Ein Gericht aus Niedersachsen hat entschieden, dass der Kauf eines iPads nicht von den Jobcentern bezahlt werden muss. Eine Familie hatte versucht, eines der Apple-Tablets für ihre Tochter durch das Amt finanzieren zu lassen und mit einer Ausgrenzung des Mädchens argumentiert.
Wie unter anderem die ARD berichtet, müssen die Jobcenter nicht für die Anschaffung eines Tablets für die Kinder von einkommensschwachen Familien aufkommen, selbst wenn diese die Geräte für die Teilnahme am Online-Unterricht im Zuge von Schulschließungen durch die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus benötigen.
iPad zur Unterstützung des Unterrichts
In dem konkreten Fall ging es um den Versuch einer Familie, die zum Zeitpunkt des Kaufs eines iPads Hartz-IV bezog, ein iPad für ihre Tochter durch das Jobcenter bezahlen zu lassen. Die Schule des Mädchens hatte zuvor entschieden, ab der zweiten Hälfte des Schuljahres auch iPads im Unterricht zu nutzen. Die Kosten dafür sollten die Familien aufbringen.
Die Familie wollte sich nach dem Kauf eines iPads für rund 460 Euro die Kosten durch die Behörde erstatten lassen. Sie argumentierte unter anderem damit, dass die Schülerin von der Klasse ausgegrenzt werde, wenn sie ihre Hausaufgaben weiterhin nur in Papierform erhalte. Die Eltern sollen dem Besuch einer "iPad-Klasse" durch ihre Tochter außerdem nur deshalb zugestimmt haben, weil sie davon ausgingen, dass das Geld für das Tablet durch das Jobcenter zurückerstattet werden würde.
Kritiker gehen davon aus, dass Schüler aus weniger gut verdienenden Familien durch den Trend zum Online-Unterricht benachteiligt werden könnten, wenn Schulen sich für die Abwicklung des Betriebs mit Hilfe von Tablets entscheiden, um so die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus abzuschwächen. Es dürfe kein Privileg von besserverdienenden Familien sein, dass ihre Kinder von der Verwendung digitaler Lehrmittel profitieren können.
Quelle; winfuture
Wie unter anderem die ARD berichtet, müssen die Jobcenter nicht für die Anschaffung eines Tablets für die Kinder von einkommensschwachen Familien aufkommen, selbst wenn diese die Geräte für die Teilnahme am Online-Unterricht im Zuge von Schulschließungen durch die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus benötigen.
iPad zur Unterstützung des Unterrichts
In dem konkreten Fall ging es um den Versuch einer Familie, die zum Zeitpunkt des Kaufs eines iPads Hartz-IV bezog, ein iPad für ihre Tochter durch das Jobcenter bezahlen zu lassen. Die Schule des Mädchens hatte zuvor entschieden, ab der zweiten Hälfte des Schuljahres auch iPads im Unterricht zu nutzen. Die Kosten dafür sollten die Familien aufbringen.
Die Familie wollte sich nach dem Kauf eines iPads für rund 460 Euro die Kosten durch die Behörde erstatten lassen. Sie argumentierte unter anderem damit, dass die Schülerin von der Klasse ausgegrenzt werde, wenn sie ihre Hausaufgaben weiterhin nur in Papierform erhalte. Die Eltern sollen dem Besuch einer "iPad-Klasse" durch ihre Tochter außerdem nur deshalb zugestimmt haben, weil sie davon ausgingen, dass das Geld für das Tablet durch das Jobcenter zurückerstattet werden würde.
Kritiker gehen davon aus, dass Schüler aus weniger gut verdienenden Familien durch den Trend zum Online-Unterricht benachteiligt werden könnten, wenn Schulen sich für die Abwicklung des Betriebs mit Hilfe von Tablets entscheiden, um so die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus abzuschwächen. Es dürfe kein Privileg von besserverdienenden Familien sein, dass ihre Kinder von der Verwendung digitaler Lehrmittel profitieren können.
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