Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil die Entziehung der Fahrerlaubnis für einen E-Scooter-Fahrer angeordnet, der unter Alkoholeinfluss gefahren war.
Das Amtsgericht hatte zuvor eine Geldstrafe und ein Fahrverbot verhängt, die Fahrerlaubnis aber nicht entzogen. Das OLG entschied jedoch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen, da der Täter aufgrund der Trunkenheitsfahrt grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.
Quelle; mobiflip
Das Amtsgericht hatte zuvor eine Geldstrafe und ein Fahrverbot verhängt, die Fahrerlaubnis aber nicht entzogen. Das OLG entschied jedoch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen, da der Täter aufgrund der Trunkenheitsfahrt grundsätzlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.
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, dass auch die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss erhebliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer mit sich bringen könne. Das Amtsgericht muss nun erneut über den Fall verhandeln und über die Entziehung der Fahrerlaubnis entscheiden.
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