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Off Topic Urteil: Versicherung muss nach unbefugtem Pkw-Öffnen per Funksignal nicht zahlen

Ein Pkw-Halter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bei einem Diebstahl aus seinem Auto, wenn dieses per Keyless-Go-System über Funk ver- und entriegelt und darüber ohne Gewalteinsatz unbefugt geöffnet werden kann. Das Versicherungsunternehmen muss nicht zahlen, wenn die Hausratsversicherung lediglich bei einem "Aufbrechen" des Fahrzeugs greift. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 12. März (Az. 274 C 7752/19) ist jetzt rechtskräftig, nachdem das Landgericht die Berufung dagegen Ende September zurückgewiesen hatte.

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Keyless-Go-Systeme gelten schon lange als unsicher.

Der Kläger hatte von einem Münchner Versicherungsunternehmen 3314,72 Euro für einen aus dem Pkw entwendeten Koffer verlangt. Der Pilot hatte das Auto Ende 2018 in Frankfurt im Bahnhofsviertel abgestellt und für fünf Minuten verlassen.

In dieser Zeit klaute ein unbekannter Täter einen Reise- und einen Pilotenkoffer. An dem Pkw befanden sich aber keine Aufbruchspuren. Der Bestohlene verständigte umgehend die örtlich zuständige Polizeidienststelle und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt. Dieses Verfahren wurde eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte. Teile seiner Uniform, Ausweisdokumente und Pilotenlizenz erhielt der Kläger von den Ordnungshütern zurück, nachdem diese die Überbleibsel in einer Mülltonne in unmittelbarer Nähe zum Tatort gefunden hatten.

Kein Aufbrechen

Laut dem Vertrag über die Hausratsversicherung werden auch versicherte Sachen entschädigt, die "durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet" werden. Der Pilot erklärte in dem Fall, den Pkw "sicher" verschlossen habe. Wahrscheinlich habe der Täter das Schließsystem durch eine sogenannte Relay-Attacke entriegelt, indem er den Keyless-Go-Mechanismus unbefugt mit einem Funksignal überwunden habe. Der Kläger meinte, dass diese Vorgehensweise unter den Begriff "Aufbrechen" falle.

Die Versicherung vertrat laut einer Mitteilung des Amtsgerichts vom Freitag dagegen die Ansicht, dass sie für den Schaden nicht aufkommen müsse. Für einen Aufbruch sei mehr erforderlich als jedes unbefugte Öffnen. Werde ein "falscher Schlüssel" verwendet, sei der erforderliche Tatbestand gerade nicht erfüllt.

Der zuständige Richter am Amtsgericht begründete sein Urteil damit, dass nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sowie der Definition des Duden umfasst ein Aufbrechen "die Anwendung von Gewalt". Es sei zwar nicht zwangsläufig nötig, dass dabei eine Sache beschädigt werde. Werde ein Auto aber durch ein verstärktes oder "falsches" Funksignal unbefugt geöffnet, falle dies nicht unter ein entsprechendes Vorgehen.

Für die Kosten- und Risikokalkulation der Beklagten ist es laut dem Richterspruch zwangsläufig erforderlich, dass der Versicherungsumfang und die damit verknüpften Risiken klar abgegrenzt sind. Es könnten nicht einfach später zusätzliche versicherte Gefahren durch eigene Interpretation entgegen eines eindeutigen Wortlauts in den Vertrag aufgenommen werden.

Unbefugtes Öffnen

Für das Gericht spricht auch der Aspekt der Nachprüfbarkeit des Vorfalls durch die Versicherung dafür, ein unbefugtes Öffnen anders zu behandeln als einen Aufbruch. Bei dem versicherten gewaltsamen Aufbrechen dürften in der Regel Spuren hinterlassen werden. Ein Funk-Hack könnte dagegen nur deutlich unsicherer anhand der Angaben des Versicherungsnehmers und gegebenenfalls Zeugen von einem "schlichten Vergessen des Absperrens" abgegrenzt werden. So entstünde auch eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr.

Das Keyless-Go-System gilt unter Experten seit Längerem als unsicher. ADAC-Prüfer konnten in Tests mit etwa 300 Fahrzeugmodellen fast immer die Sperre überwinden. Als Schwachstelle gilt unter anderem der Funkeinheitscode der Autoschlüssel, mit dem sich Öffnungs- und Schließchiffren oft nicht einmal unterscheiden lassen.

Dazu kommt, dass das Signal häufig dauerhaft gesendet wird. Angreifer können so alle aktiven Funkcodes vom Auto und vom Schlüssel mit einem eigenen Sender schier beliebig verlängern. Die Signale lassen sich auch durch Wände hindurch abfangen und bis zu 400 Meter weit übertragen. Die Polizei Niedersachsen gibt in einem Video Tipps, wie sich Betroffene angesichts der "Technik mit Tücken" schützen können. Glück im Unglück für den bestohlenen Flugzeugführer: Sein Arbeitgeber ersetzte den Pilotenkoffer zusammen mit dazu gehörenden Geräten sowie die Uniform.

Quelle; heise
 
Das ganze funktioniert über 2 Geräte: Das eine wird vom einen Täter in der Nähe der Haustüre o.ä. platziert und zeigt an, ob es das Signal vom Schlüssel empfängt. Mit diesem Gerät wird dann per Funk das Schlüsselsignal zu einem zweiten Gerät in der Nähe des Autos verlängert. Damit öffnet dann der zweite Täter das Fahrzeug und startet es. Natürlich darf dann nicht mehr der Motor abgestellt werden. Deswegen werden auf diese Art geklaute Fahrzeuge zwangsweise bei laufendem Motor betankt....
 
das ist eh eine bekloppte Methode was die Autohersteller hier machen ,
das müsste per Fingerabdruck gemacht werden, 1 x Haupt Nutzer und das man
noch 2. oder 3. Fahrer da anlernen kann ,
bei den satten PKW Preisen kann man das verlangen was die Sicherheit an geht .

Wer zahlt wenn der ganze Wagen gestohlen wird ?

Das ist eh eine bekloppte Methode was die Autohersteller hier machen ,
das müsste per Fingerabdruck gemacht werden, 1 x Haupt Nutzer und das man
noch 2. oder 3. Fahrer da anlernen kann ,
bei den satten PKW Preisen kann man das verlangen was die Sicherheit an geht .

Ich meine dass das schon immer so war bei der normalen Teilkasko, das Handys und Sachen die nicht zum PKW gehören nicht ersetzt werden .

Den Post über mir löschen , macht endlich mal die Fehler raus und ich habe jetzt
keine Zeit wieder 7 min zu warten bis da ran kommen und das zu löschen ,
das Forum lädt hier kaum noch .
 
Also bestimmte Fahrzeugtypen haben das ja ab Werk und wenn Versicherungen das versichern kommt da auch kein neues Risiko dazu sondern es war bekannt das der Fahrzeugtyp dieses Schließsystem hatte. Sie hätten das Risiko ja auch ausschließen können.
Demnach hatten die auch das Risiko einkalkuliert...

Wie schon gesagt worden ist Wortglauberei und ein Richter der wohl entweder sehr dumm war oder bestechlich !

Ich will Euch mal etwas sagen wie Versicherungen agieren ...

Ich wollte ein Angebotsvergleich zur Betriebshaftpflicht machen -

Die Gothaer hat mir alles versichern wollen außer das Risiko welches ich tatsächlich habe.
Wer es nicht glaubt ich habe es schwarz auf weis da.
Meine Anfrage und das Angebot !
 
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Kleiner Denkfehler. Es ging darum, dass die Hausratversicherung den Schaden begleichen sollte und die kann auch schon 10 Jahre alte Versicherungsbedingungen enthalten und das Auto ist vielleicht gerade 1 Jahr alt.

Es gibt klare Definitionen für Unfall, Einbruch, Wasserschaden, Brand, Raub usw., dass mag nicht immer logisch sein, ist aber für eine korrekte Schadensregulierung oder Strafmaß unabdingbar. Irgendwann wird eine Versicherung das Risiko einschließen und die anderen dann nachziehen. Aber nicht beschweren, wenn dann die Preise steigen. Eine Abzocke der Versicherungen wäre dann schon sehr einfach, wenn auch noch auf die Beweisführung verzichtet wird. Da in den meisten Fällen wohl ein Familienmitglied der Zeuge wäre.
 
@Jenkins
Bezüglich des Fingerabdrucks Wie möchtest du das denn realisieren?
Wenn du ein Smartphone mit Fingerabdrucksensor hast, kannst du es schon selbst testen....
Mfg
 
@einsmann

Keyless Go: Schlüssel muss nicht extra aus der Hosentasche genommen werden und nirgendwo reingesteckt und/oder umgedreht werden, um das Auto zu entriegeln.
Sollte da eine Fingerabdrucktechnologie eingeführt werden, verzögert das die Entriegelung des Wagens so sehr, dass man gleich wieder den Schlüssel ins Schlüsselloch stecken kann.

Sehe aktuell keine gute realisierbare Lösung.
 
Ups Hausrat ja da geb ich dir Recht @Nordcappo, ich hatte da tatsächlich den falschen Vertrag im Visier. Nämlich die Haftpflicht / Kasko des Fahrzeuges. Da hab ich bei mir auch Diebstahl im Vertrag mit drinn als Versichertes Risiko.
 
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