Einkäufe über Online-Zahlungsdienstleister zu bezahlen ist in der Regel einfach und bequem. Nach Angaben von Verbraucherschützern gibt es jedoch immer mehr Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern über diese Art des Bezahlens - vor allem dann, wenn die Rückabwicklung eines Kaufs vorgenommen werden soll.
Wenn bei einer Lieferung nicht alles nach Plan läuft und Ware beschädigt oder gar nicht ankommt, gebe es häufig Probleme in der Kommunikation mit dem Zahlungsdienst, heißt es bei der Verbraucherzentrale Berlin. Immer öfter klagten Verbraucherinnen und Verbraucher über schlechte Erreichbarkeit des Kundenservices, oft laufe der Austausch nur automatisiert in umständlichen In-App-Chats.
Identitätsdiebstahl vorbeugen
Außerdem warnt die Verbraucherzentrale vor Identitätsdiebstahl: Kriminelle bestellen demnach über neu erstellte Accounts Waren oder Dienstleistungen auf fremde Namen und Adressen. Betroffene erführen erst vom Betrug, wenn dann die ersten Mahnungen ins Haus flatterten.
David Obermeyer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale, rät dazu, in solchen Fällen Ruhe zu bewahren. Eine unberechtigte Forderung müsse nicht beglichen werden. Stattdessen sollten Betroffene den Sachverhalt der Polizei melden und auch den Zahlungsdienstleister umgehend über den Identitätsdiebstahl in Kenntnis setzen. Dort sollte der Vertragsschluss schriftlich bestritten und zugleich der Zahlungsdienstleister um Rücknahme der Forderung gebeten werden.
Quelle; INFOSAT
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Wenn bei einer Lieferung nicht alles nach Plan läuft und Ware beschädigt oder gar nicht ankommt, gebe es häufig Probleme in der Kommunikation mit dem Zahlungsdienst, heißt es bei der Verbraucherzentrale Berlin. Immer öfter klagten Verbraucherinnen und Verbraucher über schlechte Erreichbarkeit des Kundenservices, oft laufe der Austausch nur automatisiert in umständlichen In-App-Chats.
Identitätsdiebstahl vorbeugen
Außerdem warnt die Verbraucherzentrale vor Identitätsdiebstahl: Kriminelle bestellen demnach über neu erstellte Accounts Waren oder Dienstleistungen auf fremde Namen und Adressen. Betroffene erführen erst vom Betrug, wenn dann die ersten Mahnungen ins Haus flatterten.
David Obermeyer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale, rät dazu, in solchen Fällen Ruhe zu bewahren. Eine unberechtigte Forderung müsse nicht beglichen werden. Stattdessen sollten Betroffene den Sachverhalt der Polizei melden und auch den Zahlungsdienstleister umgehend über den Identitätsdiebstahl in Kenntnis setzen. Dort sollte der Vertragsschluss schriftlich bestritten und zugleich der Zahlungsdienstleister um Rücknahme der Forderung gebeten werden.
Quelle; INFOSAT