Wärmenetze sollen zur Dekarbonisierung des Wärmesektors beitragen. Verbraucherschützer begrüßen das, fordern aber mehr Verbraucherrechte für Wärmenetzkunden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz (WPG) den Ausbau der Wärmenetze forcieren und auch den Anteil fossilfreier Wärme erhöhen will. Allerdings müsse der Fernwärmemarkt aus Sicht der Verbraucherschützer transparenter, fairer und mit wesentlich mehr Klimaschutzambitionen gestaltet werden.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, fordert dementsprechend eine deutschlandweite Wärmenetzkarte und eine bundeseinheitliche Preisaufsicht. Monopolistische und intransparente Strukturen sollten nicht dauerhaft mit einem Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert werden.
Verbesserung des Verbraucherschutzes
"Der Fernwärmemarkt muss endlich verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen über intransparente Preise und nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen zeigen, dass es bei Fernwärme große Unklarheiten und Probleme gibt. Mehr Wärmenetze darf es deshalb nur bei gleichzeitiger Verbesserung des Verbraucherschutzes geben. Nur so kann eine breite Zustimmung in der Bevölkerung erreicht und Fernwärme zu einer attraktiven Lösung für immer mehr Verbraucher:innen werden", erklärt Pop.
Zudem bemängelt der vzbz, dass im Vergleich zur vorherigen Fassung des Entwurfs, das Klimaschutzniveau gesenkt wurde. Der Entwurf gehe "insbesondere bei der Dekarbonisierung der vorhandenen Wärmenetze nicht weit genug."
Wärmenetzverbände forderten mehr Zeit für Dekarbonisierung
Laut dem Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) stammt die Energie in Fernwärmenetzen noch zu rund 70 Prozent aus fossilen Energieträgern. Die übrigen 30 Prozent entfallen auf Wärme aus der Verbrennung von Abfall oder Biomasse (Holzhackschnitzel) sowie aus Geothermie und anderen erneuerbaren Quellen.
Der Verband lobbyierte im Juni dieses Jahres anlässlich des Gesetzesentwurfs vom 1. Juni für weichere Umstiegsfristen auf erneuerbare Energien für Wärmenetze. Zu dem Zeitpunkt war vorgesehen, dass bestehende Wärmenetze bis 2030 auf mindestens 50 Prozent erneuerbare Wärme oder Abwärme umgestellt werden müssen.
"Dies pauschal für alle Wärmenetze zeitlich festzulegen, halten wir für keine gute Idee", erklärte der stellvertretende Geschäftsführer des AGFW, John Miller. Die Übergangsfristen sollten verlängert werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) brachte zudem eine Anschlusspflicht an kommunale Wärmenetze ins Spiel. Mit einer Anschlusspflicht könnten die Unternehmen wesentlich einfacher Fernwärmenetze planen.
Im überarbeiteten Referentenentwurf vom 21.07. wurde dann eine Minderung der Dekarbonisierungsziele bekannt gegeben. So sollen bestehende Wärmenetze bis 2030 nur noch zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 solle der Anteil mindestens 80 Prozent betragen.
Nach Abschluss der Ressortabstimmung soll der Gesetzesentwurf am 16. August 2023 im Kabinett verabschiedet und nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.
Quelle: heise
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz (WPG) den Ausbau der Wärmenetze forcieren und auch den Anteil fossilfreier Wärme erhöhen will. Allerdings müsse der Fernwärmemarkt aus Sicht der Verbraucherschützer transparenter, fairer und mit wesentlich mehr Klimaschutzambitionen gestaltet werden.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, fordert dementsprechend eine deutschlandweite Wärmenetzkarte und eine bundeseinheitliche Preisaufsicht. Monopolistische und intransparente Strukturen sollten nicht dauerhaft mit einem Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert werden.
Verbesserung des Verbraucherschutzes
"Der Fernwärmemarkt muss endlich verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen über intransparente Preise und nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen zeigen, dass es bei Fernwärme große Unklarheiten und Probleme gibt. Mehr Wärmenetze darf es deshalb nur bei gleichzeitiger Verbesserung des Verbraucherschutzes geben. Nur so kann eine breite Zustimmung in der Bevölkerung erreicht und Fernwärme zu einer attraktiven Lösung für immer mehr Verbraucher:innen werden", erklärt Pop.
Zudem bemängelt der vzbz, dass im Vergleich zur vorherigen Fassung des Entwurfs, das Klimaschutzniveau gesenkt wurde. Der Entwurf gehe "insbesondere bei der Dekarbonisierung der vorhandenen Wärmenetze nicht weit genug."
Wärmenetzverbände forderten mehr Zeit für Dekarbonisierung
Laut dem Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) stammt die Energie in Fernwärmenetzen noch zu rund 70 Prozent aus fossilen Energieträgern. Die übrigen 30 Prozent entfallen auf Wärme aus der Verbrennung von Abfall oder Biomasse (Holzhackschnitzel) sowie aus Geothermie und anderen erneuerbaren Quellen.
Der Verband lobbyierte im Juni dieses Jahres anlässlich des Gesetzesentwurfs vom 1. Juni für weichere Umstiegsfristen auf erneuerbare Energien für Wärmenetze. Zu dem Zeitpunkt war vorgesehen, dass bestehende Wärmenetze bis 2030 auf mindestens 50 Prozent erneuerbare Wärme oder Abwärme umgestellt werden müssen.
"Dies pauschal für alle Wärmenetze zeitlich festzulegen, halten wir für keine gute Idee", erklärte der stellvertretende Geschäftsführer des AGFW, John Miller. Die Übergangsfristen sollten verlängert werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) brachte zudem eine Anschlusspflicht an kommunale Wärmenetze ins Spiel. Mit einer Anschlusspflicht könnten die Unternehmen wesentlich einfacher Fernwärmenetze planen.
Im überarbeiteten Referentenentwurf vom 21.07. wurde dann eine Minderung der Dekarbonisierungsziele bekannt gegeben. So sollen bestehende Wärmenetze bis 2030 nur noch zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 solle der Anteil mindestens 80 Prozent betragen.
Nach Abschluss der Ressortabstimmung soll der Gesetzesentwurf am 16. August 2023 im Kabinett verabschiedet und nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.
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Quelle: heise