Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Digital Eliteboard Informationen Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge

TheUntouchable

Board Guru
Registriert
17. Dezember 2008
Beiträge
1.445
Reaktionspunkte
486
Punkte
273
Ort
München
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg sorgt seit Jahren für Unsicherheit bei Betreibern von Foren und Blogs. Demnach sollen diese für die Beiträge ihrer Mitglieder uneingeschränkt haftbar sein.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat dieser Entscheidung nun eine klare Absage erteilt, berichtet '
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
'. Die Betreiber der Website "Marions Kochbuch" hatten geklagt, da ein Mitglied der Fußball-Community "Foros" ein Foto veröffentlicht hatte, das eine Rechtsverletzung darstellte. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Forenbetreiber zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren.

In der Begründung hieß es, dass der Forenbetreiber als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich sei. Zudem soll er in der Lage gewesen sein, die Rechtsverletzung zu verhindern, indem er beispielsweise generell das Einstellen von Bildern durch Dritte unterbindet.

Das zuständige Oberlandesgericht hat diese Entscheidung nun
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Da es sich bei den Forenbeiträgen um fremde Beiträge handelt, ist der Betreiber auch nur eingeschränkt haftbar. Da keine vorsorgliche Überprüfung sämtlicher Inhalte vorgenommen werden muss, kann der Forenbetreiber auch nicht als Störer haftbar gemacht werden.

Da der Beklagte auch sofort nach Kenntniss die Urheberrechtsverletzung beseitigt hat, kann er auch nicht auf Unterlassung verklagt werden. Auch die Anwaltskosten müssen nicht gezahlt werden, da der Forenbetreiber erst nach Eingang der Abmahnung über die Rechtsverletzung informiert war. Der Rechteinhaber muss dafür zahlen, schließlich liegt es in seinem Interesse, den Betreiber zur Entfernung des Beitrags aufzufordern.


Für uns wahrscheinlich auch nich so uninteressant :D

Quelle:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
 
AW: Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Beiträge

Oh das sind wirklich mal gute Nachrichten.
Es gibt also doch noch den ein oder anderen gescheiten Richter in Deutschland.

Nachtrag: Keine Ahnung warum ich hier jetzt das "Daumen runter Symbol" bei dem Beitrag hab, jedenfalls finde ich die Entscheidung natürlich gut. ^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben