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PC & Internet Verbraucherzentrale: Neue Form der Sammelklage in Deutschland möglich

Es ist nun möglich, dass Verbraucherzentralen in Deutschland direkt Entschädigungen für Verbraucher bei Massenschäden einklagen können. Bisher konnten Verbraucherverbände lediglich feststellen lassen, dass Verbraucher Anspruch auf Entschädigung haben. Die EU-Verbandsklagerichtlinie hat diesen Schritt überflüssig gemacht. Am 29. September 2023 hat auch der Bundesrat die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland genehmigt.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet diese neue Möglichkeit als Meilenstein für den Verbraucherschutz. Verbraucherzentralen können nun direkt Entschädigungen für eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern einklagen. Das ermögliche eine schnellere und unkompliziertere Auszahlung der ihnen zustehenden Leistungen, heißt es.

Bei einer Sammelklage werden im Gerichtsverfahren die Voraussetzungen für eine Entschädigung festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss der Klage überprüft ein Sachverwalter, wie viel Entschädigung die angemeldeten Verbraucher erhalten können.

Im Unterschied zur Musterfeststellungsklage, die 2018 eingeführt wurde, erhalten Verbraucher bei einer erfolgreichen Sammelklage mit einem Abhilfeurteil direkt eine Entschädigung. Betroffene müssen keine individuelle Klage mehr einreichen, um eine Leistung zu erhalten. Die Teilnahme an einer Sammelklage ist für Verbraucher kostenfrei.

Quelle; caschy
 
Nun ja, die Sammelklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) dient dem Schutz von Verbrauchern gegenüber gesetzeswidrigen Praktiken durch Unternehmen. Und es ist sehr gut, daß dieses Gesetz jetzt den Bundesrat passiert hat, so daß Verbraucherschutzverbände zum Beispiel besser gegen einseitige Preiserhöhungen von Unternehmen auf der Basis schwammiger ABG-Klauseln vorgehen können.

Politiker machen aber die Gesetze, egal ob deren Inhalt einem passt oder nicht, denn dafür sind sie gewählt worden. Nur wenn die Gesetze gegen das Grundgesetz oder gegen EU-Recht verstoßen, kann man gegen diese Gesetze klagen. Eine Klage gegen die Abgeordneten, welche solch ein Gesetz mitbeschlossen haben ist dagegen in unserem Rechtssystem überhaupt nicht vorgesehen. Eine Amtsenthebung von gewählten Abgeordneten kann und darf es nie geben, weil einem die beschlossenen Gesetze nicht passen. Ein Mandatsentzug ist grundsätzlich nur möglich, wenn Abgeordnete einer Partei angehören, welche vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde. Ansonsten steht es jedem frei, bei der nächsten Wahl eine andere Partei zu wählen, welche die Verabschiedung von Gesetzen, welche einem nicht passen, nicht unterstützt haben und auf andere Mehrheiten in den Parlamenten zu hoffen.

Allerdings wäre es in manchen Fällen wünschenswert, wenn man Abgeordnete, welche mehrfach und möglicherweise sogar wider besseres Wissen an der Verabschiedung von Gesetzen, welche gegen Verfassungs- oder EU-Recht verstoßen mitgewirkt haben, ihres Mandats zu entheben. Als Bespiel hierfür fallen mir die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung ein, welche schon mehrfach wegen Verstoßes gegen übergeordnetes Recht aufgehoben wurden. Und trotzdem probieren es Politiker bestimmter Parteien immer wieder, solche Gesetze zu verabschieden.
 
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