Es ist nun möglich, dass Verbraucherzentralen in Deutschland direkt Entschädigungen für Verbraucher bei Massenschäden einklagen können. Bisher konnten Verbraucherverbände lediglich feststellen lassen, dass Verbraucher Anspruch auf Entschädigung haben. Die EU-Verbandsklagerichtlinie hat diesen Schritt überflüssig gemacht. Am 29. September 2023 hat auch der Bundesrat die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland genehmigt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet diese neue Möglichkeit als Meilenstein für den Verbraucherschutz. Verbraucherzentralen können nun direkt Entschädigungen für eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern einklagen. Das ermögliche eine schnellere und unkompliziertere Auszahlung der ihnen zustehenden Leistungen, heißt es.
Bei einer Sammelklage werden im Gerichtsverfahren die Voraussetzungen für eine Entschädigung festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss der Klage überprüft ein Sachverwalter, wie viel Entschädigung die angemeldeten Verbraucher erhalten können.
Im Unterschied zur Musterfeststellungsklage, die 2018 eingeführt wurde, erhalten Verbraucher bei einer erfolgreichen Sammelklage mit einem Abhilfeurteil direkt eine Entschädigung. Betroffene müssen keine individuelle Klage mehr einreichen, um eine Leistung zu erhalten. Die Teilnahme an einer Sammelklage ist für Verbraucher kostenfrei.
Quelle; caschy
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet diese neue Möglichkeit als Meilenstein für den Verbraucherschutz. Verbraucherzentralen können nun direkt Entschädigungen für eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern einklagen. Das ermögliche eine schnellere und unkompliziertere Auszahlung der ihnen zustehenden Leistungen, heißt es.
Bei einer Sammelklage werden im Gerichtsverfahren die Voraussetzungen für eine Entschädigung festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss der Klage überprüft ein Sachverwalter, wie viel Entschädigung die angemeldeten Verbraucher erhalten können.
Im Unterschied zur Musterfeststellungsklage, die 2018 eingeführt wurde, erhalten Verbraucher bei einer erfolgreichen Sammelklage mit einem Abhilfeurteil direkt eine Entschädigung. Betroffene müssen keine individuelle Klage mehr einreichen, um eine Leistung zu erhalten. Die Teilnahme an einer Sammelklage ist für Verbraucher kostenfrei.
Quelle; caschy