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Verbraucherschützer warnen vor „Zwangsabos“ bei Kabel-TV-, DSL- und Mobilfunk-Firmen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat am 8. März vor „Zwangsabos“ bei Kabel-TV-, DSL- und Mobilfunk-Firmen gewarnt. „Fürchtet TV- und DSL-Anbieter, fürchtet Mobilfunkprovider und Handyshops, wenn sie Geschenke verteilen.“ Die Abwandlung einer antiken Warnung gelte besonders, wenn zusätzlich zum Vertrag befristete Abo-Präsente zwangsweise aufgedrückt werden. Denn wer vergisst, die „Geschenke“ rechtzeitig zu kündigen, müsse zahlen – bis zu 330 Euro. Die Verbraucherschützer entdeckten eigenen Angaben zufolge bei einer Stichprobe rund ein Dutzend solcher Zwangsangebote.

Extrakosten durch unverlangte Zusatzprogramme
Wer etwa bei Unitymedia das Paket „Digital TV Basic“ bestellt, lerne den Kölner Kabelnetzbetreiber von seiner scheinbar großzügigen Seite kennen. Denn zusätzlich spendiert Unitymedia „ein Test-Abo: ein Paket mit „17 Premium-Programmen“. Das gibt’s laut Kleingedrucktem drei Monate kostenlos hinzu – ob man will oder nicht. Ärgerlich nur: Wer sein Geschenk während der ersten 60 Tage nicht kündigt, zahlt künftig weitere sieben Euro im Monat.

Bis zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit macht das insgesamt 63 Euro. Eine Kündigung des Präsents ist bis dahin nicht mehr vorgesehen. Die Masche mit den unverlangten Zusatz-Programmen laufe auch bei der Konkurrenz: Wer sie nach den Probe-Monaten nicht rechtzeitig abbestellt, zahle deftig: bei Kabel Deutschland glatte 100 Euro für ein Jahr. Bei Tele Columbus kostet es vergessliche Neukunden sogar fast 160 Euro. Den „fiesesten Euro-Schocker“ fand die Verbraucherzentrale NRW bei Primacom. Das geschenkte Programm-Paket läuft hier unter dem harmlosen Namen „Familie“. Wer die 34 Sender nach einem Monat nicht kündigt, muss bluten: 22 Monate lang jeweils 15 Euro. Aus gratis wird so 330 Euro.

Quelle: INFOSAT
 
VZ NRW warnt vor Zwangsabos bei Providern

Wer heute einen Internet- oder Mobilfunkanschluss bucht, kommt bei einigen Anbietern nicht umhin, gleichzeitig auch ein Testabo über diverse Extraleistungen abzuschließen. Dieses ist zwar zunächst gratis, verlängert sich bei Nichtkündigung aber in der Regel automatisch und verursacht teilweise erhebliche monatliche Zusatzbelastungen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat sich nun der weit verbreiteten Praxis angenommen und warnt vor den fragwürdigen "Geschenken", die schnell zur Kostenfalle werden können.

Geschenke" mit Zwangscharakter
In einer Stichprobe bei verschiedenen Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche entdeckten die Verbraucherschützer nach eigenen Angaben rund ein Dutzend derartiger Zwangsangebote – etwa bei dem Kölner Kabelnetzbetreiber
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. Wer dort das Paket "DigitalTV Basic" ordert, erhält generell ein kostenfreies dreimonatiges Schnupper-Abo mit "17 Premium-Programmen" dazu. Wird allerdings nicht während der ersten 60 Tage gekündigt, wandelt sich das Gratis-Paket in einen regulären Vertrag mit einjähriger Laufzeit und einer monatlichen Grundgebühr von 7 Euro um. Insgesamt werden so 63 Euro fällig, bevor sich erneut eine Kündigungsmöglichkeit ergibt.

Auf ähnliche Weise versuchen auch die Kabel-Konkurrenten
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Deutschland und
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, möglichst viele ihrer Programm-Pakete an Neukunden abzusetzen. Hier müssen nach Ablauf der kostenfreien Probemonate für das gesamte Vertragsjahr anschließend 100 beziehungsweise 160 Euro gezahlt werden. Noch krasser fällt der Sprung bei dem Mainzer Regionalanbieter
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aus, wenn das zunächst entgeltfreie TV-Paket "Familie" mit 34 Sendern nicht innerhalb eines Monats gekündigt wird. Dann stehen 22 Monate jeweils 15 Euro auf der Rechnung – alles in allem 330 Euro. Heftige Kritik ernten einige Provider wie Unitymedia,
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oder
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zudem für die Praxis, beim Abschluss von Internetverträgen sogenannte Sicherheitspakete obligatorisch beizulegen. Nach einer kurzen Gratiszeit sind diese meist nur mit Monatsfrist kündbar und verursachen Zusatzkosten von 1 bis 2 Euro monatlich. Kunden laufen aus Sicht der Verbraucherschützer dabei Gefahr, dauerhaft unbemerkt Kleinbeträge für nicht gewollte Leistungen zu zahlen.

Unerwünschte Zusatzoptionen direkt nach Vertragsabschluss kündigen

Ähnliches Ungemach droht auch bei einer Reihe von Mobilfunkanbietern. Der Talkline-Tarif "Power Spar" für 4,95 Euro monatlich ist beispielsweise ausschließlich inklusive ein Multimedia-Paket bestellbar, dass jeden Monat fünf Downloads von Klingeltönen, Logos oder Bildmitteilungen bietet. Anfangs noch kostenfrei, werden dafür nach verpasster Kündigung insgesamt 21 Euro berechnet. Bei Eteleon sind in verschiedenen Talkline-Verträgen sogar gleich mehrere sogenannte "Optionstestings" inkludiert, die bis zu sechs Monate gratis genutzt werden können. Kunden, die dabei nicht fristgerecht ihren Verzicht erklären, zahlen schnell mehrere hundert Euro extra im Jahr.

Um sich zu schützen, empfiehlt die VZ NRW, unerwünschte Probeabos direkt nach Vertragsabschluss zu kündigen. Von der Bundesregierung fordern die Verbraucherschützer darüber hinaus die Umsetzung einer EU-Richtlinie, derzufolge Konsumenten einen Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen haben, die aufgrund voreingestellter Zusatzoptionen angefallen sind. Bis dahin gilt, das Kleingedruckte aufmerksam lesen und Angebote mit versteckten Kostenfallen im Zweifel besser meiden.

Quelle: onlinekosten.de
 
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