Das Urteil des Landgerichts Osnabrück gegen drei Betrüger wegen hunderttausendfachen Abzockversuchs per Handy ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe am Donnerstag die Revision der drei Angeklagten verworfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts.
Rund 650.000 Euro Schaden
Im vergangenen März hatte das Gericht in Osnabrück zwei Männer wegen sogenannter Ping-Anrufe zu 15 Monaten auf Bewährung und eine Komplizin zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.
Das Trio soll mindestens 785.000 Mobiltelefone nur so kurz angewählt haben, dass die Angerufenen nicht abnehmen konnten. Riefen diese zurück, so wurden sie unbemerkt auf eine teure 0137er-Nummer umgeleitet. Dabei soll ein Gesamtschaden von mindestens 645.000 Euro entstanden sein. Weil die Bundesnetzagentur früh Verdacht geschöpft hatte, gingen die Täter leer aus. Die Kammer wertete das Vorgehen des Trios als vollendeten Betrug.
Quelle: onlinekosten
Rund 650.000 Euro Schaden
Im vergangenen März hatte das Gericht in Osnabrück zwei Männer wegen sogenannter Ping-Anrufe zu 15 Monaten auf Bewährung und eine Komplizin zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.
Das Trio soll mindestens 785.000 Mobiltelefone nur so kurz angewählt haben, dass die Angerufenen nicht abnehmen konnten. Riefen diese zurück, so wurden sie unbemerkt auf eine teure 0137er-Nummer umgeleitet. Dabei soll ein Gesamtschaden von mindestens 645.000 Euro entstanden sein. Weil die Bundesnetzagentur früh Verdacht geschöpft hatte, gingen die Täter leer aus. Die Kammer wertete das Vorgehen des Trios als vollendeten Betrug.
Quelle: onlinekosten