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PC & Internet Urteil: Online-Händler müssen nicht per Telefon erreichbar sein

Online-Händler wie der US-Riese Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.

Sie müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17).

Hintergrund des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben.

Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in Kontakt treten könnten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem. Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich zugänglich gemacht werden.

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Quelle; Digitalfernsehen
 
Wenn wir mal ehrlich sind...bei Amazon ist die Erreichbarkeit per Telefon sehr gut geregelt. Selbst mit Handy entstehen keine kosten. Die Möglichkeit mit telefon wird sogar empfohlen. Nun sind ist da aber wieder jemand der Die telefonnr. ganz groß und in Fettbuchstaben gleich auf der ersten Seite stehen haben möchte weil er der Meinung ist das der verbraucher zu blöde ist sich etwas umzusehen. Na klar...Kontaktformular. Probleme lassen sich ja auch so gut beschreiben und der oder die verstehen sie ja auch so wie man es beschreibt.
 
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