Solltet ihr auch zu denjenigen gehören, die während der aktuellen Pandemie aufgrund abgesagter oder verschobener Events einen Gutschein als Wiedergutmachung erhalten haben, dann dürfte euch eventuell interessieren, dass ihr euch das Geld dafür ab dem ersten Januar 2022 auszahlen lassen dürft. Darüber
Quelle; caschy
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aktuell die Verbraucherzentrale NRW und hat auch direkt
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zur Verfügung gestellt, falls ihr dies beantragen möchtet. Wichtig ist hierbei, dass die Gutscheinregelung nur für Karten gilt, die vor dem 8. März 2020 erworben worden sind. Sollten die jeweiligen Veranstaltungsgutscheine bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst worden sein, kann das Geld dafür ab dem ersten Januar 2022 ausgezahlt werden. Das heißt natürlich nicht, dass ihr nicht auch die Gutscheine noch für ihren eigentlichen Zweck einsetzen dürft. Hierzu informiert die Verbraucherzentrale:Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Quelle; caschy