehr. "Ich fühle mich trotzdem als mündige Bürgerin, die viele Möglichkeiten hat, sich zu informieren." Eine andere argumentierte: "Braucht man eine Wohnung, um Rundfunk zu empfangen? Nein, das braucht man nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun."

Gericht: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer
Ein weiterer Kritikpunkt lautete, der Rundfunkbeitrag sei als Steuer zu betrachten, für die die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, nicht die Gesetzgebungskompetenz hätten. WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel betonte, das sei eindeutig nicht so. Denn Steuern würden erhoben ohne Bezug zu individuellen Gegenleistungen. Den gebe es in diesem Fall aber: Die Gegenleistung seien die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und dieser Argumentation schloss sich auch das Gericht an.

Nach dessen Überzeugung lässt die nahezu lückenlose Ausstattung der Wohnungen mit entsprechenden Empfangsgeräten die Annahme zu, dass in den allermeisten davon öffentlich-rechtlicher Rundfunk genutzt werden kann und auch genutzt wird. "Früher war klar, wenn jemand ein Gerät hat, ist davon auszugehen, dass er es auch nutzt", entgegnete ein Klägeranwalt. Aber nicht bei jeder Wohnung sei davon auszugehen, dass dort Rundfunk empfangen werde. Auch in diesem Punkt widerspricht das Gericht der Sicht der Kläger.

Endgültige Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht

Mit dem Urteil in Leipzig ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. "Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher, innerhalb der ARD federführend beim Thema Beitragsrecht. Die Kläger haben die Möglichkeit, sich an die Richter in Karlsruhe zu wenden. Und vieles spricht dafür, dass sie das tun werden. Das hat auch mit den erwähnten Emotionen zu tun: Wer sich so ungerecht behandelt fühlt, dass er bis nach Leipzig klagt, macht dann vermutlich auch noch den nächsten Schritt.

Eines haben die Verhandlungen um den Beitrag deutlich gezeigt: Wie die Alternativen aussehen könnten, ist unklar. Eine Pro-Kopf-Abgabe regte ein Anwalt an, eine Steuer zur Finanzierung des Rundfunks ein anderer. Steuerfinanzierung und Staatsfernsehen stünden allerdings in einem gewissen Zusammenhang, entgegnete einer der Richter - und Staatsfernsehen solle der öffentlich-rechtliche Rundfunk schließlich gerade nicht sein.

"In der Praxis war das der blanke Irrsinn"
Mehrfach hatten die Klägeranwälte betont, die alte Rundfunkgebühr für die verfassungsrechtlich bessere Variante zu halten. Aber wäre die Rückkehr zu ihr eine Option? "In der Praxis war das der blanke Irrsinn", sagte Axel Schneider, juristischer Referent beim Bayerischen Rundfunk. "Man musste klären, wer hat welches Gerät, wo, seit wann, und ist es funktionsfähig?" Dabei seien die Ehrlichen immer die Dummen gewesen - die anderen fanden entsprechende Ausreden.

Vor allem aber sei die Kontrolle heute praktisch unmöglich, weil man auch mit Tablet, Computer und Smartphone Radio hören oder fernsehen kann. Und wie sollte sich herausfinden lassen, wer solche Geräte besitzt und wer nicht? Dieses Problem dürfte in Zukunft noch größer werden - wenn immer mehr Menschen Rundfunk an mobilen Geräten nutzen, wie einer der Klägeranwälte prognostiziert.

Das alte System sei schlecht gewesen, es sei aber durch ein ebenfalls schlechtes ersetzt worden, argumentierte ein anderer. Das Gericht ließ das unkommentiert. Eine Lösung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die alle zufriedenstellt, wird es so schnell nicht geben. Und vermutlich bleibt das Thema auch in Zukunft emotional.

Quelle; onlinekosten
 
AW: Verfassungsgemäß oder nicht? Rundfunkbeitrag vor Gericht

Alles nur Leim.
Es gibt dazu kein Gesetz und auch keinen unterzeichneten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Wer mehr weiß, darf die Mitteilung zur Einführung im Bundesanzeiger posten. Ich würde sagen das scheitert, weil's keine gab.
 
Zurück
Oben