Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW hat mit Hilfe eines Reaktions-Check-Tests herausgefunden, dass Amazons Alexa nicht nur, wie eigentlich vorgesehen, durch die sprachliche Äußerung des vorab eingestellten Signalwortes aktiviert werden kann. In vielen Fällen reagiert die digitale Sprachassistentin auch auf ähnlich klingende Wörter.
Der Marktwächter Digitale Welt bezeichnet sich als ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. So können mit dem Marktwächter Digitale Welt auch solche Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden, wie die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Besitzer eines Amazon Echo können zwischen vier Signalwörtern zum Start von Alexa wählen: “Alexa”, “Amazon”, “Echo” und “Computer”. Sobald das festgelegte Signalwort ausgesprochen wird, hört Echo zu und überträgt die Worte an den Amazon-Server. Die Assistentin hört dementsprechend immer mit, jedoch erst nach dem Signalwort beginnt die Aufzeichnung und die dazugehörige Übertragung auf die Server, meint dazu Amazon.
Nun fand die Verbraucherzentrale NRW heraus, dass Amazons digitale Sprachassistentin Alexa auch dann mithört, wenn sie nicht mit dem exakten Aktivierungswort angesprochen wurde und somit viel öfter zuhört als sie eigentlich sollte, wobei “zuhören” bei vernetzten Lautsprechern nicht nur bedeutet, dass der Sprachassistent ein Gespräch aufnimmt.
Der Inhalt des belauschten Gesprächs wird über das Internet an den Server des Herstellers übertragen und dort weiterverarbeitet. In der Folge ist es dann auch möglich, dass vom Nutzer ungewollt Ausschnitte aus Alltagsunterhaltungen aufgezeichnet und an Anbieterserver übertragen werden.
Die Verbraucherschützer führten den Test mit zwei Personen durch und prüften dabei, ob Alexa die gesprochenen Worte mit den festgelegten Signalwörtern verwechseln kann. Das voreingestellte Signalwort wurde im Original und in abgewandelter bzw. erweiterter Form genannt. Das vorbereitete Textmaterial sprachen zwei Sprecher separat ein, jeder Testsatz wurde pro Sprecher zehn Mal geäußert. Dabei stellten sie fest, dass Alexa in einigen Fällen auch aktiviert wurde, sobald der Nutzer ein ähnlich klingendes Wort verwendet hat.
So soll Echo “Alexander” mit “Alexa” verwechselt haben, wenn „Alexander“ am Satzanfang vorkam. Aber auch mitten im Satz verwendete ähnlich klingende Worte lösten den Aufzeichnungsmodus aus: “Ich möchte unbedingt Urlaub am Amazonas machen” identifizierte Alexa offensichtlich als das Signalwort „Amazon“ – und Echo schaltete daraufhin die Mikrofone ein. Sogar “komm Peter” wurde von Alexa mit dem Signalwort “Computer” verwechselt.
Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW sieht das sehr kritisch, „denn durch das ungewollte Aufzeichnen von Gesprächen kann Amazon Einblick in die Privatsphäre nehmen, ohne dass der Nutzer dies möchte – im Zweifel bekommt er es nicht einmal mit.“ Laut Amazons eigenen Angaben werden die gespeicherten Daten unter anderem zur Verbesserung seiner Dienste genutzt. „Dies ist aber nur vage und konkretisiert nicht die genaue Datenverwendung. Somit können neben dem Alexa-Sprachservice auch alle anderen Amazon-Dienste darunter fallen, die die Informationen unter Umständen auch für die Nutzerprofilierung einsetzen könnten.“, stellt Öksüz fest.
Mit verschiedenen Tipps zeigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wie man sich vor derartigen Vorfällen schützen kann, indem man verhindert, dass durch die ungewollte Aufzeichnung zu viele persönliche Daten an Amazon weitergegeben werden:
So sollten die Nutzer nicht „Alexa“ als Signalwort verwenden, wenn ein Familienmitglied beziehungsweise Freund den Namen „Alexander“ trägt. Generell wird auch abgeraten von der Verwendung „Computer“ als Signalwort, da dieses Wort zu häufig im alltäglichen Sprachgebrauch vorkommt und ungewollte Einblicke in Alltagsgespräche möglich wären. Zudem sollte in den Einstellungen ein Ton aktiviert werden, der genau dann abgespielt wird, sobald Alexa gestartet wurde.
Eine weitere Toneinstellung (“Endton”) ist möglich, die das Ende der Aufzeichnung angibt. Man sollte auch Besucher darauf hinweisen, dass man Amazon Echo/Alexa nutzt. Wer im Nachhinein prüfen möchte, was Alexa aufgezeichnet hat, kann das ebenfalls über die App machen und gegebenenfalls die gespeicherten Audiodaten löschen. Wenn man den Sprachservice einige Zeit nicht nutzen möchten, kann man die Mikrofontaste am Lautsprecher drücken. Sobald diese rot leuchtet, ist das Mikrofon ausgeschaltet.
Quelle; tarnkappe
Der Marktwächter Digitale Welt bezeichnet sich als ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. So können mit dem Marktwächter Digitale Welt auch solche Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden, wie die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Besitzer eines Amazon Echo können zwischen vier Signalwörtern zum Start von Alexa wählen: “Alexa”, “Amazon”, “Echo” und “Computer”. Sobald das festgelegte Signalwort ausgesprochen wird, hört Echo zu und überträgt die Worte an den Amazon-Server. Die Assistentin hört dementsprechend immer mit, jedoch erst nach dem Signalwort beginnt die Aufzeichnung und die dazugehörige Übertragung auf die Server, meint dazu Amazon.
Nun fand die Verbraucherzentrale NRW heraus, dass Amazons digitale Sprachassistentin Alexa auch dann mithört, wenn sie nicht mit dem exakten Aktivierungswort angesprochen wurde und somit viel öfter zuhört als sie eigentlich sollte, wobei “zuhören” bei vernetzten Lautsprechern nicht nur bedeutet, dass der Sprachassistent ein Gespräch aufnimmt.
Der Inhalt des belauschten Gesprächs wird über das Internet an den Server des Herstellers übertragen und dort weiterverarbeitet. In der Folge ist es dann auch möglich, dass vom Nutzer ungewollt Ausschnitte aus Alltagsunterhaltungen aufgezeichnet und an Anbieterserver übertragen werden.
Die Verbraucherschützer führten den Test mit zwei Personen durch und prüften dabei, ob Alexa die gesprochenen Worte mit den festgelegten Signalwörtern verwechseln kann. Das voreingestellte Signalwort wurde im Original und in abgewandelter bzw. erweiterter Form genannt. Das vorbereitete Textmaterial sprachen zwei Sprecher separat ein, jeder Testsatz wurde pro Sprecher zehn Mal geäußert. Dabei stellten sie fest, dass Alexa in einigen Fällen auch aktiviert wurde, sobald der Nutzer ein ähnlich klingendes Wort verwendet hat.
So soll Echo “Alexander” mit “Alexa” verwechselt haben, wenn „Alexander“ am Satzanfang vorkam. Aber auch mitten im Satz verwendete ähnlich klingende Worte lösten den Aufzeichnungsmodus aus: “Ich möchte unbedingt Urlaub am Amazonas machen” identifizierte Alexa offensichtlich als das Signalwort „Amazon“ – und Echo schaltete daraufhin die Mikrofone ein. Sogar “komm Peter” wurde von Alexa mit dem Signalwort “Computer” verwechselt.
Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW sieht das sehr kritisch, „denn durch das ungewollte Aufzeichnen von Gesprächen kann Amazon Einblick in die Privatsphäre nehmen, ohne dass der Nutzer dies möchte – im Zweifel bekommt er es nicht einmal mit.“ Laut Amazons eigenen Angaben werden die gespeicherten Daten unter anderem zur Verbesserung seiner Dienste genutzt. „Dies ist aber nur vage und konkretisiert nicht die genaue Datenverwendung. Somit können neben dem Alexa-Sprachservice auch alle anderen Amazon-Dienste darunter fallen, die die Informationen unter Umständen auch für die Nutzerprofilierung einsetzen könnten.“, stellt Öksüz fest.
Mit verschiedenen Tipps zeigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wie man sich vor derartigen Vorfällen schützen kann, indem man verhindert, dass durch die ungewollte Aufzeichnung zu viele persönliche Daten an Amazon weitergegeben werden:
So sollten die Nutzer nicht „Alexa“ als Signalwort verwenden, wenn ein Familienmitglied beziehungsweise Freund den Namen „Alexander“ trägt. Generell wird auch abgeraten von der Verwendung „Computer“ als Signalwort, da dieses Wort zu häufig im alltäglichen Sprachgebrauch vorkommt und ungewollte Einblicke in Alltagsgespräche möglich wären. Zudem sollte in den Einstellungen ein Ton aktiviert werden, der genau dann abgespielt wird, sobald Alexa gestartet wurde.
Eine weitere Toneinstellung (“Endton”) ist möglich, die das Ende der Aufzeichnung angibt. Man sollte auch Besucher darauf hinweisen, dass man Amazon Echo/Alexa nutzt. Wer im Nachhinein prüfen möchte, was Alexa aufgezeichnet hat, kann das ebenfalls über die App machen und gegebenenfalls die gespeicherten Audiodaten löschen. Wenn man den Sprachservice einige Zeit nicht nutzen möchten, kann man die Mikrofontaste am Lautsprecher drücken. Sobald diese rot leuchtet, ist das Mikrofon ausgeschaltet.
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