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Off Topic US-Grenze: Notebook-Durchsuchung eingeschränkt

US-Grenze: Notebook-Durchsuchung eingeschränkt

Ein US-Bundesgericht hat das Recht von Grenzbeamten auf Flughäfen Link veralten (gelöscht), Notebooks von Einreisenden zu durchsuchen und zu beschlagnahmen.

Demnach verstoße es gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn ein Rechner bei nur geringem Anfangsverdacht für ein halbes Jahr einbehalten werde. Dem Urteil ging die Klage eines US-Bürgers voraus, dessen Gerät im Januar 2009 beschlagnahmt und erst sehr spät wieder herausgegeben wurde.
Dieser kehrte damals von einer Reise nach Südkorea zurück. Noch im Transitbereich wurde er im Rahmen von Stichproben zu einer zweiten Untersuchung des Gepäcks gebeten. Nach Angaben der Beamten zeigte er daraufhin Anzeichen von Nervosität, aus denen der Schluss gezogen wurde, dass der Einreisende etwas zu verbergen hätte.

Die Grenzer nahmen daraufhin sein Notebook, eine Digitalkamera und Datenträger näher unter die Lupe. Dabei wurde das Bild einer Jugendlichen gefunden, die unbekleidet und mit Schlamm bedeckt an einem Strand steht. Dies genügte für die Anschuldigung, dass der Betroffene Kinderpornographie bei sich führe und der Rechner wurde für weitere Untersuchungen eingezogen.

Eine Woche später erfolgte eine tiefergehende Analyse der gespeicherten Daten, die jedoch keine weiteren Hinweise brachte. Trotzdem wurde das Gerät einbehalten. Es folgten zwei weitere ergebnislose Prüfungen in größeren Abständen. Erst sechs Monate später erhielt der Mann das Notebook zurück.

Dies ist unzulässig, entschied das Gericht nun. Die Beamten haben demnach zwar das Recht, die Geräte auch ohne Durchsuchungsbeschluss genauer zu prüfen, solange diese den Transitbereich noch nicht verlassen haben. Allerdings müsse eine zügige Rückgabe erfolgen, wenn sich kein konkreter Verdacht ergibt.

Quelle: winfuture
 
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