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PC & Internet Urteil: Twitter muss Beleidigungen und Fake News löschen

Betroffene von Beleidigungen und Falschbehauptungen auf Twitter dürfen von der Plattform verlangen, dass sie solche Einträge löscht. Diese Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt nach einer Klage des baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten gefällt.

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Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume hat im Streit gegen Twitter um die Verbreitung mutmaßlicher Falschaussagen einen überwiegenden Erfolg erzielt. Nach einer Entscheidung des Frankfurter Landgerichts können Betroffene von der Plattform verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden.

Die Richter gingen in der Grundsatzentscheidung aber noch einen Schritt weiter: So muss Twitter demnach auch kerngleiche Äußerungen entfernen, sobald der Kurznachrichtendienst von den konkreten Persönlichkeitsverletzungen Kenntnis erlangt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az. 2-03 O 325/22).

Richterin: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum"

"Die Entscheidung zeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist", sagte die Vorsitzende Richterin Ina Frost bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. In dem Eilverfahren hatten Blume und die unterstützende Organisation HateAid Twitter vorgeworfen, für die Verbreitung von Verleumdungen mitverantwortlich zu sein. Konkret ging es um 46 Tweets, durch die sich der Antisemitismusbeauftragte in seinen Rechten verletzt sieht.

Blume sagte aus, dass in den Tweets unter anderem behauptet worden sei, er gehe fremd und betrüge seine Frau mit Minderjährigen. Außerdem sei bei dem Kurznachrichtendienst verbreitet worden, er sei in "antisemitische Skandale" verstrickt und "Teil eines antisemitischen Packs".

Das Gericht entschied, dass "diese ehrenrührigen Behauptungen unwahr" seien. Die Bezeichnung als Antisemit sei zwar zunächst eine Meinungsäußerung. Sie sei aber in dem gewählten Kontext rechtswidrig, denn sie trage nicht zur öffentlichen Meinungsbildung bei und ziele erkennbar darauf ab, Stimmung gegen Blume zu machen.

Twitter hat keine allgemeine Monitoring-Pflicht

Zudem entschied die Kammer, dass das Unterlassungsverbot nicht nur dann greife, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt werde, "sondern auch, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden". Werde ein Tweet mit zu löschendem Inhalt binnen 24 Stunden mehr als zehnmal weiterverbreitet, müsse Twitter von sich aus eingreifen - andernfalls drohe dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fall.

Das Gericht erklärte aber auch, dass Twitter keine allgemeine Monitoring-Pflicht mit Blick auf seine rund 237 Millionen Nutzer auferlegt werde. Eine Prüfpflicht bestehe nämlich nur hinsichtlich von konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Manche Behauptung erlaubt das Gericht

Darüber hinaus erachtete die Kammer die Äußerung eines Nutzers als zulässig, wonach der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte in die jährlich vom Simon-Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles veröffentlichte Liste der größten Antisemiten weltweit aufgenommen worden ist. Unabhängig davon, ob dies gerechtfertigt sei, dürfe darüber informiert werden, hieß es. Dagegen müsse sich Blume im öffentlichen Meinungskampf zur Wehr setzen.

Blume selbst vermutet hinter dem nach dem weltweit bekannten Nazijäger benannten Zentrum in Kalifornien ebenso wie hinter den diffamierenden Tweets rechte Trolle und Trumpisten, wie er in einem Blogeintrag schrieb. Das wahre Simon-Wiesenthal-Institut liege in Wien und stehe hinter ihm.

Michael Blumes Anwalt Chan-jo Jun twitterte am Mittwoch: "Heute ist ein guter Tag für die Würde des Menschen (unantastbar, btw), die Meinungsfreiheit und den demokratischen Rechtsstaat, bei dem Regeln für alle gelten - und nicht nur für Milliardäre und anonyme Trolle." Jun vertrat auch schon die frühere Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin Renate Künast (Grüne), die sich gegen Beleidigungen auf Facebook wehrte - mit Erfolg.

Quelle; hessenschau
 
Aha, und das winzige, unbedeutende LG Frankfurt bestimmt also in Zukunft darüber, was auf Twitter Fake News sind, ja?
Lange nicht mehr so gelacht.
Sind etwa solche "Fake News" gemeint, welche dem Mainstream nicht entsprechen?
Für Beleidigungen die anstößig sind diese löschen zu lassen, dafür braucht es kein Grundsatzurteil eines Gerichts.

Ich gehe ehr davon aus und das ist meine persönliche Meinung, daß denen die neue Firmenphilosophie von Elon nicht in den "Kram" passt und nun versucht wird, irgend was zu unternehmen. Aber was dort passiert, bestimmt nicht das LG Frankfurt, sondern der neue CEO.
 
Urteil gegen Twitter: Antisemitismus-Beauftragter siegt über diffamierende Rede

Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auch kerngleiche Äußerungen anderer Nutzer entfernen, so ein neues Urteil.

Wer sich auf Twitter mit falschen oder ehrverletzenden Tweets konfrontiert sieht, kann von dem Plattform-Betreiber verlangen, dass diese gelöscht werden. Dies gilt auch für sinngemäße Kommentare mit "identischem Äußerungskern" vom gleichen oder von anderen Nutzerinnen und Nutzern, sobald das soziale Netzwerk prinzipiell von einer konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis hat. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden.

Die Klage reichte der Beauftragte der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus, Michael Blume, ein. Er sieht sich nach eigenem Empfinden auf der Plattform seit Monaten einer Verleumdungskampagne ausgesetzt, die er dauerhaft stoppen will. Ihm wurde etwa im September unterstellt, er habe "eine Nähe zur Pädophilie" und "einen Seitensprung gemacht". Außerdem wurde über ihn verbreitet, er sei in "antisemitische Skandale" verstrickt und er sei "Teil eines antisemitischen Packs".

Im gewählten Kontext rechtswidrig

Die zuständige Frankfurter Pressekammer stellte fest, dass diese ehrenrührigen Behauptungen unwahr sind. Bei der Bezeichnung als Antisemit handle es sich zwar zunächst um eine Meinungsäußerung. Sie sei aber jedenfalls in dem gewählten Kontext rechtswidrig, denn sie trage nicht zur öffentlichen Meinungsbildung bei und ziele erkennbar darauf ab, in emotionalisierender Form Stimmung gegen Blume zu machen.

Nachdem dieser die Entfernung dieser Postings verlangte, hätte Twitter laut dem Gericht ihre Verbreitung unverzüglich unterlassen und einstellen müssen. Dieses Gebot greife nicht nur dann, "wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden". Betroffen davon seien nur solche Kommentare, "die als gleichwertig anzusehen sind" trotz gewisser Abweichungen. Die Überwachungspflicht gilt dem Urteil (Az.: 2-03 O 325/22) zufolge unabhängig davon, von wem die Äußerung stammt. Entscheidend für den rechtsverletzenden Charakter seien der Inhalt und der Kontext, nicht das genutzte Konto. Sonst könnte die Auflage leicht umgangen werden.

Für jeden Fall Ordnungsgeld oder Ordnungshaft

Sollte das Unternehmen den Auflagen nicht nachkommen, drohen für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Für Twitter stelle dies keinen unzumutbaren Aufwand dar, arbeiteten die Richter heraus. Zumindest habe der Betreiber einen solchen nicht konkret dargelegt. Dem Betreiber werde keine allgemeine Überwachungspflicht der Tweets aller seiner rund 237 Millionen Nutzer auferlegt. Es gehe nur um die konkret beanstandete Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Verschiedene Wiesenthal-Zentren

Bereits im April hatte die gleiche Frankfurter Kammer nach einer Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen Facebook entschieden, dass dies den Plattformen zuzumuten ist. Als zulässig erachtete das Gericht dagegen die Äußerung eines Nutzers, wonach Blume in die jährlich vom "Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles" veröffentlichte Liste der größten Antisemiten weltweit aufgenommen worden ist. Unabhängig davon, ob dies gerechtfertigt sei, dürfe darüber informiert werden. Dagegen müsse sich der Antisemitismusbeauftragte "im öffentlichen Meinungskampf" zur Wehr setzen.

Blume selbst vermutet hinter dem Zentrum in Kalifornien rechte Trolle und Trump-Anhänger. Dies legte er in einem Blogbeitrag dar. Das eigentliche Simon-Wiesenthal-Institut sitze in Wien und befürworte seine Tätigkeiten.

46 diffamierende Tweets gemeldet


Der Antisemitismus-Beauftragte hatte vor Beschreiten des Rechtswegs 46 diffamierende Tweets mehrfach und sogar mit anwaltlicher Unterstützung unter Bezug auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gemeldet. Erst über eine Woche später sperrte Twitter den für die Kampagne vor allem verantwortlichen Account, womit auch die streitigen Kommentare verschwanden. Den juristischen Erfolg der erwirkten einstweiligen Verfügung widmete Blume dem medizinischen Berater des Weißen Hauses, Anthony Fauci, der vor allem während der Corona-Pandemie für Schlagzeilen sorgte und sich klar für Infektionsschutz einsetzte. Der neue Twitter-Eigentümer Elon Musk habe diesen vor Kurzem direkt auf der Plattform angegangen. "Aber die Verleugnung von Wissenschaft, die Verbreitung von Hassrede und Verschwörungsmythen ist keine Meinungsfreiheit, sondern ein Angriff auf Menschenleben und jede Demokratie," so Blume.

Als guten Tag für die Würde des Menschen, die Meinungsfreiheit und den demokratischen Rechtsstaat feierte Blumes Anwalt Chan-jo Jun die Entscheidung auf Twitter. Dessen Regeln gälten für alle – "nicht nur für Milliardäre und anonyme Trolle". Der Jurist erläuterte auf der Plattform auch einige Details des Urteils, das bald auf dem hessischen Justizportal veröffentlicht werden soll.

Musterverfahren für HateAid


Die Hilfsorganisation HateAid, die Blume bei der Klage unterstützt, sprach von einem Musterverfahren. Um die beobachteten "systemischen Defizite in der Content-Moderation auf Twitter" abzustellen, seien die Beteiligten bereit, durch alle Instanzen zu ziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt ist möglich. Zugleich ist das Hauptsacheverfahren noch anhängig, in dem etwa über die Zulässigkeit von Schadensersatzforderungen Betroffener verhandelt werden soll.

Quelle; heise
 
das problem bei solchen portalen sind immer die stritigkeiten was ne beleidigung ist und wer das entscheidet

für einem ist es ein normales wort , für andere ne beleidigung

manche menschen können schon mit ne einfaches vergleich beleidigt werden andere mus man direkt ein Arsc.... nehnen :ROFLMAO:
 
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