Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Klage gegen Sky, den größten deutschen Anbieter für Bezahlfernsehen, eingereicht. Kunden, die einen Sky Online-Vertrag abgeschlossen haben, wird offenbar das gesetzliche Widerrufsrecht verwehrt.
Im vorliegenden Fall hat ein Kunde seinen Sky Online-Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen gekündigt. Sky lehnte die Aufhebung des Vertragsverhältnisses allerdings ab. Die Begründung des Anbieters: Bereits mit der Registrierung habe Sky digitale Inhalte bereitgestellt – damit sei das Widerrufsrecht erloschen. Darüber hinaus habe das Unternehmen auch in einer Willkommens-E-Mail darauf hingewiesen, das mit der Übermittlung der persönlichen Zugangsberechtigung (Sky PIN ), dass das Widerrufsrecht nicht mehr anwendbar ist.
Verbraucherzentrale hat andere Ansichten
Für Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg ist die Gesetzeslage hingegen eindeutig: "Das Widerrufsrecht für die Angebote von Sky Online kann nach aktueller Gesetzeslage gar nicht vorzeitig erlöschen. Hierfür müsste Sky seine Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbringen." Hier sieht die VZ auch das Problem: Sky Online ist ein Streaming-Dienst mit dem der Bezahlsender Inhalte wie Serien oder Sportübertragungen grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl und zur wiederholten Nutzung zur Verfügung stelle. "Sky hat seine Leistung also erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit, etwa wenn ein Abonnement gekündigt wird, vollständig erfüllt", erklärt Rehberg.
Besonders dreist findet die Verbraucherschützerin, dass Sky entgegen der Rechtslage den Kunden vorab mitteilt, dass sie mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte angeblich ihr Widerrufsrecht verlieren und stellt klar: "Jeder Sky Online-Abonnent kann seinen Vertrag selbstverständlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen und sollte dies auch tun, wenn er das gebuchte Streaming-Paket doch nicht nutzen möchte.
Quelle: onlinekosten
Im vorliegenden Fall hat ein Kunde seinen Sky Online-Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen gekündigt. Sky lehnte die Aufhebung des Vertragsverhältnisses allerdings ab. Die Begründung des Anbieters: Bereits mit der Registrierung habe Sky digitale Inhalte bereitgestellt – damit sei das Widerrufsrecht erloschen. Darüber hinaus habe das Unternehmen auch in einer Willkommens-E-Mail darauf hingewiesen, das mit der Übermittlung der persönlichen Zugangsberechtigung (Sky PIN ), dass das Widerrufsrecht nicht mehr anwendbar ist.
Verbraucherzentrale hat andere Ansichten
Für Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg ist die Gesetzeslage hingegen eindeutig: "Das Widerrufsrecht für die Angebote von Sky Online kann nach aktueller Gesetzeslage gar nicht vorzeitig erlöschen. Hierfür müsste Sky seine Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbringen." Hier sieht die VZ auch das Problem: Sky Online ist ein Streaming-Dienst mit dem der Bezahlsender Inhalte wie Serien oder Sportübertragungen grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl und zur wiederholten Nutzung zur Verfügung stelle. "Sky hat seine Leistung also erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit, etwa wenn ein Abonnement gekündigt wird, vollständig erfüllt", erklärt Rehberg.
Besonders dreist findet die Verbraucherschützerin, dass Sky entgegen der Rechtslage den Kunden vorab mitteilt, dass sie mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte angeblich ihr Widerrufsrecht verlieren und stellt klar: "Jeder Sky Online-Abonnent kann seinen Vertrag selbstverständlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen und sollte dies auch tun, wenn er das gebuchte Streaming-Paket doch nicht nutzen möchte.
Quelle: onlinekosten